Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger

Hallo nochmal,

Kompetenzüberschreitungen innerhalb der Familie wird man sich
fein raushalten.

Leuchtet ein :wink:

Hätte ja aber sein können, dass auch Kreditinstitute
inzwischen einen umfangreichen Kundenservice haben, und auch
Dinge tun, die sie nicht müssen.

machen sie ja. Das, was Du beschreibst, wäre nur vollkommen nutzlos (neudeutsch: bringt keinen Mehrwert) und wird deswegen auch nicht gemacht.

Im übrigen schützt auch die Übersendung einer neuen TAN-Liste
nicht davor, daß die Eltern sich am umfangreichen Vermögen des
Nachwuchses bedienen. Die Post landet schließlich für alle
Familienmitglieder im gleichen Briefkasten.

Meine Bank vergibt EC-Karten, TAN-Listen, PINs nur gegen
(eigenhändiger?) Unterschrift. Ich dachte das machen alle so.

Nein, das ist selbst bei „stationären“ Instituten inzwischen die Ausnahme. Daß Direktbanken das per Post erledigen, versteht sich sowieso von selbst.

Dann hat der eigentliche Empfänger im Falle einer
‚Unterschlagung‘ jedenfalls klare rechtliche Hanhabe.

Ich bin verblüfft: Welche denn?

Dann werde ich mal meine Bank fragen, wie die das handhaben.
Klar hätte ich machen können, ohne hier zu fragen. Wollte halt
wissen, wie es üblicherweise gehandhabt wird, und es häte ja
sein können dass jemand zufällig die rechtliche Seite
beleuchtet.

Das wurde ja mittlerweile umfassend getan.

Gruß,
Christian

Auch Hallo nochmal,

Dann hat der eigentliche Empfänger im Falle einer
‚Unterschlagung‘ jedenfalls klare rechtliche Hanhabe.

Ich bin verblüfft: Welche denn?

Wenn ein Einschreiben an mich von einem Familienmitglied angenommen, selbiges mir aber nicht ausgehändigt, oder ich von dessen Existenz nicht in Kenntnis gesetzt wurde, habe ich doch vermutlich etwas in der Hand, um ihn rechtlich zu belangen. Stelle ich mir jedenfalls so vor, aber IANAL.

Wenn er mir meine Zugangsdaten vorenthält, und ich dadurch keinen Zugang habe, darf er das doch nicht? Und meine Briefe öffnen darf er auch nicht.

Meine Bank ist übrigens keine Direktbank, verlangt aber trotzdem eine Unterschrift. Entweder per Post, oder durch persönliches Erscheinen.
Finde ich auch ganz ok so.

Gruß Marion

Hallo,

Ich bin verblüfft: Welche denn?

Wenn ein Einschreiben an mich von einem Familienmitglied
angenommen, selbiges mir aber nicht ausgehändigt, oder ich von
dessen Existenz nicht in Kenntnis gesetzt wurde, habe ich doch
vermutlich etwas in der Hand, um ihn rechtlich zu belangen.

ich lese immer Einschreiben. Ich habe bisher Karten, PIN, TAN und Konsorten in normalen Briefen enthalten - natürlich getrennt und jeweils mit dem Hinweis auf den jeweils noch folgenden bzw. schon abgesandten Brief. Daß zwei Briefe in Folge abhandenkommen, dürfte eher unwahrscheinlich sein.

Gruß,
Christian

Ich habe die gesetzliche Situation erklärt, welche Vereinbarungen die Bank mit dem Kunden trifft, steht auf einem anderen Blatt.
Hier wurde die Situation beschrieben, dass beide gemeinsam verfügungsberechtigt sind, also kein alleiniges Sorgerecht o.ä.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Vertretung ist befristet, bis das Kind volljährig wird. Danach fällt sie raus. Sobald die rausgefallen ist, wird die Karte gesperrt. Ist doch genau gleich wie wenn jemand Vollmacht hat. Der hat eine Karte und kann verfügen. Will der Kontoinhaber aber die Vollmacht löschen und der Bevollmächtigte weigert sich, die Karte rauszugeben, was dann? Kann der Bevollmächtigte einfach weiter verfügen? Nein! Ohne Vollmacht bzw. gesetzliche Vertretung keine Karte. Macht alles das System!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Deli,

