Vergänglichkeit einer Rechnung

Hallo,

ich habe von einem Internetdienstleister eine Rechnung bekommen- ungefähr vor zwei Monaten. In der Rechnung stand geschrieben ich solle mein Konto gedeckt halten, da ansonsten 15€ Bearbeitungsgebühr anfallen würden- in Kürze würde der Betrag schließlich eingezogen werden.
Das ist aber bis heute nicht geschehen und irgendwie fängt das Ganze an mich zu irritieren. Natürlich habe ich eigentlich kein Problem damit mein Konto gedeckt zu halten, aber bald ist Weihnachten und da fällt es schwer nicht zu viel abzuheben.
Auf mich wirkt es wie abzocke; als wenn die Firma gerade darauf warten würde, dass mein Konto mal keine 100€ drauf hat… und dann schnappen sie zu.

Gibt es da, ähnlich wie im Restaurant, ein Zeitlimit, nachdem man einfach ohne zu bezahlen aufstehen und gehen kann? Bzw. der Rechnung widersprechen darf?

Verjährungsfrist 3 Jahre.

Wenn Einzug vereinbart, dann muss man dafür sorgen, dass auch eingezogen werden kann.

Die Logik dass Dir das an Weihnachten schwer fällt will sich mir nicht erschließen. Wenn die heute abbuchen, hast Du doch für Weihnachten nur Betrag X übrig. Scheint ja dann kein Problem zu sein. Warum ist es dann ein Problem nur über den gleichen Betrag zu verfügen wenn sie nicht abbuchen?

Gruß

Jörg

Danke für die Antwort!

Also im Allgemeinen ist es verlockend etwas mehr Geld auszugeben, man achtet beim Shoppen doch weniger darauf wieviel man ausgibt, daher ist da auch die Gefahr größer ein gewisses Maß zu überschreiten.
Zumindest ist das bei mir so.

Also im Allgemeinen ist es verlockend

Das ist klar

etwas mehr auszugeben, man achtet beim Shoppen doch weniger darauf
wieviel man ausgibt, daher ist da auch die Gefahr größer ein
gewisses Maß zu überschreiten.
Zumindest ist das bei mir so.

Das solltest Du in den Griff bekommen, nicht dass Du irgendwann pleite bist.

Gruß

Jörg

Da gibt es einen einfachen Trick.
Am Anfang des Monats bezahlt man seine Rechnungen, legt das Geld fürs Essen bei Seite und den Rest kann man ausgeben. Ich erkenne da nicht wirklich ein Problem.

Hallo,

ich habe von einem Internetdienstleister eine Rechnung
bekommen- ungefähr vor zwei Monaten. In der Rechnung stand
geschrieben ich solle mein Konto gedeckt halten, da ansonsten
15€ Bearbeitungsgebühr anfallen würden- in Kürze würde der
Betrag schließlich eingezogen werden.
Das ist aber bis heute nicht geschehen und irgendwie fängt das
Ganze an mich zu irritieren.

Zahle doch jetzt den Betrag selbst und informiere den Rechnungsersteller schriftlich darüber, daß du bereits gezahlt hast.
Ziehe deine Lastschriftermächtigung gleichzeitig zurück.

Fettisch!

Gruß:
Manni

Hi,

Gibt es da, ähnlich wie im Restaurant, ein Zeitlimit, nachdem
man einfach ohne zu bezahlen aufstehen und gehen kann? Bzw.
der Rechnung widersprechen darf?

In Restaurants gibt es kein zeitlimit.
cu Naseweis

Hi, ja genau das will der Up ja auch aber, die Kerle buchen ewig nicht ab, und damit kann man leicht den Überblick verlieren.
Ist mir auch einmal passiert, da hat ein Lieferant 8-9 Monate nicht abgebucht, und das Girokonto hatte genau 3 Tage die Reserve nicht drauf, da ich einfach nicht damit gerechnet hatte, dass die genau dann abbuchen.
Zum Glück hatte mich mein Bankbetreuer angerufen.

OL

Hallo!
Wo gibt es die Vergänglichkeit einer Rechnung?
Nicht mal in einem Restaurant.

Wer eine Ware bestellt und sie nutzt, muss bezahlen.

Auch wenn ein Auftragsgeber-Auftragsnehmer erst nach einer gewissen Zeit seine Forderung stellt, bleibt die Bezahlumg der Rechnung bestehen.

Einer Rechnung darf und kann man nur aus berechtigten Gründen widersprechen.
Eine berechtigte Forderung (Rechnung)muss immer beglichen werden.
Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, muss dafür bezahlen.