Vergessen und nicht abgeholt

Hallo Experten,

wir haben als Privatpersonen ein Gelände angemietet und dort eine mehrtägige Veranstaltung organisiert. Damit der Platz ordentlich verlassen wird haben wir ein Platzpfand in Höhe von 5€ erhoben. Nun hat eine Person ihr „gesamtes Hab und Gut“ dort gelassen. Ist Kopf über Hals abgereist und wir stehen mit ca. 3-4 Kubikmeter Zeugs da. Kleidung und Gegenstände. Also kein Müll.

Wir haben die Sachen in unsere Wohnung geschleppt. (Verdammt schwer und sperrig das Zeugs, btw). Wir haben eine Adresse und eine Handynummer von der Person. Angerufen, Person sagt daß er keine Zeit und Auto hat, verspricht das Zeugs nächste Woche abzuholen und kommt morgen vorbei um den Schlafsack zu holen den er dringend braucht. Schlafsack wurde geholt. Seitdem (23. August) haben wir von dieser Person nichts mehr gehört. Wir haben angerufen, SMS geschrieben (alles mehrmals). Dann am 9.September eine Postkarte weggeschickt, mit der Aufforderung sein Zeug bis spätestens 20.September zu holen. Wir haben keine Antwort bekommen.

Was dürfen wir nun mit den Sachen machen. Steht ziemlich blöd bei uns herum in der Wohnung und im Hausflur. Das begeistert auf die Dauer die anderen Mieter nicht so sehr.

Auf der Postkarte haben wir nochmal unsere Adresse, email, Telefonnummer mit AB draufgeschrieben. Ferner stehen alle Daten auf unserer Homepage, über die sich diese Person zu der Veranstaltung angemeldet hat. Anfang September begegnete ein Bekannter zufällig diese Person und sprach sie auf „unser Problem“ an. Die Person meinte er ruft uns morgen hat. Hat er aber nicht…

Was nun? Ihm das Zeugs vor die Wohnungstür kutschieren? Viel Aufwand da sperrig und schwer. Was wenn er nicht da ist: vor die Wohnung stellen. Müssen wir dann etwa für den möglichen Verlust haften? Anschaffungswert bestimmt über 500€.

Ans Fundamt? Wertstoffhof? Caritas Kleidersammlung?

Müssen wir das Zeug ewig verwahren?

Lieben Gruß
Karin

Hallo Karin,

ich bin (noch) keine Expertin, da Studentin. Aber (mit allen möglichen Vorbehalten:wink: ich würde das folgendermaßen einschätzen.

Indem Du das Zeug an Dich genommen hast, ist rechtlich folgendes passiert:
Zum einen war das eine sogenannte „Geschäftsführung ohne Auftrag“(§ 677 BGB; Du hast, ohne dafür von dem Besitzer der Sachen beauftragt worden zu sein, ein „fremdes Geschäft geführt“, nämlich die Sachen an Dich genommen. Und das ganze war für den Sachenbesitzer objektiv nützlich, deswegen hast Du es ja gemacht.) Du hast also richtig gehandelt und kannst jetzt für diese Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 670, 683, 677 BGB einen sogenannten „Aufwendungsersatz“ verlangen. D.h. alle finanziellen Unannehmlichenkeiten ersetzt bekommen, die Du durch Abtransport und Lagerung hattest.

Zum anderen bist Du aber durch das An-Dich-nehmen der Sachen eine sogenannte „Verwahrung“ (§§ 688 ff. BGB) eingegangen. Durch die Verwahrung bist Du verpflichtet, die Sachen aufzubewahren. (Du darfst sie also keinesfalls wegwerfen!) Falls dem Zeug was passiert (weil Du es z.B. vor die Tür des Besitzers gestellt hast und es geklaut wurde), haftest Du. Allerdings hast Du nach § 692 BGB das Recht, die Aufbewahrung zu ändern, weil Dir ja die Blockierung Deiner Wohnung nicht zuzumuten ist. Diese Änderung der Aufbewahrung mußt Du allerdings dem Besitzer anzeigen und „dessen Entschließung“ abwarten! Nach § 689 BGB gilt „eine Vergütung für die Aufbewahrung“ [] „als stillschweigend vereinbart, wenn die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist“, was ich bei derart vielen und sperrigen Gegenständen über einen derart langen Zeitraum mal schwer annehmen würde.

Also ich würde jetzt folgendes machen: Schreib dem Menschen einen freundlichen Brief, in dem Du ihm sagst, was die Aufbewahrung bei Dir ihn bisher gekostet hat (welchen Tarif man dafür nehmen kann, weiß ich leider nicht; vielleicht kann da jemand anderes weiterhelfen). Dann schreibst Du, daß Dir die Aufbewahrung zu Hause nicht mehr zuzumuten ist, und Du die Sachen, falls er sie nicht innerhalb einer Woche (wenn ihr in derselben Stadt wohnt; sonst gibst Du ihm zwei Wochen) bei Dir abholt, kommerziell einlagern läßt. Natürlich schreibst Du auch dazu, was es ihn kosten wird, die Sachen dann auszulösen (dazu erkundigst Du Dich bei jemandem am Ort, der Lagerung anbietet). Das ganze in einem deutlichen Ton mit den entsprechenden Zahlen, wird ihn hoffentlich veranlassen, die Sachen bei Dir schnell abzuholen.
Auf keinen Fall bringst Du ihm die Sachen vorbei (es sei denn, er zahlt ordentlich für diese „Lieferung frei Haus“).
Jedenfalls bekommt er seine Sachen nicht eher, bis er Dir ein angemessenes Entgelt für den Transport und die Aufbewahrung der Sachen gezahlt hat.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Ich muß aber nochmal betonen, daß ich nur Jurastudentin bin, also keine verbindlichen Auskünfte geben kann und schon gar nicht darf! Bevor Du Dich selbst (z.B. durch Transporte oder Einlagerung) in Unkosten stürzt, solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt fragen.

Grüße und viel Glück
agil

Vieln Dank Agil,

das hilft uns weiter. Mal erkundigen was Lagerung kostet und dann einen „netten“ Brief schreiben.

Vielen Danke für deine Hilfe!

Karin