Guten Tag,
nehmen wir mal an, jemand hat vergessen sein Gewerbe umzumelden (Umzug 1.2.2008). Also nur das Gewerbe, die Ummeldung an das Finanzamt war pünktlich und Steuern werden von Anfang an korrekt gezahlt. Das Gewerbe wurde von Hamburg nach Schleswig Holstein umgezogen, als in verschienden Bundesländer. Muss man da mit einem Bußgeld rechnen? Und wenn ja, wie hoch kann das ausfallen? Recht herzlichen Dank für die Antworten!
Servus,
man kann sich bei der Anhörung zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens je nach Situation so äußern, dass das nichts weiter kostet als einen väterlich erhobenen Zeigefinger.
Kommt natürlich drauf an, wer unter welchen Umständen die Meldung unterlassen hat. Wenn der Siemens in Erlangen hier was verbaselt, ist das anders, als wenn der Benno Käsmayr in Augsburg das tut.
Schöne Grüße
MM
Vielen lieben Dank für die Antwort. Wir denken dann doch eher an Benno, der es schlichtweg vergessen hat in dem ganzen Umzugstrubel. Finanzamt wichtig und Rest macht man dann noch…oder vergisst es
Die Antwort macht Mut und lässt den Sünder sicher bald zum Amt gehen, um seinen Fehler zu gestehen.
Danke nochmals!
Schönen Sonntag und liebe Grüße
CE
Hallo!
Ist mir auch vor einigen Wochen passiert, dass ich vergessen habe, es zu melden.
War kein Problem und gab auch keine Strafe. 
Manuel