erstmal: boah, geht das schnell hier, kaum ist ein Artikel geschrieben, ist er auch schon im Archiv…
Ich nehme an, deshalb ist auch keine Antwort auf meine Frage eingetrudelt, also versuche ich es nochmal:
es gibt in einigen Testamenten ja nicht nur Angaben, wer was zu Erben hat, sondern manchmal auch Extra-Verfügungen, wie z.B. „Begrabt mich an der Biegung des Flusses“, „Ich will in einem roten Sarg begraben werden und es soll Punk gespielt werden“, „Mein alter Kumpel soll lebenslanges Umsonst-Wohnrecht in meinem Haus bekommen und das muß bis zum xx.xx.xxxx im Grundbuch eingetragen werden“
Ich würde nun gerne wissen, wer eigentlich aufpasst, daß sowas auch ausgeführt wird und was passiert, oder wer kann was machen, wenn eine solche Verfügung ignoriert wird (also nicht an der Flußbiegung begraben; schwarzer Sarg mit Standard-Trauermusik; keine Grundbucheintragung - nix wohnen-lassen)
Das ein Begünstigter sich das einklagen kann, ist mir klar - aber wenn er von nichts weiß, oder es in dem Sinne keinen lebenden Begünstigten mehr gibt (roter Sarg)?
vorausgeschickt, ich bin kein Jurist, aber interessiert
Das Testament kann man beim Amtsgericht hinterlegen. Im Todesfall wird es dann eröffnet und alle Begünstigten informiert.
Zur Sicherheit kann man einen Testamentsvollstrecker im Testament bestimmen, der sich dann um die Bestimmungen kümmern muss. Man sollte den Betroffenen auch davon in Kenntnis setzen, wenn die Bestimmungen die Beerdigung betreffen, sonst ist man schon unter der Erde bis das Testament eröffnet wird
Eine Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann ich nur dringend empfehlen. Da darf man nicht am falschen Ende sparen.
ganz einfach, Du setzt einen Testamentsvollstrecker ein und gut ist, soweit es um reine technische Anweisungen geht. Besser ist aber, dass man die besonderen Wünsche auch mit Vermächtnissen koppelt und damit hat dann der Testamentsvollstrecker auch ein schönes Druckmittel, wenn nicht er, sondern jemand anderes belastet werden soll. Er kann dann nämlich dieses Vermächtnis zurückhalten, bis die Auflage erfüllt ist.
Die passenden Formulierungen kann dir ein spezialisierter Kollege in dein Testament basteln. Ich habe da auch schon die wildesten Konstruktionen gebastelt. Das dt. Erbrecht gibt da ganz nette Möglichkeiten.
Gruß vom Wiz
es gibt in einigen Testamenten ja nicht nur Angaben, wer was
zu Erben hat, sondern manchmal auch Extra-Verfügungen, wie
z.B. „Begrabt mich an der Biegung des Flusses“, „Ich will in
einem roten Sarg begraben werden und es soll Punk gespielt
werden“, „Mein alter Kumpel soll lebenslanges
Umsonst-Wohnrecht in meinem Haus bekommen und das muß bis zum
xx.xx.xxxx im Grundbuch eingetragen werden“
Ich würde nun gerne wissen, wer eigentlich aufpasst, daß sowas
auch ausgeführt wird und was passiert, oder wer kann was
machen, wenn eine solche Verfügung ignoriert wird (also nicht
an der Flußbiegung begraben; schwarzer Sarg mit
Standard-Trauermusik; keine Grundbucheintragung - nix
wohnen-lassen)
Das ein Begünstigter sich das einklagen kann, ist mir klar -
aber wenn er von nichts weiß, oder es in dem Sinne keinen
lebenden Begünstigten mehr gibt (roter Sarg)?
…mich interessiert aber eigentlich eher die Ist-schon-tot-Variante…
ganz einfach, Du setzt einen Testamentsvollstrecker ein und
…und wenn genau dieser Testamentsvollstrecker nicht brav ist und Erbe und Verfügung nicht gekoppelt sind? Ach ja, nehmen wir mal die Amtsträger aus den potentiellen Vollstreckern aus…
phhhfft, was weiß ich: Oma* unter der Erde, Vollstrecker* und Erbe* auf Tahiti und Tante Friedchen* meinte, daß Oma* doch schon immer im roten Sarg… und hat Einblick ins Testament bekommen und will jetzt was unternehmen…
Da hat die Oma* Pech gehabt, oder (einklagen kann sie ja wohl nicht…)? Gibt’s da vielleicht irgend 'ne Ordnungswidrigkeit? Kann Tante Friedchen* 'ne Anzeige machen?
Die passenden Formulierungen kann dir ein spezialisierter
Kollege
Wenn ich mal 'was zum vererben habe, dann kannste Dir aber sicher sein, daß ich mir einen solchen suche - bei den zwei Erbfällen, die ich bisher erlebte, sind die haarsträubensten Streitigkeiten entstanden… *Kopf-schüttel*
Gruß
Sibylle
*alle genannten Personen sind frei erfunden. Eventuelle Ähnlichkeiten mit Verstorbenen oder Lebenden sind nicht beabsichtigt und ebenso frei erfunden.
…und wenn genau dieser Testamentsvollstrecker nicht brav ist
und Erbe und Verfügung nicht gekoppelt sind? Ach ja, nehmen
wir mal die Amtsträger aus den potentiellen Vollstreckern
aus…
Schwierig, da müsste man den konkreten Einzelfall mit allen Details sehr intensiv prüfen. Klingt aber nicht gut. Es hat schon seinen Sinn, warum ich die Leute in meinen Vorträgen immer so bearbeite anständige Testamente von einem Profi aufsetzen zu lassen. Dann passiert so ein Ärger nicht. Wirklich gute Testamente haben im Moment in D nicht mal 10% der Leuet. da wundert es nicht, dass man mit Erbstreitigkeiten als Anwalt immer wieder gut verdienen kann. Trotzdem macht es mir immer mehr Spaß Testamente zu machen und den Leuten dann das gute Gefühl zu geben, dass man damit eine klare Linie vorausgegeben hat. Und dazu gehört im Rahmen von Testamentsvollstreckung bei problematischen Klauseln, Erben, … eben auch, dass man bitteschön den Anwalt oder einen verlässlichen unabhängigen Dritten mit der Vollstreckung beauftragt! Sonst geht die Sache regelmäßig in die Hose.
Ich sage auch allen Erblassern, dass es besser ist, die Erben ärgern sich nach der Testamentseröffnung über den Erblasser, der die Zügel ziemlich angezogen hat, als dass sie daraufhin wegen der unklaren Klauseln untereinander in Streit geraten. Den Erblasser braucht es nicht mehr zu stören, er rettet damit aber oft die Familie.