Ich bin zu einem Drittel Miteigentümer einer Immobile in Thüringen.
Jetzt habe ich einen Brief von der Stadtverwaltung bekommen, dass eine „Ordnungsmaßnahme Wohnumfeldverbesserung“ geplant ist, bei der im gesamten Viertel die Hinter- und Nebengebäude abgerissen werden sollen. Die Kosten dafür (ca. 32.000 EUR) trägt zu 75% der Freistaat Thüringen.
Falls wir uns daran nicht beteiligen, würden unsere Hinter- und Nebengebäude aus dem Abrissantrag herausgenommen werden. Aber: „Die Kosten für Maßnahmen, die das Bauordnungsamt verfügt, müssten dann von Ihnen selbst voll getragen werden.“
Heißt das, wenn wir nicht mitmachen, kann uns das Bauordnungsamt befehlen, die Hinter- und Nebengebäude abreißen zu lassen???
Mein Problem ist nämlich, dass ich mit den beiden anderen Miteigentümern in einem Rechtsstreit bin, da diese für ihre Kreditraten nicht aufkommen und sich auch nicht mehr um die Immobilie kümmern. Durch diese Situation sieht es bei mir auch finanziell nicht so gut aus.
an vielen Stellen gehäuft in den neuen Ländern reiht sich hinter der Wohnbebauung ein Schuppen an den anderen. Auf möglichst ungeeignete Materialauswahl und handwerkliche Ausführung unter aller Sau wurde größter Wert gelegt. Unter überhaupt keinen Umständen durften die Schuppen in irgend einer Weise zusammen passen. Die meisten dieser architektonischen Kleinode sind inzwischen baufällig, wenn überhaupt nur eingeschränkt nutzbar, verleihen der Gegend den Charme eines Slums und entwerten die Grundstücke. Von daher ist es sicher eine feine Sache, wenn das Land den größten Teil der Abriß- und Entsorgungskosten übernimmt.
Falls wir uns daran nicht beteiligen, würden unsere Hinter-
und Nebengebäude aus dem Abrissantrag herausgenommen werden.
Niemand wird Dich ohne weiteres zwingen, die Prachtstücke abreißen zu lassen.
Aber: „Die Kosten für Maßnahmen, die das Bauordnungsamt
verfügt, müssten dann von Ihnen selbst voll getragen werden.“
Ergibt eine Überprüfung, daß von baufälligen Gebäuden eine Gefahr ausgeht, kannst Du zu Sicherungsmaßnahmen, Instandsetzungen oder Abriss verpflichtet werden. Die Kosten hast Du alleine zu tragen. Der überwiegende Teil der Gebäude wurde sicherlich ohne Genehmigung gebaut, oft genug ohne ausreichende Grenzabstände. Auch von daher droht Ungemach.
Ich kenne Dein Grundstück nicht, aber für viele Eigentümer ist es ein wahrer Segen, wenn die Kosten für die Beseitigung baufälliger Gebäude weitgehend dem Land zufallen. I. d. R. geht damit eine vollständige Entmüllung des Grundstücks einher, die oft so schlimm geworden ist, daß sie aus privater Tasche kaum noch zu leisten ist. Wenn irgend möglich, würde ich mich gegen solche der ganzen Gegend nützende Maßnahme nicht sperren.