Hat das für Firma A oder Firma B negative Auswirkungen, wenn A einmal direkt und einmal über Firma B ihre Leistungen/Systeme anbietet?
Für Firma B sehe ich das Problem, daß der Kunde durch den direkten Vergleich der Preise, für die zwei mal angebotene Leistung, ermitteln kann mit welchem Aufschlag B die Preise von A versehen hat.
Das ist sicherlich richtig und der Firma A auch bewusst. Und ich denke mal, in einem realen Fall würde Firma A auch Firma B darüber informieren.
Aber kann der Kunde das Angebot von Firma A oder Firma B oder beide wegen Wettbewerbsverzerrung ausschließen? Ich bin Laie, aber ich interpretiere GWG und VOL A und B so, dass solche Mehrfachangebote erlaubt sind.
Definitiv erlaubt ist, wenn Firma A für zwei Firmen B und C Unterauftragnehmer wäre - das habe ich öfters erlebt.
Vermutlich definitiv nicht erlaubt ist, wenn Firma A als Hauptauftragnehmer zwei Angebote abgibt (würde auch wenig Sinn machen, wenn Nebenangebote nicht erlaubt werden).
Aber dieser Mittelfall - der scheint mir nicht berücksichtigt.