Vergaberecht

Hallo,

bei einem öffentlichen Bau gibt es sehr viele Leute, die daran arbeiten. Neben dem Bauunternehmer gibt es den Bauleiter, den Sicherheitskoordinator, den Planungsbeauftragen, den Projektorsteuerer usw.
Müssen die einzelnen Posten getrennt vergeben werden, d.h. muss für jeden Posten eine eigene Ausschreibung gemacht werden oder gibt es auch die Möglichkeit in einer Ausschreibung alle Dienstleistungsaufträge (Bauleitung, Planung, Sicherheitskoordination usw.) gleichzeitig zu vergeben?
Gäbe es sogar die Möglichkeit in einer Ausschreibung den Bauauftrag (Bauunternehmen) und die verschiedenen Dienstleistung gemeinsam zu vergeben?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,
solange Schwellenwerte eingehalten werden (EU-Ausschreibung), dürfte es kein Problem sein, entweder nur die Dienstleistungen vielleicht in einem Generalplaner-Vertrag zu vergeben oder die gesamte Bauleistung in einem Generalübernehmer-Vertrag.

LG

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Hallo,
solange Schwellenwerte eingehalten werden (EU-Ausschreibung),
dürfte es kein Problem sein, entweder nur die Dienstleistungen
vielleicht in einem Generalplaner-Vertrag zu vergeben oder die
gesamte Bauleistung in einem Generalübernehmer-Vertrag.

LG

Hallo,

problematisch könnte es doch dann sein, wenn eine gemeinsame Ausschreibung die EU-Schwelle überschreitet, während eine Ausschreibung für jede einzelne Stelle, die EU-Schwelle für die einzelne Ausschreibung nicht überschreiten würde.
Da nacht es einen großen Unterschied wie ich ausschreibe, deshalb auch die Frage, ob es im Ermessen des Auftragsgeber liegt, wie (einzeln oder gemeinsam) ausgeschrieben werden kann.

Vielen Dank

Martin