Die Vertretung ist befristet, bis das Kind volljährig wird.
Danach fällt sie raus. Sobald die rausgefallen ist, wird die
Karte gesperrt.

das fände ich für unterjochte Jugendliche schon gut.
Was du sagst, widerspricht jetz widerum dem, was Exc sagt, und er kennt sich da ja auch aus.
Kann es sein, dass das die institute sehr unterschiedlich handhaben, oder gibt es da auch bindende gesetzliche Regelungen?

Gruß Marion

Hi,

ich lese immer Einschreiben. Ich habe bisher Karten, PIN, TAN
und Konsorten in normalen Briefen enthalten - natürlich
getrennt und jeweils mit dem Hinweis auf den jeweils noch
folgenden bzw. schon abgesandten Brief. Daß zwei Briefe in
Folge abhandenkommen, dürfte eher unwahrscheinlich sein.

ist ja zum Glück für den Kunden einer Bank recht egal, da die Dinger eh versichert sind und im Schadensfall jede Bank ohne zu murren das ganze reguliert.

Hallo,

ich lese immer Einschreiben. Ich habe bisher Karten, PIN, TAN
und Konsorten in normalen Briefen enthalten - natürlich
getrennt und jeweils mit dem Hinweis auf den jeweils noch
folgenden bzw. schon abgesandten Brief. Daß zwei Briefe in
Folge abhandenkommen, dürfte eher unwahrscheinlich sein.

ist ja zum Glück für den Kunden einer Bank recht egal, da die
Dinger eh versichert sind und im Schadensfall jede Bank ohne
zu murren das ganze reguliert.

aber nur dann, wenn die vermeintlich mißbräuchliche Verwendung keinen Hinweis darauf gibt, daß der Karteninhaber seinen gewöhnlichen Einkaufsaktivitäten nachgeht und nur aus Kostengründen behauptet, die Karte nebst PIN nicht erhalten zu haben. So etwas soll es ja schon mal gegeben haben…

Gruß,
Christian

Hallöchen,

Die Vertretung ist befristet, bis das Kind volljährig wird.
Danach fällt sie raus. Sobald die rausgefallen ist, wird die
Karte gesperrt.

das fände ich für unterjochte Jugendliche schon gut.
Was du sagst, widerspricht jetz widerum dem, was Exc sagt,

eigentlich nicht, denn ich habe mich nur über die Sache mit PIN und TAN ausgelassen, auch wenn ich daran zweifle, daß jedes Institut die Karten für Vertretungsberechtigte bei Erlangung der Volljährigkeit durch den Kontoinhaber sperrt.

Gruß,
Christian

Hallo,

aber nur dann, wenn die vermeintlich mißbräuchliche Verwendung
keinen Hinweis darauf gibt, daß der Karteninhaber seinen
gewöhnlichen Einkaufsaktivitäten nachgeht und nur aus
Kostengründen behauptet, die Karte nebst PIN nicht erhalten zu
haben. So etwas soll es ja schon mal gegeben haben…

ich hoffe mal das Sie da nicht von den Geflogenheiten bei ihrem Institut sprechen. So ne vergehensweise kann auch mies nach hinten losgehen!

aber nur dann, wenn die vermeintlich mißbräuchliche Verwendung
keinen Hinweis darauf gibt, daß der Karteninhaber seinen
gewöhnlichen Einkaufsaktivitäten nachgeht und nur aus
Kostengründen behauptet, die Karte nebst PIN nicht erhalten zu
haben. So etwas soll es ja schon mal gegeben haben…

ich hoffe mal das Sie da nicht von den Geflogenheiten bei
ihrem Institut sprechen. So ne vergehensweise kann auch mies
nach hinten losgehen!

Wer in betrügerischer Absicht einen Verlust von Karte und/oder PIN meldet und anschließend fein damit einkaufen geht, sollte doch wohl auch Deiner Ansicht nach kaum damit Erfolg haben, oder irre ich mich da?

Gruß,
Christian