Verfügung über Sparkonto des Kindes

Mal eine Frage an die Wissenden:

Kind A hat ein Sparkonto, bei dem die Mutter Vollmacht hat. In der Zwischenzeit ist das Kind volljährig, hat aber nicht darüber nachgedacht, die Vollmacht der Mutter zu löschen.

Jetzt kam heraus, dass zu einem Zeitpunkt vor nicht allzulanger Zeit, die Mutter sich einer großen Summe bedient hat, ohne mit der Tochter zu sprechen. Was davon gekauft wurde (ggf. für ein neues Auto) ist nicht genau bekannt.

Fragen:

  1. Gibt es irgendwas, was die Tochter tun kann, um wieder an ihr Geld zu kommen?

  2. Tochter hat noch einen minderjährigen Bruder (17), bei dem auch die Mutter Vollmacht hat. Kann er sie löschen lassen oder das Konto sperren, ggf unter Nennung der o.g. Gründe?

Ist wirklich wichtig, danke.

ja klar. sie kann es von der mutter zurückfordern. auch wenn die mutter zugriff auf das konto hat, heißt das schließlich noch lange nicht, dass sie sich einfach bedienen darf.
also: schriftlich zurückfordern. ggf. mahnung, danach anwalt.

da hat sie genau gar keine rechte.

Sie, die Schwester, bei dem Bruder nicht, klar. Aber kann der Bruder, obwohl noch minderjährig, bei der Bank was schützen … bevor die Mutter auch dort ggf zugreift?

Hat sie wirklich rechtliche Handhabe gegen die Mutter, trotz Vollmacht?

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/familienrecht/familienrecht-eltern-schulden-schadensersatz-wenn-geld-vom-sparbuch-des-kindes-verwendet-wird/16110/
oder

aber sicher doch:
Bankvollmacht – Wikipedia sagt im letzten satz ausdrücklich:
„Strafrechtlich stellen derartige, rechtsgrundlose Überweisungen/Auszahlungen zugunsten Kontobevollmächtigter einen Fall der Unterschlagung dar (§ 246 Abs. 1 BGB). Da Bankbevollmächtigte eine Vertrauensstellung innehaben, liegt sogar ein qualifizierter Fall des § 246 Abs. 2 StGB mit erhöhter
Strafandrohung vor.“
das könnte die tochter der mutter mal unter die nase halten. übrigens muss die MUTTER beweisen, dass sie ein recht auf die abhebung hatte und was mit dem geld genau passiert ist - es muss nicht die tochter beweisen, dass ein missbrauch vorlag.

2 „Gefällt mir“

Vielen Dank. Das werde ich so weitergeben. :+1::four_leaf_clover::blush: