Hallo,
mal eine Frage, wenn bei einer Güteverhandlung ein Vergleich geschlossen wurde und eine Abfindung vereinbart wird, ist das für den Gekündigten dann Brutto oder Netto?
Gruß
Gina
Hallo,
mal eine Frage, wenn bei einer Güteverhandlung ein Vergleich geschlossen wurde und eine Abfindung vereinbart wird, ist das für den Gekündigten dann Brutto oder Netto?
Gruß
Gina
Hallo,
brutto, wenn nicht anders vereinbart.
Sozialversicherungsfrei (keine KV, PV, AV, RV Beiträge)
Steuerlich nach sog. Fünftelungsprinzip privilegiert.
VG
EK
Steuerlich nach sog. Fünftelungsprinzip privilegiert.
Und was ist das genau?
LG
Gina
Die Abfindung wird durch 5 geteilt, dem Jahreseinkommen zugerechnet, die Steuer für das Fünftel nach Progression zusammen mit den Einkünften des Jahres berechnet und dann das Steuerergebnis mit 5 multipliziert.
Das ist wegen der geringeren Progression steuerlich etwas günstiger.
VG
EK
Vielen Dank!
LG
Gina