Verfügungsrecht ! Was bedeutet das genau?

hallo,

ich habe ne dringende frage an euch, und hoffe das sich einer von euch mit dem verfügungsrecht etwas auskennt!?

folgendes:
ich hatte ein restaurant, dessen möbel noch in meinem besitz sind aber eben noch im restaurant der vermieterin stehen.
Ursprünglich war ein neuer mieter der aber nicht zahlte somit ist der weg, restaurant zu aber meine möbel nicht verkauft und trotzdem noch im restaurant.
meine ehemalige vermieterin meinte sie müsse mir lagerkosten berechnen für die möbel ( obwohl ein paar monate ein neuer mieter da war , der aber nicht zahlte) nun soll ich eben lagerkosten bezahlen oder ich soll ihr einverfügungsrecht erteilen / unterschreiben über die möbel damit sie es einfacher hat für den nächsten mieter mit oder inventar zu verkaufen.oder auch einzeln.
da meine ehemalige vermieterin ne „hexe“ ist hab ich da so meine zweifel vorallem weil ich nicht weiß was das für mich bedeutet ???
heisst das sie verfügt nur darüber wer das kauft oder überhaupt was damit gemacht wird?
aber vorallem, kann sie allein entscheiden ob es verkauft , oder sogar verschrottet wird ?
und angenommen es wird verkauft, wer bekommt das geld ? ich,da es mir eigendlich zusteht?
Oder die vermieterin weil sie das verfügungsrecht hätte,wenn ich unterschreibe…???

ich hoffe ihr könnt mir schnell antwort und helfen da ich nicht lange zeit habe!

1000 dank
sarah

Hallo Sarah, mit dem verschrotten wie du es so schön genannt hast, steht in Frage, da du nachweisen musst, dass es deine Möbel sind. solltest du dieses nachweisen können, darf sie nicht alleine entscheiden, was mit den Möbeln passiert.
Mit den Lagerkosten darf sie dir eigentlich keine Berechnen, da so, wie ich es verstanden habe ja darum ging, dass dein Nachmieter diese übernimmt und zahlt. Da er dies aber nicht getan hat, stehen sie noch in deinem eigentum.
Nur ohne wirklich nachweisen zu können, dass das Mobiliart deins ist sieht es leider schlecht aus für dich.
Lg Lisa

Hallo Sara,

Verfügungsrecht bedeutet normalerweise, dass die Person welche das Verfügungsrecht hat, frei über die Sachen verfügen kann.

Ich kann Dir nur in Deinem speziellen Fall keine befriedigende Antwort geben. Besser wäre es, bei einem Zivilgericht einen Termin zu vereinbaren.
In Österreich ist es möglich, kostenlose Rechtsberatung an Bezirksgerichten zu erhalten.
Also bitte erkundige Dich, wünsche alles Gute und viel Glück

hallo,

hier etwas verspätet eine kurze antwort,

bin auf dem Gebiet kein Spezialist, kann aber
auf den Wikipedia-Link verweisen, der gerade
in der Einführung das Thema gut erklärt und
verschiedene Arten der Verfügung auseinanderhält.
http://de.wikipedia.org/wiki/Theorie_der_Verfügungsr…
den verkauf würde ich an deiner Stelle ausschlißen,
mit den anderen Mglk. der Verfügung kannst du
bestimmt auch leben, sofern du keine anderweitige
Unterbringung der Sachen hast. Warum suchst du
keinen Untermieter für den Laden selbst?

gruß eyk

Frage leider nicht mehr zeitnah.