Verfügungsrechte am Depot Minderjähriger

Hallo Experten,

kann man das Depot seines minderjährigen Kindes auflösen und in sein eigenes Depot übernhemen.
ZUM BEISPIEL: Das Kind A hat aus dem Erbe seiner Urgroßmutter ein Depot zu Gunsten Dritter „geerbt“. Der Vater von A will nun die Kosten für dieses Depot sparen und die Wertpapirere in sein eigenes Depot mit übernehmen. Da er keine Aktien des gleichen Unternehmens hat ist auch die spätere Trennung nicht kompliziert.
Die Bank stellt sich nun aber quer und meint, A muss ein eigenes Depot eröffnen - nur dorthin können die Papier übertragen werden. Der Vater von A meint das ist Quatsch, er hat schließlich Verfügungsgewalt und könnte rein theorethisch die Papiere auch veräußern und so den Depotübergang umgehen.
Wie sieht das also rein rechtlich aus?
dank und Gruß
Sera

Hallo,

zunächst einmal die eigentliche Übertragung. Diese kann nicht nur auf ein eigenes Depot sondern auch auf ein fremdes erfolgen.

Herr Mayer kann daher Wertpapiere auf das Depot von Herrn Müller übertragen, auch wenn diese nicht miteinander zu tun haben. Das ist analog einer Überweisung von Geld.

Nun zum Thema Minderjähriger: Hier bedarf es zusätzlich der Zustimmung der Eltern, wenn Transaktionen durchgeführt werden. Liegen diese vor, kann die Bank nicht mosern.

Nun aber zu den eigentlichen Problemen hinter dem Vorgehen:

Was ist hier beabsichtigt: Das Kind soll Eigentümer werden. Die Papiere sollen jedoch quasi treuhänderisch auf dem Depot des Vaters aufbewahrt werden.

In einem gemeinsamen Depot geht dies nicht.

  • Für die Erträge der WP des Kindes ist dessen Freistellungsauftrag relevant, für die des Vater sein eigener
  • Die Bank ist verpflichtet, den wirtschaftlichen Eigentümer des (ganzen) Depots zu erfragen und festzuhalten.
  • Wie ist das Vermögen des Kindes gegen Pfändungen und Konkurs des Vaters zu schützen

Daher: Keine gute Idee. Besser ist, mit dem Depot des Kindes zu einer Direktbank zu wechseln, die niedrige Gebühren nimmt.