Ich habe gründlich unter allen bisherigen Beiträgen gesucht, bin aber nicht fündig geworden, daher meine 1. Frage hier:
Die Form des Schuldscheins ist ja sehr unkompliziert, aber wie sieht das Ganze nun mit Vergebührung (in Österreich) aus? Der Notar meinte was von 0,8% Darlehensgebühren?