Vergessene Gegenstände

Hallo, was passiert mit vergessenen Gegenständen nach dem Umzug? Wenn zum Beispiel Gartenmöbel vergessen wurden und das nach einiger Zeit bemerkt wird. Kann der Nachmieter die einfach behalten, oder müssen die Sachen erst verwahrt weden.
Lg.Frau Doris

Liebe Frau Doris,
üblicherweise erfolgt mit dem Vermieter bei Mietende eine Abnahme der Wohnung und ein Abnahmeprotokoll. Wenn darin nichts vermerkt wurde, ist erst einmal davon auszugehen, dass keine Ansprüche mehr bestehen.
Ich denke aber, dass man im direkten Gespräch mit dem Vermieter sicher eine Einigung erzielen kann, dass die vergessenen Gegenstände noch nachträglich geholt werden.
Viele Grüße,
Johannes Wörle

Hallo, was passiert mit vergessenen Gegenständen nach dem
Umzug? Wenn zum Beispiel Gartenmöbel vergessen wurden und das
nach einiger Zeit bemerkt wird. Kann der Nachmieter die
einfach behalten, oder müssen die Sachen erst verwahrt weden.
Lg.Frau Doris

Hallo Frau Doris,
ich glaube nicht, daß man die vergessene Sachen einfach behalten kann, auch nach längere Zeit nicht. Das ist eher eine juristische Frage, oder?

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Guten tag,

kann dir bei dieser Frage wahrscheinlich nicht recht weiter helfen. Logisch überlegt denke ich jedoh, dass du die Möbel in jedem Fall zurückfordern kannst insoweit du beweisen kannst, dass diese dir gehören bzw. wie es zu dem Umstand gekommen ist. Kannst du das nicht und der Nachmieter behauptet es sind seine, steht Aussage gegen Aussage… da kannst du dann ggf. nichts machen - würd ich jetzt mal behaupten.

Gruß
Chris

Hallo,

im Mietrecht kenne ich mich leider nicht aus - bin Umzugsspediteur!

Gruss

Nico

Hallo, was passiert mit vergessenen Gegenständen nach dem
Umzug? Wenn zum Beispiel Gartenmöbel vergessen wurden und das
nach einiger Zeit bemerkt wird. Kann der Nachmieter die
einfach behalten, oder müssen die Sachen erst verwahrt weden.
Lg.Frau Doris