Vergleich für Kreditrückzahlung. Inkasso lehnt ab!

Hallo Leute

Um es kurz zu machen. Kredit vor 5 Jahren, 7.500 €.
Rückzahlung nur 150 / Monat. Bank kündigt meinen Kredit
nach 1 Jahr. Rückzahlung ab dann an Inkasso Büro,
ebenfalls 150.

Aktuell bleiben noch 1.300 € Restforderung, und 1.250 €
an Zinsen.

Habe dem Inkasso nun ein Vergleichsangebot gemacht.
Hatte 350 € vorgeschlagen. Ist zwar nicht viel, aber ich
habe ihnen Kopien beigefügt über meinen Kontostand, der
im Minus ist, und einem BAFÖG Bescheid, aus dem
hervorgeht, dass ich bald dem Staat 10.000 €
zurückzahlen muss.

Das Inkasso hat leider abgelehnt.

Textauszug:
„… Ihr Vergleichsangebot stellt keine Basis für einen
Vergleich dar. Sollten Sie dennoch interessiert sein,
unterbreiten Sie uns einen neuen, verbesserten
Vorschlag.“

Dazu soll ich eine Selbstauskunft mit entsprechenden
Belegen zurücksenden. Dazu soll ich die Richtigkeit
meiner Angaben an Eides statt versichern, und ein
Steuerbescheid beifügen. WAS SOLL ICH TUN?

Fragen:

  • Wie hoch sollte denn mein Vergleichsangebot
    erfahrungsgemäß sein?
  • Ich will nicht die Selbstauskunft wahrheitsgemäß
    ausfüllen, da ich nicht meinen Arbeitgeber eintragen
    will, und auch nicht Gehalts-Angaben zu der Ehefrau. Ich
    will diese nicht belasten, das muss ich selbst ausbaden.

Ohne diese Selbstauskunft werden die mir wohl auch nicht
zu einem besseren Vergleichsangebot meinerseits
zustimmen. Ich spiele schon (leider!!) mit dem Gedanken,
Angaben zu meinem Arbeitgeber wegzulassen (Sprich: Ich
wäre arbeitslos), und auch keine Einnahmen der Ehefrau
anzugeben.

Frage:

  • Können die das herausfinden, dass ich nicht ehrlich
    war? Wie? Ich stelle mir das vor, dass die sich dann die
    Selbstauskunft anschauen, und dann einfach entscheiden,
    ob sie mein neues Vergleichsangebot annehmen, oder
    nicht.
  • Was könnte denn Schlimmstenfalls passieren, und wie
    könnte es dazu kommen (z.B. Inkasso geht zum Gericht und
    zeigt mich an?!?)

Ich hoffe ihr versteht mich nicht falsch. Ich will diese
Last einfach loswerden, habe ohnehin schon viel mehr
zurückgezahlt, als ich aufgenommen hatte, und kann die
Last nicht mehr ertragen.

Besten Gruß

Hallo,

na seien Sie froh, das ich bei diesen Gedanken noch schmunzel…

Als erstes müßte ein vernünftiges Vergleichsangebot über 50 % der noch offenstehenden Summe inkl. Zinsen angeboten werden, die vorgeschlagenen 350 Euro sind aus der Sicht des Inkassos ein Witz und nicht ernst zu nehmen.

Sie haben jetzt 2 Möglichkeiten, entweder sie zahlen bis zum Ende die monatlichen 150 Euro oder da gefordert eine Selbstauskunft eidesstatt, welches heißt das Sie die Auskunft mit Absicherung über das Amtsgericht bzw. einen Gerichtsvollzieher machen lassen.
Und diese bestätigen nichts blauäugig, also Einkünfte weglassen oder ähnliches funktioniert nicht.

Außerdem den Arbeitgeber mußten Sie bei Kreditaufnahme doch auch angeben, bzw. monatliche Nachweise erbringen wo ist da das Problem?
Und eine Ehe schützt leider den nicht betroffenen Partner für Ihren „Sünden“ auch nicht, selbst die Ehefrau würde bei Nichtzahlung angefragt werden.

Tja, ich denke da bleibt jetzt die Qual der Wahl, vielleicht sollten Sie Ihre Finanzen noch einmal berechnen und schauen was möglich ist.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo Leute

Um es kurz zu machen. Kredit vor 5 Jahren, 7.500 €.
Rückzahlung nur 150 / Monat. Bank kündigt meinen

Kredit

nach 1 Jahr. Rückzahlung ab dann an Inkasso Büro,
ebenfalls 150.

Aktuell bleiben noch 1.300 € Restforderung, und 1.250

an Zinsen.

Habe dem Inkasso nun ein Vergleichsangebot gemacht.
Hatte 350 € vorgeschlagen. Ist zwar nicht viel, aber

ich

habe ihnen Kopien beigefügt über meinen Kontostand,

der

im Minus ist, und einem BAFÖG Bescheid, aus dem
hervorgeht, dass ich bald dem Staat 10.000 €
zurückzahlen muss.

