angenommen jemand schließt vor Gericht (Sozialgericht) einen Vergleich.
Der Vertreter der Gegenseite ist ein Generalbevollmächtigter des Verklagten.
Kann nun der Verklagte den beschlossenen Vergleich einfach ignorieren oder darlegen, dass er den Vergleich nicht annimmt?!
Ab wann kann der Kläger aus dem Vergleich vollstrecken?
mutmaßlich sind die Bezeichnungen „Gegenseite“ und „Verklager“ synonym zu verstehen??! =)
Wenn der Vergleich ohne den Vorbehalt eines Widerrufs (der nicht persönlich anwesenden Partei) geschlossen wurde, kommen die Vergleichsschließenden Parteien meines Wissens nicht mehr so ohne Weiteres (Ausnahmen etwa Anfechtung; Nichtigkeit; …) aus diesem raus.
Kann nun der Verklagte den beschlossenen Vergleich einfach
ignorieren
Kann er ja mal versuchen, vollstrecken kann der Gegner dann i.d.R. trotzdem =)
oder darlegen, dass er den Vergleich nicht annimmt?!
War er denn in der Verhandlung, als der Vergleich geschlossen wurde, zugegen? Wurde überhaupt der o.g. Vorbehalt protokolliert?
Ab wann kann der Kläger aus dem Vergleich vollstrecken?
Sobald er für vollstreckbar erklärt wurde, vgl. § 101 SGG i.V.m. § 198 Abs. 1 SGG i.V.m. § 795b ZPO.
es kommt darauf an, ob der Vergleich vollstreckbar bzw. ob das Gericht nur einen Vergleichsvorschlag erlassen hat; ein Vergleich bedarf immer der Zustimmung beider Parteien.
Aber offensichtlich wurde ja vor Gericht ein Vergleich geschlossen, insoweit würde der Vergleich dann vom Gericht per Vergleichs-Urteil vollstreckbar werden.
Aber es ist etwas unglücklich geschrieben, wichtig wäre, ob die gegnerische Partei dem Vergleich vor Gericht zugestimmt hat.
Dazu evtl. nochmals posten,…
Aber es ist etwas unglücklich geschrieben, wichtig wäre, ob
die gegnerische Partei dem Vergleich vor Gericht zugestimmt
hat.
Dazu evtl. nochmals posten,…
So wie ich es verstanden habe, hat den Vergleich der Prozessbevollmächtigte abgeschlossen. Dies entnehme ich dem folgenden Teil der Frage:
Der Vertreter der Gegenseite ist ein Generalbevollmächtigter des Verklagten.
Fand die Formulierung der Frage (Gegenseite = oder ungleich Verklagter??) aber auch etwas undurchsichtig und hatt deswegen ja auch schon Rückfragen formuliert Wär halt mal ganz interessant, wie sich der Fall nun zutrug…