Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt

Hallo liebe Leute,

hat ein ALG 2 Empfänger das Recht, dem Arbeitsmarkt ausschließlich in Teilzeit zur Verfügung zu stehen? Bei ALG 1 wird ja dann um die Hälfte gekürzt, aber wenn ALG 2 eh schon auf Harz 4 Niveau ist, wird das auch gekürzt?

Danke und viele Grüße,

Emo

Hallo Emo

Hallo liebe Leute,

hat ein ALG 2 Empfänger das Recht, dem Arbeitsmarkt
ausschließlich in Teilzeit zur Verfügung zu stehen? Bei ALG 1
wird ja dann um die Hälfte gekürzt, aber wenn ALG 2 eh schon
auf Harz 4 Niveau ist, wird das auch gekürzt?

du bist ja fix mit meinem angemahnten Sondersemester FAQ…:wink:

ja, man kann Teilzeit machen, wenn der Lohn unter Hartz IV liegt kann man den aufstocken lassen. Arbeitszeit muss mindestesn 15Stunden die Woche sein

Danke und viele Grüße,

Emo

lG
Mikesch

Hallo Mikesch,

danke für die Antwort.
Wenn einer also so einen Job innehat, kann er von der ARGE nicht gezwungen werden (unter
Androhung von Kürzung der Leistungen), diesen aufzugeben und sich einen Vollzeitjob zu
suchen?

Danke für nochmalige Bestätigung und viele Grüße,

Emo

Hallo

Hallo Mikesch,

danke für die Antwort.
Wenn einer also so einen Job innehat, kann er von der ARGE
nicht gezwungen werden (unter
Androhung von Kürzung der Leistungen), diesen aufzugeben und
sich einen Vollzeitjob zu
suchen?

Na ja, wie lange man das Spiel machen kann weiss ich nicht, man kann ja vorgeben dass man Sondersemester FAQ:1129 nebenbei macht:wink:
Man kann aber auch keinen Vollzeitjob finden :wink:, bei den Hartz Agenturen gibts noch genügend Arbeit im Gegensatz zu den ALG I Ämtern, dort redet man schon von 3500 Entlassungen wegen Arbeitsmangel:wink:

Danke für nochmalige Bestätigung und viele Grüße,

Emo

lG
Mikesch