Vergessene Reservierung im Reisebüro

Ich hätte mal kurz eine Frage und ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich arbeite in einem Reisebüro und hatte vor 2 Wochen vergessen eine Tagesoption abends wieder zu stornieren. Ich habe dies dann gleich am nächsten morgen festgestellt und mit dem Veranstalter Kontakt aufgenommen. Dieser verwies mich dann jedoch an die Fluggesellschaft, da sie in diesem Falle keinen Storno auf Kulanz vornehmen können. Die Fluggesellschaft konnte den Vorgang aber auch nicht mehr ohne Stornokosten rausnehmen und so entstand ein Schaden über 700 Euro. Nun hat mir meine Chefin gesagt, dass sie für diese Kosten nicht aufkommen werden und mir die Stornogebühr vom Gehalt abziehen werden. Ist dies gerechtfertigt? Ich kann leider nirgends was dazu finden aber ich meine immer, dass Reisebüros für solche Schäden versichert sein müssten?
Vielen Dank schon mal!!!

Hi Lana,

für den genannten Fall gibt es m.W. keine Versicherung. Auch besteht keine Versicherungspflicht des Reisbüros, außer bei gelegentlicher Veranstaltung (Insolvenzversicherung).

Was Du evtl. meinst ist eine Vertrauensschaden-Hapftpflicht. Die greift wenn ein Mitarbeiter des Büros einen Kunden falsch beraten hat, was aber in Deinem Fall leider nicht zutrifft.

Eine interessante Ausführung zum Thema Mitarbeiterhaftung: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…

Persönlich bin ich der Meinung dass solch ein Fehler nur dann vom Mitarbeiter bezahlt werden muß, wenn bereits in der Vergangenheit mehrere solcher Schnitzer vorgekommen sind. Irgendwann kann das der Betrieb einfach nicht mehr alles bezahlen. Aber das ist meine ganz eigene Auslegung.

Bye und viel Glück!
Rolf

Hallo Lana

Erstens hat jedes Reisebüro eine Versicherung für sowas. Wenn dies nicht der Fall ist, würde ich es grob fahrlässig von seiten der Geschäftsführung nennen.
Zweitens muss Du als Angestellte nicht für diesen Schaden aufkommen (soweit ich informiert bin).
Drittens Wenn Du den Flug, storniert hast bekommt man die Taxes und Steuern von der Airline wieder gutgeschrieben. Dafür musst Du aber einen Refund bei der Airline machen.

War es ein Linienflug als Baustein oder Pauschal?

Gruß Mathias

Hallo, das war auch immer mein größter Horror, daß mal sowas passiert. Aber ich war selber der Büroleiter und hätte es von meinen Angestellten auch gefordert. Eine Versicherung hatte ich nicht für so einen Fall. Aber bedenke, es war ja Dein Fehler! Frag doch hier bei WWW mal einen Rechtsanwalt, das ist verbindlicher, als wenn Dir ein Reise Experte hilft. Viel Glück.
Gruß Astrid

Hallo Lana,
ich kenne leider nicht die Rechtslage, aber es würde mich sehr wundern, wenn dies so gerecht wäre. Schau doch mal in deinem Arbeitsvertrag nach, ob dort was in dieser Art drin steht. Wenn nicht hat sie auf keinen Fall, das Recht dazu. Sollte so ein Absatz in deinem Vertrag stehen, würde ich dies aber trotzdem von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Lass dich nicht unterkriegen. Gruß Nocel

Hallo Lana,
die Frage ist rein rechtlicher Natur und somit empfehle ich Dir, einen rechtskundigen und keinen reisekundigen zu befragen.

Nach meinem Dafürhalten stellt sich die Frage der einfachen oder groben Fahrlässigkeit bzw. ob Du überhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hast? Überprüfe einfach mal Deine Versicherungsbedingen DEINER Privathaftpflichtversicherung.
Selbstverständlich kann sich ein Reisebüro gegen Schäden dieser Art versichern - muss es jedoch nicht. Inwiefern dann generell eine Abwälzung auf den Angestellten möglich ist kann ich in diesem Falle nicht beantworten.

Vielleicht kannst Du mit meinen Gedanken hierzu etwas anfangen. Viel Glück!

Sorry, war seit Jahresbeginn auf Urlaub, kann aber ohnehin leider nicht kompetent raten, weil ich aus Österreich bin und die Gesetze dort anders sind.
Eine Versicherung, die zuweilen auch Pannen dieser Art deckt gibt es schon, doch ist sie nicht verpflichtend vom Büroinhaber abzuschliessen - vielleicht lässt dir die Chefin die Bedingungen mal durchlesen.
Alles gute und lg Karl