Hallo!
Würde gerne wissen ob private Verkehrsunternehmen (Bus) im ÖPNV gegenüber öffentlichen Unternehmen bei der Vergabe von Linienkonzessionen bevorzugt behandelt werden? Ich wurde auf das Personenbeförderungsgesetz verwiesen, konnte dort aber nichts finden.
Gruß
Hallo,
die Linien werden (EU-weit, wenn ich das richtig im Kopf habe) ausgeschrieben und der günstigste Anbieter (muß nicht zwingend der billigste sein, wenn das Konzept einen „Mehrwert“ hat, darf es auch eine Idee teuerer sein) bekommt den Zuschlag.
Praktisch ist das so, daß die privaten Anbieter andere (niedrigere) Tarife haben, als die „Öffentlichen“. Die Öffentlichen haben aber andere (günstigere) Möglichkeiten die Investitionen zu finanzieren und können ohne Gewinnmarge kalkulieren. Ob sie immer noch von der Mineralölsteuer befreit sind, müste man nachsehen, das war lange Zeit der gröste Wettbewerbsvorteil.
Cu Rene
Hallo Greslin,
es gilt der Grundsatz: eigenwirtschaftlich vor gemeinwirtschaftlich. Ansonsten gibt es noch Großvaterrechte (§ 13 Abs. 3 PBefG). Ansonsten besteht eigentlich Gleichbehandlung. Wie kommst du denn auf die Frage?
Gruß
Ultra