ich habe ne dringende frage an euch, und hoffe das sich einer von euch mit dem verfügungsrecht etwas auskennt!?
folgendes:
ich hatte ein restaurant, dessen möbel noch in meinem besitz sind aber eben noch im restaurant der vermieterin stehen.
Ursprünglich war ein neuer mieter der aber nicht zahlte somit ist der weg, restaurant zu aber meine möbel nicht verkauft und trotzdem noch im restaurant.
meine ehemalige vermieterin meinte sie müsse mir lagerkosten berechnen für die möbel ( obwohl ein paar monate ein neuer mieter da war , der aber nicht zahlte) nun soll ich eben lagerkosten bezahlen oder ich soll ihr einverfügungsrecht erteilen / unterschreiben über die möbel damit sie es einfacher hat für den nächsten mieter mit oder inventar zu verkaufen.oder auch einzeln.
da meine ehemalige vermieterin ne „hexe“ ist hab ich da so meine zweifel vorallem weil ich nicht weiß was das für mich bedeutet ???
heisst das sie verfügt nur darüber wer das kauft oder überhaupt was damit gemacht wird?
aber vorallem, kann sie allein entscheiden ob es verkauft , oder sogar verschrottet wird ?
und angenommen es wird verkauft, wer bekommt das geld ? ich,da es mir eigendlich zusteht?
Oder die vermieterin weil sie das verfügungsrecht hätte,wenn ich unterschreibe…???
ich hoffe ihr könnt mir schnell antwort und helfen da ich nicht lange zeit habe!
wenn Sie Ihrer ehemaligen Vermieterin ein Verfügungsrecht erteilen, kann Sie wie der Name schon sagt, über die Möbel verfügen. Das ist einfacher und kürzer als der Klageweg. Alternative ist, Sie räumen umgehend!
So verstehe ich das, aber rechtssicher kann Sie da nur ein Anwalt beraten.
um hier eine seriöse Antwort geben zu können, müsste man Folgendes wissen:
Wie wurde das Mietverhältnis zwischen dir und der Vermieterin aufgelöst? Habt ihr euch geeinigt, hattest du Mietrückstände, wurde eine Kündigung gegen dich ausgesprochen oder hast du gekündigt?
Was wurde bei der Übergabe an den neuen Mieter vereinbart? Hat er dir das Mobiliar abgekauft? Hat die Vermieterin ein Pfandrecht gegen dich geltend gemacht und hat sie es dem neuen Mieter verkauft oder hat es der neue Mieter einfach kostenlos genutzt (von dir oder von der Vermieterin)?
Macht die Vermieterin jetzt ein Pfandrecht an dem Mobiliar gegenüber dir oder dem neuen Mieter geltend?
Hallo verehrter User,
*Verfügungsrechte* (siehe Wikipedia)
Die Theorie der Verfügungsrechte unterscheidet folgende Verfügungsrechte (Beispiele für ein Auto in Klammern):
usus: Das Recht eine Sache zu benutzen (Das Recht, mit dem Auto zu fahren)
usus fructus: Das „Fruchtziehungsrecht“. Das Recht, die Erträge, die mit der Benutzung der Sache einhergehen, zu behalten. (Das Recht, die Erträge aus der Vermietung zu erhalten.)
abusus: Das Recht, die Sache in Form und Aussehen zu verändern. (Das Recht, das Auto neu zu lackieren.)
ius abutendi: Das Recht, die Sache gesamt oder teilweise zu veräußern und den Veräußerungsgewinn einzubehalten. (Das Recht, das Auto zu verkaufen.)
Der Wert eines Gutes bestimmt sich aus ökonomischer Sicht nämlich nicht nur aus dessen Substanz (was ist es), sondern vor allem daraus, was man mit dem Gut anfangen kann (was darf ich damit machen).
Beste Grüße USKO
Verfügungsrecht bedeutet, dass eine Person über einen Gegenstand wirksam
verfügen kann. Aus juristischer Sicht: zu übereignen (umgangssprachlich
„verkaufen“). Dies ändert aber nichts an dem Umstand, dass Sie Eigentümer sind. Die
Erlöse aus einem Verkauf (bzw. Übereignung) stehen dann Ihnen zu. Wenn die
Vermieterin die Gegenstände auf den Müll wirft (auch dazu wäre sie berechtigt), so
ist sie Ihnen natürlich zum Schadenersatz verpflichtet.
Am besten formulieren Sie das Verfügungsrecht so, dass klar ist, dass die
Vermieterin nur zum Verkauf und zur Übereignung berechtigt ist. Und wenn Sie ganz
auf Nummer sicher gehen wollen, schreiben hinzu, dass der etwaige Gewinn an Sie
auszukehren ist.
