Verfügungsrecht ! Was bedeutet das genau?

hallo,

ich habe ne dringende frage an euch, und hoffe das sich einer von euch mit dem verfügungsrecht etwas auskennt!?

folgendes:
ich hatte ein restaurant, dessen möbel noch in meinem besitz sind aber eben noch im restaurant der vermieterin stehen.
Ursprünglich war ein neuer mieter der aber nicht zahlte somit ist der weg, restaurant zu aber meine möbel nicht verkauft und trotzdem noch im restaurant.
meine ehemalige vermieterin meinte sie müsse mir lagerkosten berechnen für die möbel ( obwohl ein paar monate ein neuer mieter da war , der aber nicht zahlte) nun soll ich eben lagerkosten bezahlen oder ich soll ihr einverfügungsrecht erteilen / unterschreiben über die möbel damit sie es einfacher hat für den nächsten mieter mit oder inventar zu verkaufen.oder auch einzeln.
da meine ehemalige vermieterin ne „hexe“ ist hab ich da so meine zweifel vorallem weil ich nicht weiß was das für mich bedeutet ???
heisst das sie verfügt nur darüber wer das kauft oder überhaupt was damit gemacht wird?
aber vorallem, kann sie allein entscheiden ob es verkauft , oder sogar verschrottet wird ?
und angenommen es wird verkauft, wer bekommt das geld ? ich,da es mir eigendlich zusteht?
Oder die vermieterin weil sie das verfügungsrecht hätte,wenn ich unterschreibe…???

ich hoffe ihr könnt mir schnell antwort und helfen da ich nicht lange zeit habe!

1000 dank

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragssituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben.

Sie können Ihrer Vermieterin eine Vollmacht zum Verkauf geben und sich den Erlös teilen. Ist aber alles nicht ganz unkompliziert und würde den Rahmen dieses Forums sprengen.

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Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
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