wir sind im Januar 2011 in diese Wohnung gezogen.
Der Balkon war noch sehr verschneit, so dass die Gartenmöbel nicht mitgenommen werden konnten.
Der Vormieter wollte Sie nach dem Tauwetter abholen.
Jedoch hat er sich nie wieder gemeldet, die Möbel habe ich dann seinen Eltern gegeben, die bei uns ebenfalls im Haus wohnen.
Nun steht hier noch im Schuppen ein Traktor für Kinder, ein Kinderfahrrad und allerlei Gerümpel.
Wir haben ihn per Telefon in den letzten 9 Monaten mehrmals gebeten die Sachen abzuholen.
Auch seinen Eltern haben wir es oft gesagt und sie haben es auch immer weiter gegeben.
Aber bis heute sind die Sachen nie abgeholt worden.
Dürfen wir das jetzt einfach so entsorgen?
Meine Nachbarin meinte, dass das Eigentum der ausgezogenen Mieter nach 6 Monaten in das Eigentum des Hauses übergeht, wenn er die Sachen vergisst oder nicht abholt.
Stimmt das?
Hallo verehrte Userin,
für eine „Entsorgung“ ist allein der Vermieter zuständig. Wenn Sie den Platz im Schuppen für sich benötigen, dann fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, für Abhilfe zu sorgen.
Beste Grüße USKO
Sehr geehrte Frau Hufnagel,
aus Ihrer Frage geht leider nicht hervor, ob Sie Eigentümer des Hauses oder Mieter bei einem Eigentümer sind.
Sind Sie Eigentümer des Hauses, war die augeszogene Mietpartei Ihr Mieter und Sie müssen ihm einen festen Termin zur „Abholung“ setzen, mit dem Hinweis-dass Sie anderefalls die Entsorgung vornehmen, zu dessen Lasten. Dieses Schreiben muss!!! jedoch per Einschreiben/Rückschein versandt werden, damit Sie einen 100%igen Nachweis haben, dass der Abholungstermin beim ehem.Mieter bekannt war.
Sind Sie Mieter bei einem anderen Eigentümer, hat sich GRUNDSÄTZLICH der Vermieter um die Entsorgung/Abholung beim ausgezog.Mieter zu kümmern.
Generall falsch ist, dass persönliches Eigentum nach
6Monaten in eigenes Eigentum übergeht. Im Gegenteil, es kann Ihnen verdammt teuer werden, wenn Sie sich das ohne gerichtl. Entscheidung aneignen würden.
Eine „Beräumungsklage“ wäre jedoch hoffentlich der allerletzte Weg.
Viel Erfolg wünscht
Waldi64
Teilen Sie dem Vormieter schriftlich mit Nachweis mit, dass er die Sachen bis zum (14 Tage) abholen soll. Schreiben Sie weiterhin, dass sie nach dieser Frist von ihnen entsorgt werden und sieht er die Kosten zu tragen hat. Ich bin sicher, er wird sich melden.
Aufbewahrungsfrist für zurückgelassene Sachen vom Mieter
Folgendes Problem:
Bekannte von mir vermieten eine Wohnung, der Mieter ist vor einigen Wochen aus-gezogen und hat Sachen in der Wohnung bzw. im Keller gelassen.
Wie lange muss man diese Sachen aufbewahren bzw. wie muss man damit ver-fahren? Kann man die nach einier gewissen Zeit entsorgen oder gehen die in das Eigentum des Vermieters über? Der ehemalige Mieter wurde schon schriftlich auf-gefordert die Sachen abzuholen, hat aber nicht reagiert. Eingelagert werden sollen die Sachen nicht.
Kann mir jemand helfen? Ein Gerichtsurteil oder Gesetz dazu wäre sehr gut!
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Ergänzung vom 13.05.2007 18:24:
Nur weil das hier aufkam. Der Mieter hat natürlich fristgerecht gekündigt. Die Wohnungsübergabe war auch schon.
Nochmal einen befristeten Termin setzen per Einschreiben mit Rückantwort, maximal 3 Wochen, und der Ankündigung, daß nach dem Ablauf der Frist ohne weitere Verzögerung die Klamotten auf Kosten des ehemaligen Mieters entsorgt werden.
Wichtig: die Klamotten detailiert fotographieren als Beweis.
§ 959
Aufgabe des Eigentums
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.