Ich bin zu einem Drittel Miteigentümer einer Immobile in Thüringen.
Jetzt habe ich einen Brief von der Stadtverwaltung bekommen, dass eine „Ordnungsmaßnahme Wohnumfeldverbesserung“ geplant ist, bei der im gesamten Viertel die Hinter- und Nebengebäude abgerissen werden sollen. Die Kosten dafür (ca. 32.000 EUR) trägt zu 75% der Freistaat Thüringen.
Falls wir uns daran nicht beteiligen, würden unsere Hinter- und Nebengebäude aus dem Abrissantrag herausgenommen werden. Aber: „Die Kosten für Maßnahmen, die das Bauordnungsamt verfügt, müssten dann von Ihnen selbst voll getragen werden.“
Heißt das, wenn wir nicht mitmachen, kann uns das Bauordnungsamt befehlen, die Hinter- und Nebengebäude abreißen zu lassen???
Mein Problem ist nämlich, dass ich mit den beiden anderen Miteigentümern in einem Rechtsstreit bin, da diese für ihre Kreditraten nicht aufkommen und sich auch nicht mehr um die Immobilie kümmern. Durch diese Situation sieht es bei mir auch finanziell nicht so gut aus.
Gruß,
Markus