Vergessen Fahrzeug umzumelden

Hallo,

nehmen wir mal an jemand ist von Ort A nach B umgezogen(innerhalb des Kreises) vor 3 Jahren aber hat sein Fahrzeug nicht umgemeldet. Dieser jemand möchte das Fahrzeug nun abmelden, kann es hier zu schwierigkeiten kommen ?

Hallo,

von a nach b
innerhalb dreier Jahre
das soll mann nicht merken.

Gruß

nehmen wir mal an jemand ist von Ort A nach B
umgezogen(innerhalb des Kreises) vor 3 Jahren aber hat sein
Fahrzeug nicht umgemeldet. Dieser jemand möchte das Fahrzeug
nun abmelden, kann es hier zu schwierigkeiten kommen ?

Hallo,

nehmen wir mal an jemand ist von Ort A nach B
umgezogen(innerhalb des Kreises) vor 3 Jahren aber hat sein
Fahrzeug nicht umgemeldet. Dieser jemand möchte das Fahrzeug
nun abmelden, kann es hier zu schwierigkeiten kommen ?

die Abmeldung kann von jedem vorgenommen werden, der im Besitz von Kennzeichen und den Papieren ist. Eine Prüfung der Personalien der Person die abmeldet wird genauso wenig vorgenommen, wie die Meldedaten des bisherigen Halters.

Dürfte keinen Stress geben.

Gruß

S.J.