Vergehen im TV

Hallo,

seit längerem fällt mir auf das in vielen Reportagen die Leute während einer Autofahrt gefilmt werden. Ob das nun sein muss wo doch der Fahrer deutlich abgelenkt wird sei mal dahingestellt.
Allerdings sehe ich immer wieder die Leute, die obwohl sie im Fernsehen zu sehen sind, munter mit dem Handy während der Fahrt telefonieren, nicht angeschnallt sind, deutlich zu schnell fahren etc.
Beweiskräftiger als im Fernsehen kann ein solches Vergehen ja nun wirklich nicht mehr sein.
Ok, im täglichen Strassenverkehr ist dass ja das übliche Bild. Aber macht sich niemand darüber Gedanken dass sowas ja nun nicht unbedingt Vorbildfunktion hat?
Kümmert sich niemand um diese Vergehen?
An vielen Ampeln hängen die kleinen Schildchen das Erwachsene wegen der Vorbildfunktion nicht bei rot die Strasse überqueren sollen.
Das Fernsehen ist doch aber kein rechtsfreier Raum oder?
Oder ist es wie in der Politik? Je öffentlicher betrogen, unterschlagen und gelogen wird, desto weniger kümmerts?

Gruss Sebastian

Aber macht sich niemand darüber Gedanken dass sowas ja nun
nicht unbedingt Vorbildfunktion hat?

Ist das jetzt eine kriminalistische Frage oder eine Frage zum Thema Polizei - oder nicht eigentlich eher eine Frage der Medien? Die machen sich doch diese Gedanken (nicht).

Kümmert sich niemand um diese Vergehen?

Es ist doch kein Vergehen, mit einem Handy am Steuer zu telefonieren. Es ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

Das Fernsehen ist doch aber kein rechtsfreier Raum oder?

Nein.

Oder ist es wie in der Politik? Je öffentlicher betrogen,
unterschlagen und gelogen wird, desto weniger kümmerts?

Ich werde nie verstehen, wieso sich sooo viele Menschen, sobald es um Politik geht, zu der blödesten Polemik hinreißen lassen.

Levay

Hi Levay,

Ich werde nie verstehen, wieso sich sooo viele Menschen,
sobald es um Politik geht, zu der blödesten Polemik hinreißen
lassen.

Ansichtssache. Fakt ist das sich immer mehr Leute „freikaufen“, aber das ist ein anderes Thema und gehört hier nicht her.
Schade das man mein Posting nicht mehr löschen kann. Nach so einer Antwort erübrigt sich eine weitere Diskussion.

Gruss Sebastian

Außer Handy am Steuer alles erlaubt

Hallo,

nebenbei:
zu dem Thema fällt mir ein, das komischerweise nur das telefonieren am Steuer verboten ist. Alles andere ist im Prinzip erstmal erlaubt.
Ist man weniger abgelenkt, wenn man raucht, Feuer anzündet? Wenn ich in ein Diktiergerät spreche (hält man ähnlich wie ein Handy und sieht auch ähnlich aus) macht man sich nicht strafbar. Sollte man vielleicht immer als Ausrede im Auto mitführen.

Gruß
rakete

Hallo Rakete,

richtig. Allerdungs ist mir selbst aufgefallen dass das telefonieren wirklich arg stark ablenkt. Ich telefoniere seit 1996 mit Mobiltelefonen, aber nicht im Auto.
Rauchen im Auto soll ja auch verboten werden krakeelt wieder irgendein Politiker. Aber das geht am Thema vorbei.
Mir ging es vielmehr darum das (ob das nun eine Straftat oder Ornungswidrigkeit ist ist doch piepegal) solcherlei Vorgehen öffentlich im Fernsehen übertragen wird und von keiner Seite geahndet wird.
Selbst bei der neuen Pattex-Werbung läuft eine Laufschrift unter der Werbung das man sowas nicht nachmachen soll :wink:
Da werden Taxifahrer gefilmt die mit einem Finger lenkend, unangeschnallt telefonieren. Scheinbar fällt das ausser mir niemandem auf?
Daraus abzuleiten, je öffentlicher man gegen Gesetze verstösst, desto weniger hat man Konsequenzen zu befürchten ist daher m.E. nicht abwegig, geschweige denn polemisierend.
Aber der Herr Levay hat ja mit seiner üblich arroganten Art natürlich voll den Durchblick was Politik und Recht angeht.
Wenn er etwas Lebenserfahrung hat wird ihn das Leben auch mal eines besseren belehren, denn grau ist alle Theorie :wink:

Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

Ansichtssache. Fakt ist das sich immer mehr Leute
„freikaufen“, aber das ist ein anderes Thema und gehört hier
nicht her.

stimmt, zumal es nicht stimmt, sozusagen. Ich weiß zwar nicht, welchen medienwirksamen Fall Du speziell meinst, aber mit freikaufen haben die alle nichts zu tun, sondern mit der Unkenntnis der Rechtslage seitens der Medien und deren Konsumenten.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

stimmt, zumal es nicht stimmt, sozusagen. Ich weiß zwar nicht,
welchen medienwirksamen Fall Du speziell meinst, aber mit
freikaufen haben die alle nichts zu tun, sondern mit der
Unkenntnis der Rechtslage seitens der Medien und deren
Konsumenten.

Aha. Das mag Deine Meinung sein und in dem einen oder anderen Fall zutreffen. Fakt ist jedoch das sich zwischenzeitlich einige, die über das nötige Kleingeld verfügen, einer Haftstrafe entziehen während andere, die nicht über das nötige Kleingeld verfügen, in den Bau wandern. Diese Art der Rechtslage versteht auch kein Normalbürger (Konsument) mehr. Ein Urteil im Namen des Volkes ist schlichtweg lächerlich.
Aber wie gesagt, das alles war nicht das Thema und ich bin es ehrlich gesagt langsam Leid, das sich hier immer wieder an Dingen, die überhaupt nicht zur Diskussion standen, festgebissen wird anstatt eine einfache Frage zu beantworten.
Allein die Tatsache das sich Levay daran festbeisst dass das kein Vergehen sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, das ist in diesem Fall doch völlig irrelevant. Es ist verboten, fertig, aus.
Mir geht das hier eindeutig in die falsche Richtung, daher beende ich das hier weil es definitiv zu nichts führt und meine Frage dadurch nicht beantwortet wird.

Gruss Sebastian

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Hallo Sebastian,

Aha. Das mag Deine Meinung sein und in dem einen oder anderen
Fall zutreffen. Fakt ist jedoch das sich zwischenzeitlich
einige, die über das nötige Kleingeld verfügen, einer
Haftstrafe entziehen während andere, die nicht über das nötige
Kleingeld verfügen, in den Bau wandern.

ich will mich nicht mit Dir streiten, nur lese und höre ich leider häufig derartige Kommentare, die letztlich alle darauf zurückzuführen sind, daß sich die sogenannten Journalisten, deren Texte zu diesen Kommentaren führen, an den Gefühlen und Erwartungen der Kunden orientieren und nicht an den Sachverhalten. Ob Hartz, Ackermann oder Esser: Es läuft immer darauf hinaus, daß Strafen als zu niedrig erachtet werden, obwohl sie oft weit jenseits dessen liegen, was ein nicht vorbestrafter, nicht rückfallbedrohter „Normalo“ zu erwarten hätte.

Allein die Tatsache das sich Levay daran festbeisst dass das
kein Vergehen sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, das ist in
diesem Fall doch völlig irrelevant.

Dieser Abschnitt ist ein kleiner Teil seines Artikels. Laß ihn das doch richtig stellen. Du würdest doch auf darauf hinweisen, daß Motor und Getriebe nicht das gleiche sind, wenn es in einem Artikel fälschlicherweise so geschrieben wurde. :wink:

Gruß,
Christian

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Aha. Das mag Deine Meinung sein und in dem einen oder anderen
Fall zutreffen. Fakt ist jedoch das sich zwischenzeitlich
einige, die über das nötige Kleingeld verfügen, einer
Haftstrafe entziehen während andere, die nicht über das nötige
Kleingeld verfügen, in den Bau wandern.

Kannst du diesen „Fakt“ auch belegen? Wirklich belegen? Oder nimmst du nur ein paar Geschichten, die du kennst, um dir daraus eine Meinung zu stricken?

Diese Art der
Rechtslage versteht auch kein Normalbürger (Konsument) mehr.

Er versteht nicht, was er sich vorstellt; dass die Vorstellung womöglich völlig falsch ist, kommt Leuten wie dir ja gar nicht in den Sinn. Du sprichst kurzerhand von einem „Fakt“, owohl du - offensichtlich - nicht über die nötige Sachkenntnis verfügst.

Allein die Tatsache das sich Levay daran festbeisst dass das
kein Vergehen sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, das ist in
diesem Fall doch völlig irrelevant.

