Vergleich alte und neue Eigenheimzulage?

Hallihallo,

ich habe schon im Netz geschaut, aber leider nichts gefunden. Gibt es irgendwo einen Vergleich, wieviel man bis Ende 2002 an Eigenheimzulage bekommt und wieviel es ab 2003 wird (nach dem Beschluß von Rot-Grün).
Wir bekommen leider erst im nächsten Jahr einen Kredit und wollten jetzt schauen, was sich für uns ändert.

Danke!

Alice

PS: Wir sind verheiratet, haben 1 Kind und wollen ein Haus kaufen. Wir haben noch keine EHZ beansprucht.

Hallo Alice,

bis dato weiss keiner etwas. Sofern sich die EHZ überhaupt ändert wird im allgemeinen mit gekürzter Zulage gerechnet. Ich gehe mal davon aus, dass Du die alten Förderungsbeträge kennst. Veränderungen waren dahin geplant, dass ausschliesslich Familien mit Kindern die Zulage in Anspruch nehmen können, wobei ausschliesslich die Förderung auf die Kinder abgestellt werden sollte. Ferner sollten die Einkommensgrenzen herabgesetzt werden. Nachdem alle sich aufregten ( Bauwirtschaft, Finazdienstleister, Handwerk, Immobilienunternehmen ) steht z.Zt. die Verringerung der Grundförderung, die Verringerung des Baukindergeldes und die Verringerung der Einkommensgrenze zu Debatte.

Geändert werden wird wohl, aber keiner weiss was. Aber es scheint sicher, dass die alte Förderung die finaziell höhere Förderung ist.

Ihr sollte überlegen den Kaufvertrag für euer Eigenheim noch in diesem Jahr zu schliessen um in jedem Fall in den Genuss der alten Förderung zu kommen.

Änderungen kann Du am ehesten beim Bundesfinanzminesterium erfahren. ( die haben auch eine Internetseite www. google.de )

MfG

Frank

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Achtung!
Hi,

Ihr sollte überlegen den Kaufvertrag für euer Eigenheim noch
in diesem Jahr zu schliessen um in jedem Fall in den Genuss
der alten Förderung zu kommen.

Meines Wissens erhält man die Förderung erst ab dem Jahr, in dem man das Eigenheim auch nutzt.
Also, Kaufvertrag allein reicht nicht. Man muß schon noch dieses Jahr einziehen.

Gruß Stefan

Tach!

Meines Wissens erhält man die Förderung erst ab dem Jahr, in
dem man das Eigenheim auch nutzt.

Das ist allerdings korrekt. Aber…

Also, Kaufvertrag allein reicht nicht. Man muß schon noch
dieses Jahr einziehen.

…Laut Auskunft des Bundesfinanzministeriums auf deren Website gilt das alte Förderrecht noch für alle Vorhaben, mit denen in 2002 begonnen wurde. Und als Beginn zählt entweder der Abschluß eines notariellen Kaufvertrages oder das Datum der Einreichung des Bauantrages.

Will heißen: Bauantrag oder KV in 2002, Bezug in 2003 --> Volle Förderung nach altem Recht ab 2003.

Gruß vom

Dicken MD.

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Moin!

Will heißen: Bauantrag oder KV in 2002, Bezug in 2003 -->
Volle Förderung nach altem Recht ab 2003.

Wie sieht es denn aus, wenn meine Partnerin und ich zwar schon in 2002 gebaut haben und eingezogen sind, die derzeit gültige Einkommensgrenze aber erst im nächsten/übernächsten Jahr (es gilt ja der Zweijahreszeitraum), beispielsweise durch Arbeitslosigkeit eines Partners, unterschritten wird? Kann ich dann noch die Förderung nach derzeitiger Regelung bekommen?

Besten Dank vorab!

Munter bleiben… TRICHTEX