Es geht darum …. Person A hat schulden….was auch irgendwann zu nem zwangsvollstreckungsbescheid wurde oder wie man das nennt ^^
Person A hatte jeden Monat 40€ raten abgezahlt, durch Umzug eine rate vergessen, die machen das Konto dicht und habe die raten Zahlung abgebrochen und wollen erst nenn gewissen Betrag um die raten Zahlung wieder zu machen.
Person A hat sich einen Bescheid geholt das von seinem Konto nichts genommen werden darf da er unter dem Pfändungssatz liegt.
Nun wollte Person A nenn vergleich anbieten, aber die sagen, nein da es schon ne Zwangsvollstreckung ist machen die sowas nichtmehr,
was für Möglichkeiten hat Person A vll. Doch noch an den Vergleich ranzukommen, da er schnellst möglich von den schulden weg will, und bei ihm eh nichts zu holen ist
Nun wollte Person A einen Vergleich anbieten, aber die sagen,
nein da es schon ne Zwangsvollstreckung ist machen die sowas
nicht mehr,
was für Möglichkeiten hat Person A vll. doch noch an den
Vergleich ranzukommen, da er schnellstmöglich von den
Schulden wegwill, und bei ihm eh nichts zu holen ist
meines Erachtens: Keine, denn mit dem schon vorliegenden Titel kann 30 Jahre und länger vollstreckt werden, samt Zinsen, das Ende der Schulden ist absehbar und bei 1000 Euro macht auch niemand eine Verbraucherinsolvenz.
Wäre ich privater Gläubiger in dem Fall, würde ich von meiner Forderung keinen Millimeter abrücken. Wenn der Gläubiger ein Unternehmen ist, die für solche Fälle Mitarbeiter beschäftigen, erst recht nicht, oder?
Erstens: Manche Gläubiger werden zahmer, wenn die Vergleichsangebote von einem Anwalt kommen. Der Anwalt rechnet über Beratungshilfe mit der Staatskasse ab und allen ist geholfen.
Zweitens: Wozu soll ein Vergleich überhaupt dienen, wenn die Kontopfändung ohnehin ins Leere läuft? Dann steht doch der Schuldner mit exzellenten Karten da. Er überweist einfach weiter seine Raten, um guten Willen zu zeigen, und der Gläubiger soll einfach mal froh sein, dass überhaupt etwas kommt. Leute, die mit Schulden ein Problem haben, werden nämlich leider immer seltener.
Aus dem Bauch heraus würde ich, bei dieser frei erfundenen Fallgestaltung, mit 25% der Forderung (also berechnen wie hoch Zinsen und Kosten sind abzüglich der schon gezahlten Raten) einen Vergleich anbieten.
Trotz der richtigen Aussagen der Vorredner kann es ja sein, dass mehr als die eine Forderung besteht. Und ein Titel, der wegen der Pfändungsfreigrenze evtl. auf Dauer ins Leere läuft, nutzt halt auch nix.
Also, einfach mal nett und höflich bei denen vorsprechen und die Gesamtwirtschaftslage darstellen.
Ich gehe natürlich davon aus, dass es vorher keine Vorfälle oder (persönlichen) Ausfälle gab, die von vornherein einen Vergleich unmöglich machen.
Und wenn nicht, nun, dann halt die nächsten 30 Jahre bescheiden weitermachen…