Hallo,
Die gesetzliche Vertretungsberechtigung der Eltern erlischt
mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Die
Vertretungsberechtigung prüft ein Kreditinstitut, wenn es
kann.
ok, vielen Dank. Mein Fazit ist, sich lieber darum zu kümmern. Könnte ja sein, dass die Bank nicht kann *g*.
Werden TAN und PIN korrekt eingegeben, ist damit in der
Regel der Fall erledigt.
Dann weiß ich jetzt bescheid.
Kompetenzüberschreitungen innerhalb der Familie wird man sich
fein raushalten.
Leuchtet ein 
Hätte ja aber sein können, dass auch Kreditinstitute inzwischen einen umfangreichen Kundenservice haben, und auch Dinge tun, die sie nicht müssen. Da wäre die Übersendung neuer Zugangsdaten einfach ein netter Zug, der 18-jährigen ‚Kindern‘ mit ‚bösen‘ Eltern entgegenkäme.
Im übrigen schützt auch die Übersendung einer neuen TAN-Liste
nicht davor, daß die Eltern sich am umfangreichen Vermögen des
Nachwuchses bedienen. Die Post landet schließlich für alle
Familienmitglieder im gleichen Briefkasten.
Meine Bank vergibt EC-Karten, TAN-Listen, PINs nur gegen (eigenhändiger?) Unterschrift. Ich dachte das machen alle so.
Dann hat der eigentliche Empfänger im Falle einer ‚Unterschlagung‘ jedenfalls klare rechtliche Hanhabe.
Dann werde ich mal meine Bank fragen, wie die das handhaben. Klar hätte ich machen können, ohne hier zu fragen. Wollte halt wissen, wie es üblicherweise gehandhabt wird, und es häte ja sein können dass jemand zufällig die rechtliche Seite beleuchtet.
Gruß Marion