Vergleich angenommen, Anwalt zahlt zuviel überwiesenes Geld nicht zurück

Guten Morgen,

folgende Fallkonstellation:

Beim Verkauf eines Artikels auf einer Internetplattform wird von X ein Foto verwendet dass er nicht selbst gemacht hat. Der Bildrechteeigentümer ist Mitglied bei einem Verein der so etwas verfolgt und tritt seine Rechte an Anwalt S ab. Dieser wendet sich an X und stellt eine Forderung in Höhe von einem angenommenen Betrag 200. Der Zahlungseingang hat bis zum Tag 5 zu erfolgen. 
X ist sich seiner Schuld bewußt, findet den Betrag jedoch zu hoch. Er ist der Meinung statt 200 nur 100 zahlen zu müssen. Dies teilt er dem Anwalt S mit. S reagiert sehr langsam und versendet die Vergleichsannahme erst am Tag 2, das Schreiben ist erst am Tag 3 (einem Samstag) bei X. Damit die Zahlung fristgerecht erfolgt und X keine weiteren Probleme bekommt hat X den Betrag aber bereits am Tag 2 auf das Konto des S überwiesen. Somit überschneiden sich Zahlung des X und Schreiben des S.

Anwalt S weigert sich nun den zuviel bezahlten Betrag an X herauszugeben. Sein Argument - X habe durch Zahlung des Gesmtbetrages selbst Schuld weil X nicht auf eine Antwort des S gewartet hat. 

Ist dies rechtmäßig? Falls ja, welche Grundlagen liegen dem zu Grunde?

Es soll hier keine Diskussion über Recht am eigenen Bild entstehen -  Dies ist schon abgehandelt.

Die eigentliche Frage wäre: was willst du machen.  Denn selbst wenn du im Recht bist hast du immense Kosten das Recht durchzusetzen.

Außerdem hat der Anwalt recht. Du hast die Forderung durch Zahlung bereits anerkannt

Und 200 Euro ohne die üblichen Anwaltskosten sind günstiger als du denkst

Hallo!

Außerdem hat der Anwalt recht. Du hast die Forderung durch
Zahlung bereits anerkannt

Wieso? Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, hat X ausdrücklich gesagt, dass 200 zuviel sind und nur 100 bezahlt werden. Wenn er dann trotzdem genau während des Postlaufes 200 zahlt, dann wird doch darin kein konkludentes Anerkenntnis liegen.

Gruß
Tom