Verfrühtes Arbeitsende

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage bezüglich von Dienstzeiten und verfrühtes Arbeitsende.

Es gab bei mir den Fall, dass Ich eingeplant war für einen fünf Stunden Dienst, auch so zur Arbeit kam, mir aber nach drei Stunden gesagt wurde, dass ich btte nach Hause gehen müsste, da nicht so viel zu tun sei.
Jetzt meine Frage: Muss die geplante Arbeitszeit vergütet werden oder kann die Firma nur die geleistete Arbeit bezahlen, obwohl ich ja da war und auch so geplant und freiwillig nach Hause geschickt wurde.
Die Mindesteinsatzzeit beträgt dabei drei Stunden. Also das wurde eingehalten.

Besten Dank für die Hilfe

Guten Tag,
ich bin mir nicht sicher…

Ich denke, dass nur die geleistete AZ bezahlt wird und nicht die geplante.

Sollte das häufiger vorkommen, ist sicher ein Gespräch mit dem Vorgesetzten notwendig. Bei einer Ausanhme sollten Sie es einfach schlucken.

Grundsätzlich muss die im Vertrag vereinbarte AZ auch eingehalten werden. Sollte die Firma ständig unterhalb der mtl. AZ bleiben, können Sie einen Ausgleich verlangen, bzw. einklagen.

Bitte sprechen Sie aber vorher mit Ihrem Vorgesetzten, ein Gespräch kann manchmal Wunder wirken.

Viel Glück
Trotzkopf

Ich denke, wenn nur Arbeit für 3 Std. vertraglich festgelegt sind ist es durchaus legitim wenn keine Arbeit da ist - das der Betrieb Sie nach Hause schickt. Vielleicht sind es beim nächsten Einsatz 5 Std. - die dann auch bezahlt werden.
Also nicht den Kopf hängen lassen und weiter machen. viel glück!

Das kommt wirklich darauf an, was konkret im Arbeitsvertrag steht. Wenn es auf Abruf ist und die Mindesteinsatzzeit eingehalten wurde, wird es leider so sein. Ansonsten gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch den Begriff des „Annahmeverzuges“ d.h. wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet und sie der Arbeitgeber nicht annimmt, muss er trotzdem zahlen - aberich fürchte, genau das hat man in Deinem vertrag ausgeschlossen

alles Gute

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!
Gruß

Hallo,
Sind Sie ein Monatslöhner und bekommen ein festes Monatsgehalt. Spielen die geleisteten Stunden egal in welcher Höhe keine Rolle. Sie bekommen automatisch das vereinbarte Monatsentgelt. Sind Sie allerdings laut Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn ausgestattet. Hat der Arbeitgeber nur die tatsächlich geleisteten Stunden zu vergüten. Der Gehaltsabzug von den genannten 2 Stunden ist somit in Ordnung. Beste Grüße. Dies ist keine Beratung nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

Wichtig ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Wenn dort steht, wieviel Stunden Sie monatlich/wöchentlich zu arbeiten haben, dann zählen die effektiv gearbeiteten Stunden.
Der Mindestarbeitseinsatz wurde ja eingehalten. Die eingeplante Arbeitszeit darüber hinaus - also die 2 Stunden - werden sicher nicht bezahlt werden.
Viele Grüße
H.-J. Brockerhoff

Prinzipell gilt der Dienstplan, es kommt aber auch darauf an, was Arbeitsvertraglich vereinbart ist. Ich würde es direkt Abklären warum und ob es in der Firma so üblich ist.
Als Grundsatz gilt, du hattest deinen Dienstplan, hast deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt und somit steht dir auch eine Vergütung zu.
Ausnahme, der Arbeitsvertrag regelt etwas anderes.
Die Frage ist auch, wer dieses so bestimmt hat, die Filialleitung, die sich verplant hat und nun Angst hatte wegen den Kosten einen auf den Deckel zu bekommen. Ich würde immer est schauen, ob es die Ausnahme oder die Regel ist.
Ausnahmen kann ich akzeptieren :wink: aber mehr auch nicht.

Ich rate dir in Ruhe mit Kollegen und Vorgesetzten die Situation zu klären und dann eine Entscheidung zu treffen. (ggfs. zum Betriebsrat gehen)

hallo,
die mindestarbeitszeit ist eingehalten (ich gehe von vertraglicher arbeitszeit aus), somit ist die anweisung des ag schon korrekt. warum soll er für keine arbeitsleistung zahlen, wie in dem geschilderten fall, trotz planung.
mfg
sn

Ich meine, man muß Ihnen die 5 Stunden vergüten, bin aber nicht 100% sicher.

Ja, wenn man das auf die Spitze treiben will, dann klage die zwei Stunden am AG ein. Wird das Arbeitsklima enorm verbessern! Du hast zwar recht, aber richtig bringen tut das nichts. Oder passiert das immer wieder?

Hallo,

es hängt davon ab, was ihr Arbeitsvertrag sagt. Wenn Sie pro Stunde bezahlt werden, dann muss der Arbeitgeber innerhalb des Abrechnungszeitraumes ihnen die Möglichkeit geben die lt. Arbeitsvertrag festgelegten Stunden zu arbeiten. An welchen Tagen dies erfolgt, ist teilweise durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers flexibel, aber natürlich nur im Rahmen des zumutbaren.
Ich verstehe dies so, dass von den 5 Stunden 2 Stunden Mehrarbeit gewesen wären. Dies kann der Arbeitgeber jederzeit wieder „absagen“.

Hi,

Deine Anfrage kann man nicht pauschal beantworten, ohne Deinen Arbeitsvertrag genau zu kennen, sorry.

Es gibt im Arbeitszeitgesetz auch Begriffe wie „Nacharbeiten“ etc…

Ich kann Dir deshalb nur sagen wie es bei uns ist.
Du wirst nach Hause geschickt… Dann muss die Firma zahlen. Es sei denn Du gehst „freiwillig“. Der Arbeitgeber bietet Dir an… Magst Du nicht frei nehmen und Du machst es… Dann ist es so… Wenn Du nicht gehen möchtest und Deine Arbeitskraft anbietest, dann muss er Dich eigentlich für die Zeit beschäftigen - es sei denn, ihr habt im Arbeitsvertrag etwas Anderes geregelt.

Sorry, dass ich Dir nicht mehr helfen kann. Aber es kommt auch immer auf den Vertrag an.

Mit freundlichen Grüßen
Harley

Der Dienst wird in einem Dienstplan geregelt und fest gelegt. Wenn sie für Fünf Stunden eingeplant waren müssen diese auch bezahlt werden. Auch dann wenn sie nur drei Stunden gearbeitet haben.

Hallo Malfarbe,

wenn die Mindesteinsatzzeit drei Stunden beträgt und du die bezahlt bekommen hast, ist erst einmal alles richtig.

Wenn du aber eine halbwegs vernünftige Antwort erwartest, solltest du uns sagen, was bzw. in welcher Branche du arbeitest. Typische Bereitschaftsdienste wie Winterdienst, Bewachungsgewerbe, Reinigungsdienste o.ä.? Gibt es für euch einen Manteltarifvertrag? Was steht exakt in deinem Arbeitsvertrag? Warum erwähnst du die Begriffe Dienstzeiten und Arbeitszeiten parallel? Wieso wurdest du „geplant und freiwillig nach Hause geschickt“? Das hört sich doch alles sehr verworren an.

Gruß Fredo

Hallo Malfarbe,

wenn die Mindeststunden (3 Stunden) eingehalten wurden, denke ich, dass keine Vergütung der „versprochenen“ Stunden gefordert werden kann.

Viele Grüße
tinastar