Bei der Steuererklärung für 2009 wurden Kosten für Zahnersatz vergessen anzugeben. Kann man diese für 2010 nachträglich noch geltend machen?
nein
Bei der Steuererklärung für 2009 wurden Kosten für Zahnersatz
vergessen anzugeben. Kann man diese für 2010 nachträglich noch
geltend machen?
Ja, wenn die Rechtsbehelfsfrist für den Einkommensteuerbescheid 2009 noch nicht abgelaufen ist oder der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht oder vorläufig in Bezug auf die erwähnten Kosten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Korrekturrecht
Hi,
Bei der Steuererklärung für 2009 wurden Kosten für Zahnersatz
vergessen anzugeben. Kann man diese für 2010 nachträglich noch
geltend machen?
ja, eigentlich ist nichts mehr zu machen.
Ein Versuch, kostet aber nichts. Ein netter Brief und mal abwarten.
Hintergrund: Korrektur wegen neuer Tatsachen § 173 Abgabenordnung
Knackpunkt: Wenn der Sachbearbeiter grobes Verschulden annimmt, dann ist keine Änderung möglich.
=> ja, es ist eher grobes Verschulden anzunehmen, deshalb nur eine Minichance…
Schöne Grüße
C.