Vergleich

Hallo,

Ein Freund von mir hat 45.000Euro Schulden.
(Nur ein Schuldner- Kredit zum Wohnungsbau- Frau hat ihn betrogen, rausgeschmissen, Wohnung im Hause IHRER Eltern-Eltern können das Geld nicht an ihn zurückzahlen-Er alleine nahm den Kredit auf)

Er möchte nun der Bank einen Vergleich anbieten. Wie hoch sollte der Betrag mindestens sein, damit die Bank sich nicht „verarscht“ fühlt und zumindest über das Angebot nachdenkt.

Konsequenz ist natürlich, dass er dann die Privat Insolvenz antreten wird, wenn ein Vergleich nicht zusatnde kommt.

Kann mir jemand von Ihnen einen Prozentsatz oder ähnliches als Tip geben, was ein Realistischer Satz für einen Vergleich ist.

Vielen Dank für alle, die Helfen wollen, Jessica

Hallo,
Eltern können das Geld nicht an ihn zurückzahlen

Wenn die Eltern nicht in Privatinsolvenz sind, gibt es evtl. etwas zu holen! Immerhin gibt es scheinbar eine verwertbare Immobilie.

Er möchte nun der Bank einen Vergleich anbieten. Wie hoch
sollte der Betrag mindestens sein, damit die Bank sich nicht
„verarscht“ fühlt und zumindest über das Angebot nachdenkt.

Du mußt mit der Bank auf Augenhöhe verhandeln können. Ein Bestandteil ist dabei, daß beide Verhandlungspartner über die gleiche Bildung und Erfahrung verfügen.
Ich will sagen: Die Gespräche führt auf Seiten der Bank ein Jurist oder ein anderer ausgefuchster Hochschulabsolvent, und da mußt du dagegenhalten können. Ich persönlich würde einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt in die Spur schicken, auch um Forderungen an die Eltern der EX zu stellen.

Vielen Dank für alle, die Helfen wollen, Jessica

Viele Grüße von der Erdbeerzunge

sag mal,erdbeerzunge,

gehts noch?!

rechtsanwälte nehmen, um mit der bank auf augenhöhe zu reden…,ausgefuchste juristen…und so fort!

also es ist so: schulden gemacht- diese können evtl. nicht mehr zurückgezahlt werden- es folgt normales gespräch mit der bank!(vergleich!-also warum soll die bank das machen!?)
geld von den eltern oder sonst wen borgen oder eben eine ermäßigung der raten für den kredit mit der bank vereinbaren, wenn die bank will.
und wenn das alles nichts nützt - ist man insolvent mit allen bekannten folgen.
alles andere ist ein - wie sagt frau pooth - blubb!

viele grüße und viel glück an unsere bedauernswerte freundin (manchmal ist das leben halt so)

holzmichl

Hallo,

Ein Freund von mir hat 45.000Euro Schulden.

der Teil wirft keine Fragen auf.

(Nur ein Schuldner- Kredit zum Wohnungsbau- Frau hat ihn
betrogen, rausgeschmissen,

Das hier schon. Wer ist denn der Eigentümer der Wohnung? Der Typ? Die Frau? Ihre Eltern? Wenn er der Eigentümer ist, ist da schon ganz ordentlich was falsch gelaufen - rausschmißtechnisch.

Wohnung im Hause IHRER
Eltern-Eltern können das Geld nicht an ihn zurückzahlen

Warum sollten sie? Oder hat er die Wohnung von ihnen gekauft?

Er möchte nun der Bank einen Vergleich anbieten.

Warum? Kann er die Raten nicht bedienen? Wenn ja, warum nicht (mehr) und wie viel fehlt monatlich (anteilig und absolut)? Dient die Wohnung als Sicherheit für den Kredit? Wenn ja, kann er sich das mit dem Vergleich erst einmal abschminken. Vorher wird die Bude noch verkauft.

Und ich bitte schon jetzt um Entschuldigung, wenn meine Antwort nicht an das exorbitant hohe fachliche Niveau meiner beiden vorredenden Experten heranreicht. Wahrscheinlich bin ich Laie – oder Leihe, wie man hier heutzutage sagt.

Gruß
Christian

Mehr Klarheit in der Sache-bitte lesen
Also, Ihre eltern haben damals ein Haus gebaut. Im Ersten Geschoss wäre also eine Wohnung zu haben. Also wollte Sie, mit meinem Freund und ihrem zukünfigen Baby da einziehen. Damit beide keine Miete an die Eltern zahlen mussten, haben sie den Eltern vorgeschlagen, einen Teil davon zu finanzieren. Er nahm also Geld auf und bezahlte die Fenster in dem Haus IHRER Eltern und was man eben zu Hausbau so brauch.

