ich habe ne dringende frage an euch, und hoffe das sich einer von euch mit dem verfügungsrecht etwas auskennt!?
folgendes:
ich hatte ein restaurant, dessen möbel noch in meinem besitz sind aber eben noch im restaurant der vermieterin stehen.
Ursprünglich war ein neuer mieter der aber nicht zahlte somit ist der weg, restaurant zu aber meine möbel nicht verkauft und trotzdem noch im restaurant.
meine ehemalige vermieterin meinte sie müsse mir lagerkosten berechnen für die möbel ( obwohl ein paar monate ein neuer mieter da war , der aber nicht zahlte) nun soll ich eben lagerkosten bezahlen oder ich soll ihr einverfügungsrecht erteilen / unterschreiben über die möbel damit sie es einfacher hat für den nächsten mieter mit oder inventar zu verkaufen.oder auch einzeln.
da meine ehemalige vermieterin ne „hexe“ ist hab ich da so meine zweifel vorallem weil ich nicht weiß was das für mich bedeutet ???
heisst das sie verfügt nur darüber wer das kauft oder überhaupt was damit gemacht wird?
aber vorallem, kann sie allein entscheiden ob es verkauft , oder sogar verschrottet wird ?
und angenommen es wird verkauft, wer bekommt das geld ? ich,da es mir eigendlich zusteht?
Oder die vermieterin weil sie das verfügungsrecht hätte,wenn ich unterschreibe…???
ich hoffe ihr könnt mir schnell antwort und helfen da ich nicht lange zeit habe!
Übrigens zur Begriffsdefinition: Du bist Eigentümerin
des Inventars und Deine Vermieterin ist Besitzerin.
Eigentum regelt fest wem etwas gehört und nicht der
Begriff Besitz wie im täglichen Leben irrtümlich immer
verwendet. Besitz sagt nur etwas darüber aus, wer die
TATSÄCHLICHE Gewalt über eine Sache hat. Da Du momentan
nicht an Deine Möbel herankommst befinden Sie sich in
Deinem Eigentum aber im Besitz Deiner Vermieterin. Und
genau hierum geht es beim Verfügungsrecht - sie möchte
von Dir als Eigentümerin die Erlaubnis haben, die sich
in Ihrem Besitz befindlichen Möbel auch benutzen zu
können und darüber verfügen zu können. Alles andere wäre
unerlaubte Handlung.
Du hast einen s.g. Herausgabeanspruch http://www.staff.uni- marburg.de/~mand/Materialien/Herausgabeanspruch�985BGB
.pdf
Hoffe ich konnte in der Kürze und Schnelle helfen.
LG Phlipka
hallo,
ich habe ne dringende frage an euch, und hoffe das sich
einer
von euch mit dem verfügungsrecht etwas auskennt!?
folgendes:
ich hatte ein restaurant, dessen möbel noch in meinem
besitz
sind aber eben noch im restaurant der vermieterin
stehen.
Ursprünglich war ein neuer mieter der aber nicht zahlte
somit
ist der weg, restaurant zu aber meine möbel nicht
verkauft und
trotzdem noch im restaurant.
meine ehemalige vermieterin meinte sie müsse mir
lagerkosten
berechnen für die möbel ( obwohl ein paar monate ein
neuer
mieter da war , der aber nicht zahlte) nun soll ich
eben
lagerkosten bezahlen oder ich soll ihr
einverfügungsrecht
erteilen / unterschreiben über die möbel damit sie es
einfacher hat für den nächsten mieter mit oder inventar
zu
verkaufen.oder auch einzeln.
da meine ehemalige vermieterin ne „hexe“ ist hab ich da
so
meine zweifel vorallem weil ich nicht weiß was das für
mich
bedeutet ???
heisst das sie verfügt nur darüber wer das kauft oder
überhaupt was damit gemacht wird?
aber vorallem, kann sie allein entscheiden ob es
verkauft ,
oder sogar verschrottet wird ?
und angenommen es wird verkauft, wer bekommt das geld ?
ich,da
es mir eigendlich zusteht?
Oder die vermieterin weil sie das verfügungsrecht
hätte,wenn
ich unterschreibe…???
ich hoffe ihr könnt mir schnell antwort und helfen da
Hallo,
ich bin auf diesem Gebiet kein Fachmann.
In deinem Fall ist nicht klar ersichtlich, ob mit der Vermieterin schon etwas wegen der Möbel vereinbart wurde, oder ob sich stillschweigend die Situation ergeben hat. So einfach gehen fremde Gegenstände nicht in das Eigentum Anderer über. Allerdings hat die Vermieterin ein Recht darauf, das Vermietobjekt in einem angemessenen Zustand (im Zweifelsfall leer) zeitnah zurückzuerhalten. Sie könnte bei Mietrückständen auch von einem Mietpfandrecht Gebrauch machen. Also die Sache einfach so weiterlaufen lassen würde ich nicht.
Es sind wie gesagt noch einige Fragen offen.
Ich würde die Angelegenheit nicht nur an dem Begriff „Verfügungsrecht“ festmachen. Du könntest ja auch eine schriftliche Vereinbarung mit der Vermieterin treffen, in der die zu regelnden Dinge im Detail festgehalten werden, ohne diesen Rechtsbegriff zu gebrauchen.
Auch wenn dir die Vermieterin unsympatisch sein sollte, so gibt es doch vielleicht ein paar Gemeinsamkeiten, über die ihre euch verständigen könnt.
Ich schreibe wie angedeutet nicht als Fachmann, sondern berichte unverbindlich aus meiner Erfahrung als Unternehmer.
Gruß - Thomas -
da hast du schlechte Karte, denn warum hast du die möbel nicht beim damaligen AUszug mitgenommen. Lagerkosten kann sie nicht im nachhinein berechnen dass muss sie vorher ankündigen oder aber eben fordern die Möbel von dir zu entfernen, sie hat wohl beiden nicht getan also diesbezüglich nichts unterschreiben…nur an deine sachen kommst du dadurch auch iicht, da hilft dann nur ein anwalt…und der kann teuer werden…
Peter