Guten Tag,
ich habe zwei Fragen zu einem Bausparvertrag, den ich vor wenigen Jahren(Beginn einer Berufsausbildung) abgeschlossen habe.
Dort sind nun ungefähr 3000 Euro drauf, die Bausparsumme beträgt 18000 Euro (nachdem was ich alles gelesen habe, ist das für einen Jugendlichen wohl recht hoch, aber damals habe ich noch nicht soviel nachgedacht…).
Da ich mittlerweile studiere, kann ich da praktisch nichts einzahlen. Das heißt ich werde wohl nie soweit kommen, dass er zuteilungsreif ist. Nichtsdestotrotz kann ich doch - wenn ich das alles richtig verstanden habe - nach sieben Jahren auf das Geld zugreifen?
Dann wollte ich Fragen, was es sich mit dem Bonuszinssatz auf sich hat. Dieser wird doch (zusätzlich zum? / anstelle des?) normalen Guthabenszinssatz ausgezahlt, wenn man kein Darlehen aufnimmt, oder? Ist das dann abhängig davon, ob er zuteilungsreif ist?
Ich hoffe diese Fragen wurden nicht schonmal beantwortet, ansonsten reicht mir ein Tritt mit dem Hinweis auf die Suchfunktion, die ich (eigentlich) schon benutzt habe 
Einen schönen Abend wünschend,
Maximilian
das alles richtig verstanden habe - nach sieben Jahren auf das
Geld zugreifen?
Die sieben Jahre gelten nur, wenn Du staatliche Förderung erhalten hast oder wenn der AG etwas dazu gegeben hat (das macht längst nicht mehr jeder AG). Ansosnten kannst Du sofort an das Geld.
aufnimmt, oder? Ist das dann abhängig davon, ob er
zuteilungsreif ist?
Woher sollen wir das wissen, wenn Du uns nicht sagst, welche Bausparkasse es ist und welcher Tarif ?
Hallo Maximilian,
da ich nicht genau weiß, bei welcher Bausparkasse dein Vertrag
besteht und welche Zins- und Ansparkonditionen und welche
Sparform (Vermögenswirksame Leistungen oder normales Sparen?) du gewählt hast, kann ich dir nur allgemein helfen. Ein Bausparvertrag muß angespart werden mit einer sogenannten Regelansparung. Dazu wird zu einem festgelegten Zuteilungszeitpunkt die Fälligkeit des Darlehns oder die Auszahlung bestimmt. Die 7 Jahre, die du ansprichst,sind eher der Zeitrahmen für vermögenswirksame Leistungen. Hierbei wird nach Ablauf von 7 Jahren das Guthaben plus Zinsen, evtl. Bonuszinsen
und die Wohnungsbaupräme ausgezahlt.
Das dir bei dieser Sparform 18 Tsd Euro Bausparsumme angeraten wurde,
ist schon etwas fragwürdig. Hierbei schien wohl eher der Provisions-
gedanke eine Rolle zu spielen. Du hast nun die Möglichkeit, je nach
Tarif eine Teilung des Vertrages,eine Herabsetzung der Bausparsumme
oder die Auszahlung nach Ablauf zu wählen. Wenn dein Vertrag auf
vermögenswirksame Leistungen beruht und bald fällig wird, du aber nicht mehr am Bausparen interessiert bist, solltest du ihn einfach
auslaufen lassen und die Auszahlung wählen. Wenn du jetzt nicht mehr
einzahlst und das eingezahlte Geld jetzt benötigst, kannst du auch
eine Auszahlung beantragen. Dabei wird dir der normale Guthabenzins
ohne Bonus,ein kleiner Abschlag und die Streichung der evtl.
bekommenen Wohnungsbauprämie wegen vogezogener Kündigung
berechnet. Aber auch das kannst du dir erst berechnen lassen und
dann nach Bekanntgabe der Auszahlungssumme in Ruhe entscheiden.
Ich hoffe, ich habe dir weitergeholfen. Ansonsten kannst du mich
gerne nochmal ansprechen.
Bis dann
Martin
das alles richtig verstanden habe - nach sieben Jahren auf das
Geld zugreifen?
Die sieben Jahre gelten nur, wenn Du staatliche Förderung
erhalten hast oder wenn der AG etwas dazu gegeben hat (das
macht längst nicht mehr jeder AG). Ansosnten kannst Du sofort
an das Geld.
Jup, das hat er. Dann gelten ja die sieben Jahren. Gut zu wissen.
aufnimmt, oder? Ist das dann abhängig davon, ob er
zuteilungsreif ist?
Woher sollen wir das wissen, wenn Du uns nicht sagst, welche
Bausparkasse es ist und welcher Tarif ?
Ich habe nochmal(besser: genauer) die Bedingungen gelesen.
Die Bonuszinsen werden ausgezahlt, wenn die Auszahlung erst nach 7 Jahren erfolgt.
Danke dir für deine Antwort!
Das dir bei dieser Sparform 18 Tsd Euro Bausparsumme angeraten
wurde, ist schon etwas fragwürdig. Hierbei schien wohl eher der
Provisionsgedanke eine Rolle zu spielen.
Im nachhinein ist man immer schlauer. Immerhin ist man dann in Zukunft schlauer und ist aufmerksamer - besonders wenn es um Geld geht 
Wenn dein Vertrag
auf
vermögenswirksame Leistungen beruht und bald fällig wird, du
aber nicht mehr am Bausparen interessiert bist, solltest du
ihn einfach
auslaufen lassen und die Auszahlung wählen. Wenn du jetzt
nicht mehr
einzahlst und das eingezahlte Geld jetzt benötigst, kannst du
auch
eine Auszahlung beantragen.
Ich benötige das Geld (zum Glück noch) nicht. Derzeit ist das ja auch eine gute Anlage mit 4,25% (Guthaben- + Bonuszinssatz).
Ich hoffe, ich habe dir weitergeholfen. Ansonsten kannst du
mich
gerne nochmal ansprechen.
Ja, danke dir, ich habe keine weitere Fragen.
Noch einen schönen Tag,
Maximilian
das alles richtig verstanden habe - nach sieben Jahren auf das
Geld zugreifen?
Die sieben Jahre gelten nur, wenn Du staatliche Förderung
erhalten hast oder wenn der AG etwas dazu gegeben hat (das
macht längst nicht mehr jeder AG). Ansosnten kannst Du sofort
an das Geld.
Ehm… was hat es damit zu tun, ob der AG mit Geld zu den VL dazu gibt oder nicht? Die sieben Jahre gelten nur für die staatliche Zulage, die ich evtl. bekomme.
Wenn ich einen VL-Vertrag vorzeitig auflöse, muss ich dem AG doch seinen VL-Anteil nicht zurückzahlen!?
Frank Wilke