Du hältst es für ein „Festbeißen“, wenn ich - in einem einzigen Posting! - auf diesen gewichtigen Unterschied hinweise??? Oh je…

Levay

Stimmt nicht ganz!
Die haben da mal in einer Reportage einen Brummifahrer bestraft, der sich auf dem Heimweg zur Freundin die Fußnägel (!) auf dem Lenkrad geschnitten hat - während der Fahrt auf der Autobahn. Das war offensichtlich auch nicht erlaubt.

Stimmt schon, ist komisch: Wenn ich einen Porzellanteller mit einer Ente drauf und Messer und Gabel in der Hand während der Fahrt esse, ist es wohl zumindest nicht verboten.

Die Regelung in der StVO sollte wohl heißen: „… alle Tätigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen …“ Meinetwegen können sie ja explizit Dinge wie Telefonieren zusätzlich erwähnen.

Gruß, Dietmar

Allerdings sehe ich immer wieder die Leute, die obwohl sie im
Fernsehen zu sehen sind, munter mit dem Handy während der
Fahrt telefonieren, nicht angeschnallt sind, deutlich zu
schnell fahren etc.

Im Fernsehen, sei’s Reportage, sei’s Fiction, zählen zuallererst die Bilder. Aus Sicht der Sender, aus Sicht der in Reportagen dargestellten Handelnden, aus Sicht der Rezipienten. Und es wirkt nun mal deutlich dynamischer, mit dem Handy fuchtelnd mit 180 kmh aufs offene Stauende zuzurasen, als mit Freisprechanlage brav im Rahmen der Richtgeschwindigkeit vor sich hin zu dösen.

Ein Fernsehen, das sich selbst als Erziehungsanstalt der Nation begriffe, mag deinen Forderungen zwar entgegenkommen - nicht aber deinen Sehgewohnheiten. Du wärst sicher nicht der letzte, der da schnell wegzappte.

Gruss
Schorsch

der unbekannte Paragraph
Hallo,

Stimmt schon, ist komisch: Wenn ich einen Porzellanteller mit
einer Ente drauf und Messer und Gabel in der Hand während der
Fahrt esse, ist es wohl zumindest nicht verboten.

diese schräge Auffassung ist der Grund dafür, daß man den Leuten explizit verbieten muß, besoffen oder telephonierend ein Kraftfahrzeug zu führen, obwohl sich das eigentlich von selbst versteht, spätestens aber nach der Lektüre des leider weitgehend unbekannten § 1 StVO klar sein sollte:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_01.php

Die Regelung in der StVO sollte wohl heißen: „… alle
Tätigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen …“
Meinetwegen können sie ja explizit Dinge wie Telefonieren
zusätzlich erwähnen.

Was für ein Zufall: Genau so ist es geregelt. Huuups!

Gruß,
Christian

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Hallo,

Er versteht nicht, was er sich vorstellt; dass die Vorstellung
womöglich völlig falsch ist, kommt Leuten wie dir ja gar nicht
in den Sinn. Du sprichst kurzerhand von einem „Fakt“, owohl du

  • offensichtlich - nicht über die nötige Sachkenntnis
    verfügst.

Preiset den Herrn das wir jemanden wie Dich haben.
Merkst Du noch was in Deiner unglaublichen Arroganz?
Klar, alle kleinen Dummchen verstehen nix, das ist den Göttern des Rechts vorbehalten. Mit solchen Sprüchen kannst Du vielleicht noch in einer Bananenrepublik punkten.

Allein die Tatsache das sich Levay daran festbeisst dass das
kein Vergehen sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, das ist in
diesem Fall doch völlig irrelevant.

Du hältst es für ein „Festbeißen“, wenn ich - in einem
einzigen Posting! - auf diesen gewichtigen Unterschied
hinweise??? Oh je…

In diesem Fall ist es absolut unwichtig und darauf kam es auch überhaupt nicht an. Das zeigt mir wie Du Postings liest. Suchst nach einer Kleinigkeit, die zwar in der Konstellation nichts zur Sache tut,
und lässt den Klugscheisser raushängen. Super.
Wenn Du nicht auf eine Frage antworten willst oder kannst, lass es.
Das Du an Überheblichkeit noch nicht erstickt bist wundert mich.

Sebastian

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Kurz eingemischt
Hallo!

Aha. Das mag Deine Meinung sein und in dem einen oder anderen
Fall zutreffen. Fakt ist jedoch das sich zwischenzeitlich
einige, die über das nötige Kleingeld verfügen, einer
Haftstrafe entziehen während andere, die nicht über das nötige
Kleingeld verfügen, in den Bau wandern.

