Verfügbarkeit von gekündigten Sparguthaben

Hallo Zusammen,

mal sehen, ob ich mich irgendwie verständlich ausdrücken kann:
Wie wird in Euren Häusern mit der Kündigung von Spareinlagen verfahren? Als Beispiel führe ich einfach mal das Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist auf.(Evtl. frei verfügbare Beträge mal außer Acht gelassen) Nehmen wir an ich kündige heute einen Betrag von 10.000 € entsprechend der Kündigungsfrist zum 17.09.03. Üblicherweise habe ich ab der Fälligkeit 4 Wochen Zeit um VZ-frei über dieses Geld zu verfügen. Sollte ich noch während der lfd Kündigungsfrist verfügen muss ich für die nicht eingehaltene Kündigungsfrist VZ bezahlen. Wie ist der Fall bei euch geregelt, wenn ich bereits bei der Kündigung sage, dass ich einen Teil das Geldes bereits in zwei Monaten benötige? Könnt ihr dieses Datum überhaupt erfassen? Wenn ja beginnt die Vierwochenfrist für die Verfügbarkeit bereits mit diesem Datum und zur eigentlichen Fälligkeit kann ich dann nicht mehr verfügen?
Im Rahmen einer Softwareentwicklung muss ich diese Frage klären, dashalb wäre es mir lieb, wenn ihr mir vielleicht auch noch die Bankengruppe sagen könntet.
Ich hoffe sehr, dass mein Text zu verstehen ist. Wenn ihr noch Fragen habt einfach drauf los!
Schon jetzt vielen Dank für eure Unterstützung und noch einen schönen Tag

Viele Grüße
Heiko

hi,

wenn die kündigungsfrist 90d ist, dann sollte ein datum davor nicht erfasst werden können. diese eingabe sollte also nicht erlaubt sein, da hierduch dem ki natürlich erträge entgehen, die ihm zustehen.

von technischen ablauf her wird die kündigung immer mit 90d frist (oder läbger) erfasst, eine evtl vorherige verfügung führt zu einer vz-berechnung, die um die schon angelaufene kündigungsfrist verkürzt ist.
verfügt der kunde also nach 4 wochen zahlt er nur für 2 monate vz, statt für drei.

ki gruppe: s-finanz.

viele grüße

uwe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Uwe,
erstmal vielen Dank!
Wann beginnt bei euch die „Karrenzzeit“ für die Verfügung von gekündigten Geldern? Zum Zeitpunkt der Teilverfügung oder zum Fälligkeitszeitpunkt der Kündigung?

Viele Grüße
Heiko

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Heiko,

ich schließe mich dem an. Möchte aber anmerken, daass VZ freie Verfügungen durchaus möglich sind, indem der zuständige Berater entscheidet diese zu unterdrücken (was er aber aus meiner Sicht nicht sollte).

Gruß Ivo