Verfssungsmäßigkeit des Berufsbeamtentums

Hallo,

Für mich stellt sich schon lange die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Berufsbeamtentums, auch im Hinblick auf europäisches Recht.

Das Berufsbeamtentum deutscher Prägung bezieht seine Berechtigung und seine Eigenarten aus dem Grundgesetz.

So muss der Beamte seine volle Leistungskraft dem Dienstherren zur Verfügung stehen, der Beamtenstatus besteht ein Leben lang. Der Dienstherr hat die Alimentationspflicht, eine mehr oder wenige umfassende Vorsorge, nur ein Stichwort: Pensionen.
Dafür können Beamte jederzeit versetzt werden, dürfen nicht streiken usw.

Angestellt haben weniger Rechte und Pflichten, werden aber bei vergleichbarer Tätigkeit schlechter bezahlt.

Dies halte ich für einen Verstoß gegen das Grundgesetz (gleicher Lohn für gleiche Arbeit).

a) Wer kennt sich mit EU-Recht aus und kann dazu etwas schreiben ?

b) Wer ist bereit, bis zur letzten Instanz (Bundesverfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof) zu klagen ?

Gruss

Andreas

Hi Andreas,

Für mich stellt sich schon lange die Frage nach der
Verfassungsmäßigkeit des Berufsbeamtentums, auch im Hinblick
auf europäisches Recht.

Was jetzt? Verfassung oder europäisches Recht? Europa hat noch keine Verfassung.

Angestellt haben weniger Rechte und Pflichten, werden aber bei
vergleichbarer Tätigkeit schlechter bezahlt.

Ob das stimmt bezweifele ich zwar, kann es aber nicht wirklich beurteilen. Aber der Satz beißt sich: wenn jemand weniger Pflichten hat, kann man wohl kaum von vergleichbarer Tätigkeit sprechen.

Dies halte ich für einen Verstoß gegen das Grundgesetz
(gleicher Lohn für gleiche Arbeit).

  1. Wo steht das im GG?
  2. Wie Du selbst ausführst, kann man Beamte und Angestellte kaum vergleichen. Die besondere Treuepflicht haben nur Beamte.

b) Wer ist bereit, bis zur letzten Instanz
(Bundesverfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof) zu
klagen ?

Das könnte nur ein Betroffener - also ein Angestellter, der sich benachteiligt fühlt. Aber ich denke, die Erfolgsaussichten dürften eher mager sein…

Gruß Stefan

Verfassungsmäßigkeit des Berufsbeamtentums
Hallo Andreas,

ein großer Teil deiner Fragen bzw. Vorwürfe ist ja schon beantwortet worden, ich beschränke mich deshalb auf folgendes:

Der Dienstherr hat die Alimentationspflicht, eine mehr
oder wenige umfassende Vorsorge, nur ein Stichwort: Pensionen.

Die Formulierung „Alimentationspflicht“ ist ein Zopf aus Zeiten, als es für Angestellte noch kein Tarifrecht in heutigem Sinne gab. Faktisch wird der Beamte wie auch der Angestellte für seine Leistung bezahlt. Stichwort Pensionen? Angestellte bekommen Rente.

So muss der Beamte seine volle Leistungskraft dem Dienstherren
zur Verfügung stehen, der Beamtenstatus besteht ein Leben lang.
… Dafür können Beamte jederzeit versetzt werden, dürfen nicht streiken usw.

Angestellt haben weniger Rechte und Pflichten, …

Wie du im vorherigen Absatz selbst schreibst: Angestellte haben mehr Rechte (z. B. Streikrecht) und weniger Pflichten.

… werden aber bei vergleichbarer Tätigkeit schlechter bezahlt.

Umgekehrt: Angestellte werden bei vergleichbarer Tätigkeit besser bezahlt. Da sie aber Sozialabgaben zahlen müssen, die bei Beamten nicht anfallen, kommt unter dem Strich für beide etwa das gleiche raus. Geringverdienende Beamte, vor allem bei nicht arbeitendem Ehepartner und mit Kindern, stehen sich sogar deutlich schlechter als Angestellte.

Wer ist bereit, bis zur letzten Instanz (Bundesverfassungsgericht
oder Europäischer Gerichtshof) zu klagen ?

Bitte tu DU das! Ich setze mich (selbst Beamtin) seit Jahren auf politischer Ebene für die Abschaffung des Beamtentums ein. Vielleicht schaffst du das gerichtlich schneller! :smile:

Liebe Grüße
Peggy

Berufsbeamtentums und Rechtsstaat
Hallo!

