Hallo,
ich bin unkündbare Reinigungskraft nach TVÖD bei einer Sparkasse mit 20 Stunden wöchentlich.Meine Arbeitsstelle ist größtenteils in einer Filiale. Infolge Rückbaus sollte in 2009 die wöchentlichen Arbeitszeit gesenkt werden. Vor dem AG wurde folgender Vergleich geschlossen:
Die Parteien stimmen überein, das die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden beträgt. Diese Arbeitszeit verteilt sich grundsätzlich wie folgt:
a) montags, dienstags, donnerstags und freitags je 3,5 Stunden in der Geschäftsstelle x,
b)mittwochs 1 Stunde in der Geschäftsstelle x und 4 Stunden in der Zentrale zuzüglich 1 Stunde Fahrtzeit
2010 hat der Arbeitgeber eine Tochtergsellschaft gegründet und versucht die Mitarbeiterinnen dort zu beschäftigen. Diese Gesellschaft ist wieder aufgelöst, da die Kolleginnen nicht zu diesem Arbeitgeber gewechselt sind.
Jetzt will der Arbeitgeber den Reinigungsbereich umstrukturieren. Der Leistungskatalog der internen Reinigungskräfte wurde dem Leistungskatalog eines neuen externen Dienstleisters, der zukünftig einen großen Teil der Reinigungsarbeiten übernimmt, angepasst. Die internen Reinigungskräfte müssen jetzt in ihrer Arbeitszeit ca. 50 % mehr Leistung erbringen.
Mir wurde jetzt folgendes Angebot gemacht:
- Änderung des Reviers, 20 Stunden in der Zentrale
- Reduzierung der Leistungsquote (Anpassung an die Fläche Geschäftsstelle x)und Möglichkeit des Wechsels der freien Zeit zum neuen Dienstleister
Der Betriebsrat fühlt sich für die Belange der Reinigungskräft nicht zuständig.
Astrid
hallo
Das hängt davon ab was konkret in dem Vergleich steht .
Wenn der Arbeitsort festgelegt wurde muss sich der AG auch
daran halten.
Helmut