Guten Morgen,
folgende Fallkonstellation:
Beim Verkauf eines Artikels auf einer Internetplattform wird von X ein Foto verwendet dass er nicht selbst gemacht hat. Der Bildrechteeigentümer ist Mitglied bei einem Verein der so etwas verfolgt und tritt seine Rechte an Anwalt S ab. Dieser wendet sich an X und stellt eine Forderung in Höhe von einem angenommenen Betrag 200. Der Zahlungseingang hat bis zum Tag 5 zu erfolgen.
X ist sich seiner Schuld bewußt, findet den Betrag jedoch zu hoch. Er ist der Meinung statt 200 nur 100 zahlen zu müssen. Dies teilt er dem Anwalt S mit. S reagiert sehr langsam und versendet die Vergleichsannahme erst am Tag 2, das Schreiben ist erst am Tag 3 (einem Samstag) bei X. Damit die Zahlung fristgerecht erfolgt und X keine weiteren Probleme bekommt hat X den Betrag aber bereits am Tag 2 auf das Konto des S überwiesen. Somit überschneiden sich Zahlung des X und Schreiben des S.
Anwalt S weigert sich nun den zuviel bezahlten Betrag an X herauszugeben. Sein Argument - X habe durch Zahlung des Gesmtbetrages selbst Schuld weil X nicht auf eine Antwort des S gewartet hat.
Ist dies rechtmäßig? Falls ja, welche Grundlagen liegen dem zu Grunde?
Es soll hier keine Diskussion über Recht am eigenen Bild entstehen - Dies ist schon abgehandelt.