Hallo,
folgender fiktiver Fall schwirrt mir im Kpf herum:
Käufer A ersteigert bei einem Auktionshaus eine Küche, incl. Küchenspiegel aus Glas. Die Küche wird bei Verkäufer B abgeholt und der Auktionspreis in Bar entrichtet. (Hoher Kaufpreis, da Glaswand richtig teuer bei Schwedenkaufhaus)
Daheim beim Aufstellen der Küche stellt der Käufer A entsetzt fest, dass er die Glasrückwand hat beim Verkäufer B stehen lassen. Noch am gleichen Abend fährt er zum Verkäufer B, dieser macht nicht auf. Die nächsten Tage wird ebenfalls nicht geöffnet. Da der Käufer A im Umzug ist hat er auch noch kein Internet. Der Verkäufer B scheint nun auch umgezogen zu sein. Nun hat der Käufer A Internet, will den Verkäufer B anschreiben und sieht in den Bewertungen, dass dieser in den letzten 2 Tagen seine Glaswand an jemand anders weiterverkauft hat.
Wie würdet ihr denn nun weiterverfahren? Was würdet ihr dem Käufer empfehlen?
Lieben Dank und Gruß
Clem