Hallo liebe RechtsexpertInnen,
A leiht B mehrere Biergartengarnituren zu einer Grillfeier aus und feiert selbst mit.A holt seine Biergartenbänke binnen 2 Monaten nicht ab und ist wegen Umzug an unbekannte Adresse nicht erreichbar. Kann B nun beliebig über die Biergartengarnituren verfügen oder muss er sie bis zum St. Nimmerleinstag bei sich lagern ? Ist B für Holzschäden haftbar, wenn die Biergartentische mangels Platz im Freien stehen bleiben ?
Lexi
hallo lexi,
hier nur mal eine meinung zu der genannten situation:
normalerweise vereinbare ich einen „rücklieferungstermin“
wenn ich sachen leihe oder verleihe, bei geliehenen sachen
sehe ICH zu, die sachen so schnell und so gut wie möglich
wieder zurückzugeben. sollte eine längere ausleihung nötig sein
oder anderweitig erfolgen, ist es doch wohl selbstverständlich,
das die sachen nach möglichkeit fachgerecht gelagert werden.
für welchen zeitraum dieses zu geschehen hat kann dir wohl nur
ein anwalt sagen, und auch was man dann mit den sachen zu machen hat!
ich würde auf jeden fall die sachen weder weiterverleihen noch
anderweitig vergeben, und zumindest wetterfest „einpacken“ wenn
kein trockener lagerort vorhanden ist.
gruß
gerd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hier nur mal eine meinung zu der genannten situation:
normalerweise vereinbare ich einen „rücklieferungstermin“
wenn ich sachen leihe oder verleihe, bei geliehenen sachen
sehe ICH zu, die sachen so schnell und so gut wie möglich
wieder zurückzugeben. sollte eine längere ausleihung nötig
sein
oder anderweitig erfolgen, ist es doch wohl
selbstverständlich,
das die sachen nach möglichkeit fachgerecht gelagert werden.
für welchen zeitraum dieses zu geschehen hat kann dir wohl nur
ein anwalt sagen, und auch was man dann mit den sachen zu
machen hat!
ich würde auf jeden fall die sachen weder weiterverleihen noch
anderweitig vergeben, und zumindest wetterfest „einpacken“
wenn
kein trockener lagerort vorhanden ist.
Hallo gerd,
fein, wie du auf die Frage mit deinen Lebensweisheiten reagierst. Wir sollten diese in einer FAQ sammeln und anschließend dieses Brett abschaffen.
Eventuell kannst du meine Ansätze kritisch betrachten und ergänzen:
- Anwalt zum Mörder: Normalerweise bringt man keine Menschen um
- Versicherungsvertreter nach Hochwasser zum Geschädigten: normalerweise sollten keine Häuser in Flussnähe stehen
- Bei Ehekrisen: Es wurde ewige Treue geschworen
Grüße
Ulf
1 „Gefällt mir“
Hallo Ulf
Was ist gegen die Antwort von Gerd einzuwenden, die er als „Meinung“
deklariert hat?
Im Idealfall verhält man sich schon so, dass die ausgeliehenen Sachen
nicht ruiniert zurückgegeben werden, nicht wahr?
Und sonst wird’s der Anwalt ja vielleicht richten 
Gruss
Heinz
Was ist gegen die Antwort von Gerd einzuwenden, die er als
„Meinung“
deklariert hat?
Im Idealfall verhält man sich schon so, dass die ausgeliehenen
Sachen
nicht ruiniert zurückgegeben werden, nicht wahr?
Hallo Heinz,
auf die Frage, wie man ein in den Brunnen gefallenes Kind rettet, nutzt eine Erwiderung zur vorsorglichen Abgrenzung wenig, auch wenn jedes Wort richtig ist.
Grüße
Ulf
Hi,
A leiht B mehrere Biergartengarnituren zu einer Grillfeier aus
und feiert selbst mit.A holt seine Biergartenbänke binnen 2
Monaten nicht ab und ist wegen Umzug an unbekannte Adresse
nicht erreichbar. Kann B nun beliebig über die
Biergartengarnituren verfügen oder muss er sie bis zum St.
Nimmerleinstag bei sich lagern ?
nicht bis zum St. Nimmerleinstag, sondern nur 30 Jahre:
http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html
Ist B für Holzschäden
haftbar, wenn die Biergartentische mangels Platz im Freien
stehen bleiben ?
Nö, es sei denn, der Kram ist mit dem Hinweis „Vorsicht, zerfällt bei Wasserkontakt zu Staub“ übergeben worden. Sollte der Entleiher jedoch 500 Quardatmeter unbenutzter Lagerfläche zur Verfügung haben, wäre eine geschätzte Lagerung angebracht.
Ansonsten: http://dejure.org/gesetze/BGB/602.html
Gruß,
Christian
hallo ulf,
danke für deine belehrungen, habe jedoch nur meine meinung zu dem
abstrakten fall mitgeteilt. wollte damit auch nur darstellen, wie
man ggf. derartige situationen vermeiden kann.
ich sehe dieses brett nicht als kostenlose ( ggf. rechtswidrige)
beratungsstelle.
mfg.
gerd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]