Von dann an Wohnte „Herr mit Schulden“ mit seiner Freundin „Feinraus“ mit ihrem Neugeborenen Sohn „Nicki“ in dem Haus Ihrer Eltern. Kein Jahr später betrug „Feinraus“ ihren Freund „Herr mit Schulden“ und setze ihn vor die Tür.

„Feinraus“ nahm „Nicki“ und zog zu ihrem neuen Macker nach München.

Die Eltern haben gesagt, dass sie es nicht abbezahlen können. Und das ja nirgendwo geschrieben steht, dass er (Herr mit Schulden) das Geld für Fenster, Türen, Dämmung… u.s.w benutze.

Jetzt sitz er auf den Schulden.
Er kann auf Grund seines Gehaltes und seinen Unterhaltzahlungen (nur an den Sohn- Feinraus und Herr mit Schulden waren nicht verheiratet) monatlich nur 100EUro abzahlen.

Also kommt er nie von den Schulden runter.
Jetzt war er beim Rechtsanwalt, der jedoch auch nebenbei den Streit mit „Feinraus“ behandelt, da „Herr mit Schulden“ seine Sohn das letzte mal vor 7 Jahren gesehen hat.
Der RW meinte, dass „Herr mit Schulden“ einen Vergleich mit der Bank machen soll. „Herr mit Schulden“ soll sich jetzt überlegen, wieviel er der Bank anbieten soll…

… und deswegen die Frage…

Was kann man der Bank anbieten? Gibt es da Erfahrungswerte?

Also nach dem Motto: Es müssen midestens 50% sein, darunter lässte sich die Bank nie auf einen Vergleich ein.

Ich hoffe ich konnte etwas Klarheit in die Sache bringen.

Hallo,

ich glaube nicht, dass man als Privatmann große Chancen hate, mit einer Bank „auf Augenhöhe“ zu verhandeln.

Dein Freund soll zu einem Schuldenberater gehen. Die wissen solche Situationen besser zu analysieren und können da ganz andere Tipps und Hilfe geben.

Gruß

Willi

Sein Rechtsanwalt wollte das mit Ihm machen.

Wenn die Eltern nicht in Privatinsolvenz sind, gibt es evtl.
etwas zu holen! Immerhin gibt es scheinbar eine verwertbare
Immobilie.

Und woher nimmst du den vollstreckbaren Titel?

Du mußt mit der Bank auf Augenhöhe verhandeln können. Ein
Bestandteil ist dabei, daß beide Verhandlungspartner über die
gleiche Bildung und Erfahrung verfügen.

Schuldner, zahlungsunfähig, auf Augenhöhe mit der Bank - spannend - wie?

Ich will sagen: Die Gespräche führt auf Seiten der Bank ein
Jurist oder ein anderer ausgefuchster Hochschulabsolvent, und
da mußt du dagegenhalten können.

Hmm - hab ein paar Studentinnen gepimpert - selbst aber keine Uni regelmässig von innen gesehen :wink:

Ich persönlich würde einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt : in die Spur schicken, auch um Forderungen an die Eltern der EX zu stellen.

Und was soll der Herr erreichen? Schuldner ohnehin schon flach und zusätzlich noch Anwaltskosten - hervorragende Idee - mehr davon!

Grüsse aus Wien

Hallo,

und seinen
Unterhaltzahlungen (nur an den Sohn- Feinraus und Herr mit
Schulden waren nicht verheiratet) monatlich nur 100EUro
abzahlen.

Nur mal so: Mann muss nicht verheiratet gewesen sein, um der Mutter Unterhalt bezahlen zu müssen.

Grüße
Didi

Hallo Bankermike,

weißt du dann, mit was für einer Höhe sich die Bank zufrieden Stellen könnte?
Gibt es da einen „inoffiziellen“ Prozentsatz?

Hallo,

Also, Ihre eltern haben damals ein Haus gebaut. Im Ersten
Geschoss wäre also eine Wohnung zu haben. Also wollte Sie, mit
meinem Freund und ihrem zukünfigen Baby da einziehen. Damit
beide keine Miete an die Eltern zahlen mussten, haben sie den
Eltern vorgeschlagen, einen Teil davon zu finanzieren. Er nahm
also Geld auf und bezahlte die Fenster in dem Haus IHRER
Eltern und was man eben zu Hausbau so brauch.

noch ein paar Fragen:
Wie ist der Kredit besichert?
Wie hoch ist der Kredit?
Wie war die Zahlung an die „Eltern“ ursprünglich deklariert? Kredit oder Schenkung?