Ich misch mich hier mal kurz ein und stell mal meine Sicht der Dinge dar…also aus meiner Erfahrung, die ich als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft selbst sammeln konnte und die ich aus der aufmerksamer Auseinandersetzung mit dem Strafrecht habe muss ich mich im Ergebnis Levay anschließen.
Was - das ist großteils der Presse zu verdanken - als Bonus für Ackermann und Co. dargestellt wird, passiert an jedem kleinen Amtsgericht in Deutschland jeden Tag zig mal.
Und da geht es nicht um Vermögende Angeklagte, die den Staat behupst haben oder irgendwelche Anleger hinter’s Licht geführt haben, sondern um Ladendiebstähle, Pflichtwidriges Nicht-Abmelden beim Arbeitsamt, Verkehrsunfallflucht.
Die StPO bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung und weder sieht es die StPO noch haben es meine persönliche Erfahrungen ergeben, dass Verfahrenseinstellungen den Privilegierten korrupten Geldsäcken vorbehalten seien.

Gruß,

Florian.

Hallo Schorsch,

Danke für Deine Antwort (zur Zeit die einzige die sich auf meine eigentliche Frage bezieht).
Sicher hat Deine Argumentation etwas für sich und ist auch schlüssig.
Aber einen kleinen Text könnte man da schon einblenden, oder?
Und sei es Werbung von einem Hersteller für Freisprecheinrichtungen :wink:
Dass das Fernsehen keine Vorbildfunktion erfüllen kann ist mir auch klar, sonst wären alle unsere Kinder längst DSDS-Kandidaten.
Nur gibt es m.E. schon Grenzen. Man könnte sonst wirklich annehmen dass das herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte aus dem Netz (auch hier gibts Beispiele aus dem TV) legal sei.

Gruss Sebastian

Hallo Sebastian

Das Fernsehen ist doch aber kein rechtsfreier Raum oder?

Das nicht, aber es werden doch häufig Kriminelle oder zumndest Leute am Rande der Legalität im Fernsehen dargestellt. Die können dann doch erstmal alles Möglice tun, oder? :wink:
Gruß,
Branden

Hallo,

es wär echt gut, wenn du nur auf Fragen antworten würdest, wo du wenigstens halbwegs durchsteigst, was gefragt wurde.
Es geht um diese Dokusoaps, also z.B. wenn eine Kamera vorne in einen Krankenwagen eingebaut ist und dann fährt der TV-Zuschauer mit zum Einsatz und hört, was die Sanitäter in ihrem Tageslauf so reden.
Wenn du beim Tatort einem Mörder auf der Flucht vor der Polizei zuschaust, dann ist das ein Film , da spielen Schauspieler , es ist nicht Wirklichkeit.

Jetzt klar?

Elke

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Hallo,

nebenbei:
zu dem Thema fällt mir ein, das komischerweise nur das
telefonieren am Steuer verboten ist. Alles andere ist im
Prinzip erstmal erlaubt.

Nein, auch SMS tippen, Landkarten während der Fahrt lesen u. ä. kann bestraft werden. Jedenfalls war das schön öfters in RTL-Berichten zu sehen. Daher gehe ich mal davon aus dass es wohl so sein wird.

Ist man weniger abgelenkt, wenn man raucht, Feuer anzündet?

Offensichtlich ja, das wurde bereits (ich glaube bei der Dekra oder beim TÜV) nachgewiesen. Selbst das Reden mit einem Beifahrer lenkt dich nicht annähernd so ab. Das hat angeblich damit zu tun, dass der Beifahrer die Straßenverkehrssituation auch sieht, im Gegensatz zu einem Gesprächspartner am Telefon. Bei den Tests wurde die gleiche Strecke mehrfach von vielen Testpersonen gefahren. Und zwar einmal mit Handy, mal mit Begleitperson, mal unter Alkohol, etc. Nirgendwo waren die Fahrer so stark abgelenkt wie beim Gespräch am Handy.

Wenn ich in ein Diktiergerät spreche (hält man ähnlich wie ein
Handy und sieht auch ähnlich aus) macht man sich nicht
strafbar. Sollte man vielleicht immer als Ausrede im Auto
mitführen.

Würde ich jetzt gar nicht mal drauf wetten wollen. Ich kenne aber auch den genauen Wortlaut der Vorschrift nicht.