Hallo,
da sei ein kleiner Wissenschaftler, der für ein Projekt ein Gerät kaufen darf und Angebote einholt.
Er darf für dieses Gerät 15.000 € ausgeben und holt insgesamt 3 Vergleichangebote von drei Firmen ein.
Nun wird ihm zugetragen, daß er ab 15.000 € eigentlich eine Ausschreibung vorzunehmen habe.
Eine Anfrage bei der Verwaltung bringt als Ergebniss, daß offensichtlich keiner genaues weiß.
Also macht sich Wissenschaftlerlein selber auf die Suche und findet einen von der EU vorgegebenen sog. Schwellenwert von 100.000 €, unterhalb dessen eine sog. freihändige Vergabe erfolgen kann. Einen Betrag bzw. Schwellenwert von 15.000 € kann er nirgendwo finden.
Ort ist eine Hochschule in NW.
Gandalf