In der VOB zur beschränkten Ausschreibung steht:
§3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A: Beschränkte Ausschreibung kann erfolgen,
- bis zu folgendem Auftragswert der Bauleistung ohne Umsatzsteuer:
a) 50 000 € für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik),
Landschaftsbau und Straßenausstattung,
b) 150 000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
c) 100 000 € für alle übrigen Gewerke,
Frage: Gelten diese Werte für alle Gewerke eines Bauabschnitts einer Baumaßnahme zusammen oder bedeutet es, dass diese Angabe für jedes einzelne Gewerk gilt. Zum Beispiel gibt es eine Ausschreibung mit 8 Gewerken die zusammen laut Kostenschätzung 250.000 € netto kosten werden. Kann dieses beschränkt ausgeschrieben werden, so lange jedes einzelne Gewerk unter 100.000 € © liegt oder muss es öffentlich ausgeschrieben werden da die Gesamtsumme aller Gewerke über den 100.000 € liegt?