Vergaberecht Kleinaufträge

Hallo, wie ist es mit dem Vergaberecht bei Kleinaufträgen (150 Euro) wie Wartungen technischer Anlagen in einer Kommune. Angenommen es sind 5 Firmen in einer Kommune und die Kommune schließt einen immer bei solchen Aufträgen aus weil dem Bürgermeister die Nase nicht gefällt. Ist das rechtlich ok obwohl der eine schon eigenständige günstigere Angebote geschickt hat?

Hallo,

das Vergaberecht greift bei solchen Summen nicht. Das geht erst im sechsstelligen Bereich los.

Gruß,
Steve

Wie kann das denn sein ?
Die Gemeinde hat sicherlich nicht zu Angebotsabgabe aufgefordert bei den Minisummen. So etwas darf die Gemeinde frei vergeben und nimmt dann Firmen mit denen sie schon länger zusammen arbeitet und deren Zuverlässigkeit bereits erwiesen ist.

Und woher kennst du die Angebote oder Abrechnungen der anderen firmen und könntest sie unterbieten ?

Du könntest Dich ganz normal bewerben und bitten deine Firma auch einmal mit Kleinaufträgen zu betrauen. Aber so eine Änderung der bewährten Praxis macht schlicht Arbeit und ist letztlich auch etwas unsicher ob eine neue Firma zuverlässig sein wird.

Wenn 5 Firmen regelmäßig mit Kleinaufträgen beauftragt werden, eine vergleichbare Firma vor Ort aber nicht, dann wäre das schon fragwürdig. Und „Nase nicht passt“ wäre keine Begründung, die rechtlich OK wäre ! Das ist ja sicher auch nur deine subjektive Meinung dazu.
Das kann ja sogar nach Benachteiligung und Vorteilsgewährung klingen.

MfG
duck313