Vergleich ablehnen

Hallo,
was würde denn passieren, wenn jemanden einen richterlichen Vergleich ablehnt, da sie mit mehr geld rechnet und auch mehr geld als unterhalt haben möchte?

Hallo,

dann kommts zum Urteil, dass entweder besser, schlechter oder genauso wie der Vergleichsvorschlag ausfallen kann.

Gruß,
Markus

Huhu!

Wenn es wirklich ein vor Gericht geschlossener Vergleich ist, der abgelehnt wird, und eine eventuelle Widerrufsfrist ist abgelaufen, dann kann man soviel ablehnen, wie man will - es bringt nichts. Der Rechtsstreit ist für alle Zeiten entschieden und wer etwas aus dem Vergleich zu bekommen hat, kann daraus vollstrecken.

Handelt es sich aber nur um einen Vorschlag des Richters, dann kann man diesen natürlich ablehnen und erhält ein paar Tage/Wochen/Monate später ein Urteil, aus dem man dann ersehen kann, ob der Richter das mit dem Vorschlag gut gemeint oder einfach nur keine Lust hatte, ein Urteil zu schreiben. Eventuell kann man dabei sogar herauslesen, wie sehr sich der Richter darüber geärgert hatte…

Hallo Markus,

na diese Erklärung dachte ich mir schon, das hilft mir nur nicht weiter. Aber es ist doch im allgemeinen nicht ratsam einen Vergleich auszuschlagen, oder? Ist schon mal jemand bei einem Urteil besser gefahren als bei einem Vergleich?

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Hallo,

in Unterhaltssachen kann es sogar sehr sinnvoll sein auf ein Urteil zu bestehen. Bei einem Vergleich geht man davon aus, dass er freiwillig geschlossen wurde.

Wenn eine Partei dabei nicht voll ihre „Karten ausgereitzt“ hat, kann sie den Vergleich oftmals nur sehr schwer später wieder abändern, wenn sich die Situation ändert.

Hier mal zwei Beispiele: Mann soll Unterhalt bezahlen. Richter will nicht genau rechnen und schlägt einen Vergleich vor. Mit dem Vergleich kommt Mann knapp unter den Selbstbehalt. Der Vergleich enthält keine Klausel, was passiert, wenn der Mann mit einer anderen Partnerin noch ein Kind bekommt oder arbeitslos bzw. krank wird (nur um einige Eventualitäten zu nennen) - jetzt kann es vorkommen, dass der Mann den Unterhalt weiterbezahlen muss und ihm dann nicht mehr der Selbstbehalt übrig bleibt.

Zweiter Fall: Frau soll Unterhalt bekommen. Sie hat z. Zt. einen Nebenjob und ist mit weniger Unterhalt einverstanden. Im Vergleich steht nichts drin, was passiert, wenn der Nebenjob weg ist, dann kann sie evtl. den Vergleich nicht abändern, da sie ja freiwillig der Unterhaltshöhe zugestimmt hat.

Wenn ein Vergleich nicht wirklich gut formuliert ist, kann er oft von keiner Seite per Abänderungsklage geändert werden. Die Vergleiche werden in der Regel bei Gericht vorgelesen. Erstens kann man nicht jedes Wort „im Kopf abwiegen“ und zweitens „schlafen“ manchmal die Anwälte.

Oft ist es besser es auf ein Urteil ankommen zu lassen. Wenn das Urteil vom Amtsgericht kommt, kann man in die zweite Instanz zum OLG gehen.

Ist das Urteil vom OLG kann man, wenn sich die Situation des Unterhaltszahler oder -empfängers ändert, leicht eine Abänderungsklage machen.

Hier http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/56/Ke… ist es zwar kein Vergleich, sondern eine notarielle Vereinbarung. Aber bei einem Vergleich kann es in beide Richtungen ähnlich passieren.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

vielleicht noch der Vollständigkeit halber § 278 I ZPO:

Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechts-streits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.

Meiner Erfahrung zu Folge hat ein Ausschlag des richterlichen Vergleichsvorschlages keine negativen Folgen. Das Pendel kann nach wie vor in beide Richtungen ausschlagen.

Gruß akkon

Eventuell kann man dabei sogar herauslesen, wie sehr sich der
Richter darüber geärgert hatte…

sehr charmant ausgedrückt :smile:

Hallo!

Meiner Erfahrung zu Folge hat ein Ausschlag des richterlichen
Vergleichsvorschlages keine negativen Folgen.

Bei einem guten und ordentlichen Richter nicht. Bei einem schlechten kann es schon mal sein, dass der den Prozess verliert, der Schuld daran trägt, dass er dem Richter durch die Ablehnung seines Vergleichsvorschlages Arbeit (=Urteil schreiben) gemacht hat, die er sonst nicht hätte.

Gruß
Tom

Hallo!

Ist schon mal jemand bei
einem Urteil besser gefahren als bei einem Vergleich?

Ja, wenn ich den Prozess gewonnen habe.

Gruß
Tom

was würde denn passieren, wenn jemanden einen richterlichen
Vergleich ablehnt, da sie mit mehr geld rechnet und auch mehr
geld als unterhalt haben möchte?

Hallo,

mir hat mal ein Anwalt erzählt, dass der Vergleich des Juristen liebstes Kind ist. Denn es gibt
-weder Gewinner noch Verlierer (wichtig für die Anwälte)
-zusätzliche Vergleichsgebühren (noch wichtiger für die Anwälte)
-kein Urteil und keine Urteilsbegründung (wichtig für den Richter)

Insofern kann es schon sein, dass der Herr Richter nicht sehr erfreut ist, wenn ein Vergleich abgelehnt wird. Verschafft es ihm doch zusätzliche Arbeit.

Gruß

S.J.

Hallo,
was würde denn passieren, wenn jemanden einen richterlichen
Vergleich ablehnt, da sie mit mehr geld rechnet und auch mehr
geld als unterhalt haben möchte?

Habe selbst mal einen Vergleich abgelehnt und bin sehr gut damit gefahren. Führt man einen kostenspieligen Rechtsstreit, um anschließend zu vergleichen? Reine Ansichtssache. Gruß Amelie