Von dann an Wohnte „Herr mit Schulden“ mit seiner Freundin
„Feinraus“ mit ihrem Neugeborenen Sohn „Nicki“ in dem Haus
Ihrer Eltern. Kein Jahr später betrug „Feinraus“ ihren Freund
„Herr mit Schulden“ und setze ihn vor die Tür.

Dann ist die Wohnung doch wieder frei…

Gruß
Christian

Hallo Bankermike,

weißt du dann, mit was für einer Höhe sich die Bank zufrieden
Stellen könnte?
Gibt es da einen „inoffiziellen“ Prozentsatz?

Nö gibt es nicht - ist situativ - im worst case Privatausgleich (gibts das bei den Marmeladinger??) - dann bekommt die Bank halt die gesetzliche Quote und aus. Ist für den Schuldner zwar nicht lustig, danach kann derjenige wieder in ein geregeltes finanzielles Leben starten…

Ok, und wie hoch ist die gesetzliche Quote?

noch ein paar Fragen:
Wie ist der Kredit besichert?

Er meinte, „überhaupt nicht“ Er hat dafür keine „Sicherung“ angegeben.

Wie hoch ist der Kredit?

damals 75.000DM (Deutsche Mark)

Wie war die Zahlung an die „Eltern“ ursprünglich deklariert?
Kredit oder Schenkung?

Gar nichts. Er bekam das Geld und immer wenn eine Rechnung kam, z.B Fenster, beglich er mal die Rechnung.

Dann ist die Wohnung doch wieder frei…

Ja, die Wohnung ist wieder frei. Wobei es baulich nicht so aufgegliedert ist, das da „fremde“ wohnen können. Sie hat keinen eigenen, abgeschlossenen Eingang.
Es war nur eine Etage im Haus, wo die „Zerbrochene Familie“ lebte.

Gruß
Christian

noch ein paar Fragen:
Wie ist der Kredit besichert?

Er meinte, „überhaupt nicht“ Er hat dafür keine „Sicherung“
angegeben.

Ich fragte danach, weil ein Kreditinstitut natürlich eher die Sicherheiten verwertet als sich auf einen Vergleich einzulassen. Wenn es keine Sicherheiten gibt, sind die Chancen auf einen Vergleich deutlich höher.

Wie war die Zahlung an die „Eltern“ ursprünglich deklariert?
Kredit oder Schenkung?

Gar nichts. Er bekam das Geld und immer wenn eine Rechnung
kam, z.B Fenster, beglich er mal die Rechnung.

Tja, dann kommt es darauf an, auf was es der Herr ankommen lassen will. Theoretisch könnte er behaupten, es sei ein Kredit gewesen oder der Beschenkte verhalte sich jetzt grob undankbar. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.html

Ich kann den Rat, sich beraten lassen (Schuldnerberatung, Anwalt), nur wiederholen. Eine feste Quote für Vergleiche gibt es nicht. Ich kann mir angesichts des Betrages nicht gut vorstellen, daß sich das KI auf einen Vergleich einläßt, denn so riesig, als daß sie nie zurückgezahlt werden könnten, ist der ursprüngliche Betrag nicht - mal abgesehen von den bisher erfolgten Tilgungen.

Ich tippe auf Tilgungsstreckung.

Gruß
Christian

Gar nichts. Er bekam das Geld und immer wenn eine Rechnung
kam, z.B Fenster, beglich er mal die Rechnung.

Dann müsste ja Teile des Geldes noch da sein - außer sie wurden zweckentfremdet!
Hat der Freund es sich nicht einmal quittieren lassen!

Gruß cooler

Ok, und wie hoch ist die gesetzliche Quote?

@Pauliezasu:
Ich kann nur noch einmal raten, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn es sein muß bei der billigeren Schuldnerberatung statt beim qualifizierten Anwalt.

Und ich rate auch zum letzten mal, anwaltlich prüfen zu lassen, ob Ansprüche gegen die Eltern der Ex geltend gemacht werden können.

Ist die Wohnung eine abgeschlossene Wohnung (eigene Küche,Bad) getrennt von den Räumlichkeiten der Elten? Dann könnte man versuche diese zu vermieten.

Sonst siehts für deinen Freund schlecht aus, wenn er nicht mit in den Grundbuch steht und auch keine anderen Verträge mit den Eltern hat vielleicht kann er ja von denen ein Schuldanerkenntnis bekommen.

Ich würde beim Vergleih erstmal bei 50 - 60 % anfangen höheres Angebot kann man immer noch machen. Vergelich mit Forderungsverzicht sollte dann schriftlich geregelt werden :wink:

Achso woher bekommt denn dein Freund das Geld für den Vergleich?