Hallo,
Person 1 will und soll, ohne schriftlichen Vertrag oder Vereinbarung, für Person 2 eine Homepage erstellen, die gewerblich genutzt werden soll. Nach 10 Tagen erfährt Person 1 davon, dass Person 2 eine Vergangenheit voller Siegelbruch, Titelmißbrauch, Klagen wegen Forderungen aus Leistungen, Gehaltsforderungen, Leasinggebühren, Betrug und Untreue haben soll. Nun möchte Person 1 keine Geschäftsbeziehung mehr zu Person 2 haben. Kann Person 2 Person 1 zu irgendwelchen Zahlungen verpflichten, weil Person 2 anderen Anbietern einer Homepage abgesagt hat?
gruß
quem
Hallo!
Person 1 will und soll, ohne schriftlichen Vertrag oder
Vereinbarung, für Person 2…
Person 1 will, Person 2 will =>beiderseitige Willenserklärung = Vertrag => Verträge müssen eingehalten werden. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Vertrag.
Abgesehen davon, daß manche Leute viel erzählen, wenn der Tag lang ist, Du also die über Deinen Kunden gehörten Sachen mit einiger Vorsicht betrachten solltest, hast Du einen bestehenden Vertrag ernst zu nehmen. Hast Du Zweifel an der Bonität des Kunden, schnüre Arbeitspakete und verlange angemessene Zahlungen für abgeschlossene Abschnitte.
Oder plagen Dich moralische Bedenken, weil Dein Kunde so ein schlechter Mensch ist?
Siegelbruch, Titelmißbrauch - das kann Dir doch nun wirklich sowas von egal sein. Klagen wegen … wurde er verurteilt? Ist aber auch alles egal. Zahlender Kunde wird bedient - fertig! Du kannst es Dir gewiß nicht leisten, nur Kunden mit blütenweißer Weste zu bedienen. Davon gibts nicht viele … 
Spaß beiseite: Es steht Dir jederzeit frei, den Auftrag eines Kunden abzulehnen, weil Dir der Kunde nicht gefällt. Aber dann sage gleich, daß Du den Auftrag nicht ausführen willst und schließe nicht erst einen Vertrag mit dem Kunden. Den Vertrag nicht zu erfüllen, kann nämlich Ärger und Kosten verursachen.
Gruß
Wolfgang
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Das dumme Gerde irgendwelcher Leute spielt auch
dann keine Rolle bei dem mündlich geschlossenem
Vertrag, wenn das Gerede wahr ist.
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Vertrag ist Vertrag, auch mündlich und Ende.
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Es gibt ein Beweisproblem, weil der Auftraggeber
möglicher Weise das „Lügen und Betrügen“ anfängt.
Das wird wie folgt umgangen.
Rechnung über erbrachte Leistung / Gewinnausfall /
Schadensersatz stellen - aber von anderer Person.
Dieser anderen Person (bitte nicht schon wieder ne
Ehefrau, ich hasse das Geheule in den Gerichtssälen)
die Forderung abtreten und klagen lassen. Somit wird
Auftragnehmer : zum Zeugen !
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Ich wusste auch nicht, dass Westerwelle schwul ist
und könnte damit auch nicht die letzte Wahl angreifen
- obwohl ich den eh nicht gewählt habe.
Ich konnte auch nicht ahnen, dass Gerhard Schröder mit
HARTZIV so viele Menschen in den Ruin treibt, trotzdem
regiert der lustig weiter…
Deine möglicher Weise „echten Straftaten“ (gibts denn
überhaupt ein Urteil??) spielen keinerlei Rolle,
a u s s e r (Beispiel) : Du hast einer Bank, für die Du
die Sicherheitssoftware mache sollst, verschwiegen,dass
Du auf solchen Wegen (plural) Banken ausräumst.
Selbst wenn Du Deine Ehefrauerschlagen haben solltest,
war das Dein „Vergnügen“ !
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ähhhemmm…
…seh ich das richtig, daß Person2 den Vertrag nicht einhält und dafür auch noch eine Entschädigung will??
Selten so ne lächerliche Forderung gesehen und abgesehen davon ist es nicht korrekt auf Grund irgendwelcher Gerüchte den Kunden zu beurteilen!
Bernd
P.S.: Witzig find ich es dabei, daß - wenn der eh nicht zahlt - wohl kaum irgendwelche Forderungen was bringen ;o)