Ich möchte gern wissen, wie es aussieht wenn man beschuldigt war, jemanden vergewaltigt zu haben, und alles als vorgetäuscht aufflog durch eindeutige Beweise.
Müssen einem nicht die Strafverteidigungskosten erstattet werden von der Gegnerin das „angebliche Opfer“? Wie sieht es mit Schmerzensgeldzahlungen aus?