Vergewaltigung vorgetäuscht - Kostenerstattung?

Ich möchte gern wissen, wie es aussieht wenn man beschuldigt war, jemanden vergewaltigt zu haben, und alles als vorgetäuscht aufflog durch eindeutige Beweise.

Müssen einem nicht die Strafverteidigungskosten erstattet werden von der Gegnerin das „angebliche Opfer“? Wie sieht es mit Schmerzensgeldzahlungen aus?

Danke

Ich vermute, daß man die Person auch so ranbekommt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vort%C3%A4uschen_einer_…

Müssen einem nicht die Strafverteidigungskosten erstattet
werden von der Gegnerin das „angebliche Opfer“?

Ja. Regelmäßig werden die Kosten durch die Staatskasse erstattet. Diese holt sich die Kosten dann wieder vom Anzeigeerstatter. §§ 467a, 469 StPO

Wie sieht es

mit Schmerzensgeldzahlungen aus?

Das wäre zu prüfen.

ml.

Hallo,

man sollte die Anzeigenerstatterin zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen.
Ein Kollege von mir hat sich damit ein neues Auto gekauft…

grüße
miamei