Das Berufsbeamtentum deutscher Prägung bezieht seine
Berechtigung und seine Eigenarten aus dem Grundgesetz.

Also deine Argumentation ist ein Widerspruch in sich. Wenn das Berufsbeamtentum seine Berechtigung aus dem Grundgesetz bezieht kann es doch wohl denkunmöglich verfassungswidrig sein.

Also das Problem ist definitiv komplizierter, als es so im alltäglichen Niveau diskutiert wird. Es ist wichtig über solche Sachen zu diskutieren nur sollte man auch eine Ahnung haben warum das so entstanden ist.

Erstens besteht zwischen „Angestellten“ und „Beamten“ einmal ein formaljuristischer Unterschied. Ein Angestellter ist durch Vertrag beschäftigt (zivilrechtlich) ein Beamter durch „Bescheid“ (öffentlich-rechtlich). Das hat durchaus Gründe: Die vollziehende Staatsgewalt soll durch Personen ausgeübt werden, die in einem besonderen Verhältnis zum Staat stehen. Wenn man sich einmal das (formelle) Rechtsstaatsprinzip vor Augen hält, welches besagt, dass die gesamte vollziehende Staatsgewalt nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf (das zentrale Kennzeichen des Rechtsstaates ist ja die strenge Bindung an das Gesetz), dann folgt daraus auch, dass die Struktur der Vollziehung so geschaffen sein muss, dass sie für ein Abweichen von diesem Prinzip möglichst wenig geeignet ist. Aus der Geschichte wissen wir ganz klar (und gerade in D ist das ja im östlichen Teil sogar Zeitgeschichte), dass die Vollziehung, also insbesondere die Exekutive Gewalt, so die Tendenz hat, sich vom Gesetz zu entfernen. Für den Rechtsunterworfenen bedeutet dies nichts anderes, als dass das Gesetz nicht mehr Wert ist als das Papier - und genau das soll der Rechtsstaat verhindern.

Der Beamtenstaat soll also durch eine besondere Bindung an den Staat garantieren, dass die Vollziehung nicht eigenbrötlerisch wird. Gerade bei Beamten in einem Mehrparteienstaat ist es zB so, dass sie politischer Einflussnahme ausgesetzt sind. So wichtig Parteien in der Demokratie sind, so wichtig ist es, die Trennung von Partei und Staat streng einzuhalten. So gesehen ist zB der Kündigungsschutz einerseits Privileg, andererseits aber ein wichtiger Schutz des einzelnen Beamten, der sich an das Gesetz hält und auf den daher politisch Druck ausgeübt wird. Ebenso ist die Vollziehung gefährdet, wenn zB der Unterhalt der Beamten nicht gesichert ist (daher historisch die Alimentationspflicht) - ein wichtiger Schutz vor Korruption. Ein Beispiel auch die Polizei: die Kripo könnte zB gegen Politiker niemals ermitteln, wäre sie nicht durch das Beamtendienstrecht geschützt - und jeder Beamte kann ein Lied von politischer Einflussnahme singen).

Gedanke des Beamtenstaates ist es durch eine sehr strenge Weisungsbindung und Bindung an den Staat, kombiniert auch mit entsprechenden Sanktionen für Rechtsverletzungen die Gesetzmäßigkeit der Vollziehung zu sichern. Es macht einen grundsätzlichen Unterschied aus, ob wie in der Privatwirtschaft unter Gleichberechtigten agiert oder ob man in seiner Tätigkeit mit einseitiger Anordnungsgewalt (!)(Imperium) auftritt - das ist ein grundsätzlicher Unterschied - es ist zwar modern aber so gesehen auch grundsätzlich falsch den Staat als ein Unternehmen zu sehen - was gleichzeitig eine äußerst undemokratische Staatsauffassung darstellt (was aber wiederum nicht heißt, dass man von Unternehmen nichts lernen könnte). Der Beamtenstaat garantiert, dass die gesamte Verwaltung strikt gebunden ist bis hinauf zum obersten Verwaltungsorgan - und dieses ist demokratisch durch den Gesetzgeber legitimiert. Ich bin also der Meinung, dass es nicht unbedingt notwendig ist, dass zB ein Straßenkehrer Beamtenstatus haben muss, aber gerade in den Kernbereichen erachte ich demokratische Rechtsstaatlichkeit ohne entsprechende Beamte für undenkbar.

Gruß
Tom