Eine Bitte. Stelle deine Fragen vorsichtshalber nicht in Ich-Form, sondern rede abstrakt von Frau x oder so.
Meines Wissens ist auch bei einer Expertenfrage eine konkrete Rechtsberatung nicht erlaubt.
Näheres findest du unter FAQ:1129 und im Netz unter Rechtsberatungsgesetz.
Schade, dass ich dir nicht helfen konnte.
Grüße TM
ich habe ne dringende frage an euch, und hoffe das sich einer
von euch mit dem verfügungsrecht etwas auskennt!?
folgendes:
ich hatte ein restaurant, dessen möbel noch in meinem besitz
sind aber eben noch im restaurant der vermieterin stehen.
Ursprünglich war ein neuer mieter der aber nicht zahlte somit
ist der weg, restaurant zu aber meine möbel nicht verkauft und
trotzdem noch im restaurant.
meine ehemalige vermieterin meinte sie müsse mir lagerkosten
berechnen für die möbel ( obwohl ein paar monate ein neuer
mieter da war , der aber nicht zahlte) nun soll ich eben
lagerkosten bezahlen oder ich soll ihr einverfügungsrecht
erteilen / unterschreiben über die möbel damit sie es
einfacher hat für den nächsten mieter mit oder inventar zu
verkaufen.oder auch einzeln.
da meine ehemalige vermieterin ne „hexe“ ist hab ich da so
meine zweifel vorallem weil ich nicht weiß was das für mich
bedeutet ???
heisst das sie verfügt nur darüber wer das kauft oder
überhaupt was damit gemacht wird?
aber vorallem, kann sie allein entscheiden ob es verkauft ,
oder sogar verschrottet wird ?
und angenommen es wird verkauft, wer bekommt das geld ? ich,da
es mir eigendlich zusteht?
Oder die vermieterin weil sie das verfügungsrecht hätte,wenn
ich unterschreibe…???
ich hoffe ihr könnt mir schnell antwort und helfen da ich
nicht lange zeit habe!
ich habe ne dringende frage an euch, und hoffe das sich einer
von euch mit dem verfügungsrecht etwas auskennt!?
folgendes:
ich hatte ein restaurant, dessen möbel noch in meinem besitz
sind aber eben noch im restaurant der vermieterin stehen.
Ursprünglich war ein neuer mieter der aber nicht zahlte somit
ist der weg, restaurant zu aber meine möbel nicht verkauft und
trotzdem noch im restaurant.
meine ehemalige vermieterin meinte sie müsse mir lagerkosten
berechnen für die möbel ( obwohl ein paar monate ein neuer
mieter da war , der aber nicht zahlte) nun soll ich eben
lagerkosten bezahlen oder ich soll ihr einverfügungsrecht
erteilen / unterschreiben über die möbel damit sie es
einfacher hat für den nächsten mieter mit oder inventar zu
verkaufen.oder auch einzeln.
da meine ehemalige vermieterin ne „hexe“ ist hab ich da so
meine zweifel vorallem weil ich nicht weiß was das für mich
bedeutet ???
heisst das sie verfügt nur darüber wer das kauft oder
überhaupt was damit gemacht wird?
aber vorallem, kann sie allein entscheiden ob es verkauft ,
oder sogar verschrottet wird ?
und angenommen es wird verkauft, wer bekommt das geld ? ich,da
es mir eigendlich zusteht?
Oder die vermieterin weil sie das verfügungsrecht hätte,wenn
ich unterschreibe…???
ich hoffe ihr könnt mir schnell antwort und helfen da ich
nicht lange zeit habe!
1000 dank sarah
Hallo,
da mir nicht bekannt ist, was für eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde für die nachträgliche Nutzung durch einen neuen Mieter oder ob es nur ein stillschweigende Überlassung war, kann ich nicht einschätzen, ob Forderungen und an wen möglich sind.
Eine generelle Abtretung ohne klare Regelung bei weiterer nutuung oder Verkauf oder Vernichtung (zu wessen Lasten)würde ich nicht unterschreiben.
Versuchen Sie sich einvernehmlich zu einigen, meine Empfehlung.
Gruß suver
Hallo Sarah,
es tut mir leid, dass ich auf Deine Anfrage seinerzeit nicht antworten konnte, aber ich war lange Zeit offline und habe sie jetzt erst gelesen. Ich denke, dass Du inzwischen eine Lösung gefunden hast,