Verfügbarkeit über Besitzgegenstände (Tickets)

Wie sieht die allg. Rechtslage beim Weiterverkauf von Karten aus,
z.B. wenn man diese nicht mehr benötige aufgrund von Zeitmangel

z.B. Eintrittskarten Kino, Museum, Tageskarte Zoo

Oder Flugtickets weil man irgendwann mal krank wird kurz vor Urlaub

Darf man diese verkaufen, wenn ja nur in gewissen Abstand vom Objekt (z.B. nur ausserhalb des Kinos, Flughafens), oder nichtmal am Kinoausgang

Oder generell nicht

Oder von Fall zu Fall verschieden

Und wenn man z.B. Tageskarte Zoo habe, aber man muss schon Mittags heim, Karte gilt aber für beliebig oft rein-raus, darf man dann verkaufen/verschenken, wenn ja auch wieder nur ausserhalb der Reichweite des Objektes, oder sogar innerhalb des Objektes ???

Hallo (im Zoo kaufen sollte… wenn ich schon drin bin hab ich ja eh schon bezahlt*

Hallo magnusfe!

Wenn dein Name nicht draufsteht und es eine einfache Eintrittkarte ist, ist es ja eine Art Wertpapier, und zwar im engeren Sinne. Ein schlichtes Inhaberpapier. Merksatz: Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier. Wer es hat, darf es weiterverkaufen (unbenutzt und legitim erworben, versteht sich). Denn dem Kinobetreiber ist es z.B. ziemlich egal, wer ins Kino geht, Hauptsache er hat Eintritt gezahlt (keine Überprüfung der Besitzverhältnisse beim Eintritt, das wäre ja noch schöner!). :smile:
Diese Eintrittskarten kannst du sogar geklaut wirksam weiterübereignen, was aber jetzt kein Tipp zum Daheim-Nachmachen sein soll… (vgl. § 935 II BGB, übersieht man leicht)

Schönen Abend noch,
Juli