hallo,
eine frage zu folgendem fall:
laut arbeitsvertrag bekommt ein mitarbeiter einer firma am 31.05. urlaubsgeld, wenn das arbveitsverhältnis am 01.06. noch ungekündigt ist. der arbeitgeber will die mitarbeiter zum 31.12.11 loswerden. obwohl die kündigungsfrist der mitarbeiter zwischen 2 und 5 monaten beträgt, spricht er die kündigungen verfrüht am 30.05.11 aus und muss so am 31.05.11 kein urlaubsgeld mehr zahlen.
ist es rechtens, wenn die kündigungsfrist einen wesentlich späteren tag für den fristgerechten ausspruch der kündigung zulassen würde und die wahl des termins hier offensichtlich ausschließlich der vermeidung der urlaubsgeldzahlung dient?
danke und schöne grüße
martin
Hallöchen.
Nur damit ich das richtig verstehe.
Der AG sagt „Du bist zum 31.12.2011 gekündigt, die 5-Monatsfrist ist ja sowieso eingehalten, aber Hauptsache ist: Dein Urlaubsgeld ist jetzt futsch“?
In diesem Fall hätte der AG vor Gericht nach §242 BGB doch ein paar Sachen zu erklären.
Dann hängt aber auch noch einiges davon ab, was genau im Vertrag vereinbart ist.
Ist das Urlaubsgeld feste Gehaltskomponente, wird es ohnehin anders aussehen, als wenn das UG eine freiwillige Zusatzleistung des AG ist.
Gruß,
Michael
Ein wenig weiter vorne…
Hallo
In diesem Fall hätte der AG vor Gericht nach §242 BGB doch ein
paar Sachen zu erklären.
162 
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__162.html
http://lexetius.com/2001/8/146
Man beachte aber bitte die Einschränkungen im o.g. Urteil
Gruß,
LeoLo