Das Inkasso hat leider abgelehnt.

Textauszug:
„… Ihr Vergleichsangebot stellt keine Basis für einen
Vergleich dar. Sollten Sie dennoch interessiert sein,
unterbreiten Sie uns einen neuen, verbesserten
Vorschlag.“

Dazu soll ich eine Selbstauskunft mit entsprechenden
Belegen zurücksenden. Dazu soll ich die Richtigkeit
meiner Angaben an Eides statt versichern, und ein
Steuerbescheid beifügen. WAS SOLL ICH TUN?

Fragen:

  • Wie hoch sollte denn mein Vergleichsangebot
    erfahrungsgemäß sein?
  • Ich will nicht die Selbstauskunft wahrheitsgemäß
    ausfüllen, da ich nicht meinen Arbeitgeber eintragen
    will, und auch nicht Gehalts-Angaben zu der Ehefrau.

Ich

will diese nicht belasten, das muss ich selbst

ausbaden.

Ohne diese Selbstauskunft werden die mir wohl auch

nicht

zu einem besseren Vergleichsangebot meinerseits
zustimmen. Ich spiele schon (leider!!) mit dem

Gedanken,

Angaben zu meinem Arbeitgeber wegzulassen (Sprich: Ich
wäre arbeitslos), und auch keine Einnahmen der Ehefrau
anzugeben.

Frage:

  • Können die das herausfinden, dass ich nicht ehrlich
    war? Wie? Ich stelle mir das vor, dass die sich dann

die

Selbstauskunft anschauen, und dann einfach

entscheiden,

ob sie mein neues Vergleichsangebot annehmen, oder
nicht.

  • Was könnte denn Schlimmstenfalls passieren, und wie
    könnte es dazu kommen (z.B. Inkasso geht zum Gericht

und

zeigt mich an?!?)

Ich hoffe ihr versteht mich nicht falsch. Ich will

diese

Last einfach loswerden, habe ohnehin schon viel mehr
zurückgezahlt, als ich aufgenommen hatte, und kann die
Last nicht mehr ertragen.

Besten Gruß

hallo.

weshalb sollte das inkasso den geringen vergleich denn
annehmen? sie haben doch bisher schon viel gezahlt?
aus meiner erfahrung heraus funktionieren vergleiche
erst, wenn Sie gezwungen worden sind die eidestattliche
versicherung abzugeben (das ist das schlimmste was
passieren kann), dadurch klar ist, ob es eine
lohnpfändung geben kann, evtl wird auch eine
kontopfändung versucht werden.
wären Sie ein 86jähriger rentner, ja dann VIELLEICHT
wäre dies ein akzeptables angebot, aber Sie sind jung,
die titulierung läuft 30 jahre, von jemandem, der
bafög-schulden abzuzahlen hat (dies mitzuteilen war ein
fehler! und bei arbeitslosigkeit ist der nachweis
natürlich der alg-bescheid - den Sie nicht haben!)(bei
mir waren es 32.ooo mark - die abzahlung ist bei gutem
verdienst ein klacks gewesen!) ist zukünftig etwas zu
erwarten…
verstehen Sie? weshalb soll das inkasso den geringen
vergleich annehmen?
übrigens befürchte ich, dass Ihre rechnung auch
ansonsten nicht aufgeht - zwar haben Sie zinsen mit in
Ihre berechnung aufgenommen, aber was ist mit den
inkassokosten, die Ihnen das inkasso gewiss in rechnung
stellen wird, welche Sie evtl durch die erste rate
bereits anerkannt haben? ich an Ihrer stelle würde mir
eine auflistung zukommen lassen - dazu ist das inkasso
verpflichtet!
auf keinen fall eine selbstauskunft ausfüllen! nie und
never, gleich wegwerfen, bitte!
übrigens wird die forderung ja an das inkasso verkauft
worden sein - ab diesem moment dürfen natürlich nur
noch (derzeitiger stand, seit 2008 oder 2009) nur noch
6% zinsen auf die hauptforderung genommen werden.
ernsthaft (nicht böse sein!) - aber ich boxe nicht
gegen die klitschkos, da bekäme ich auf die nase, Sie
hätten nicht mit inkassos verhandeln sollen, vermutlich
haben Sie auf die nase bekommen! also: angucken, was
die Ihnen zuschicken wegen der restforderung, dann,
sollten Sie EINE SCHULDNERBERATUNG aufsuchen. dafür
sind die nämlich da! aber vorsicht - auch hier tummeln
sich viele schwarze schafe! bitte zu einer gehen, die
kein geld von Ihnen nimmt, also zum DRK, der AWO oder
sonst einem öffentlichen träger. zur not in einen
rechtsanwalt investieren, dessen schwerpunkt
VERBRAUCHERRECHT ist.
viel glück.
und über Ihre antwort, wenn der fall klarer ist, würde
ich mich freuen,
udo meyer

Hallo PARLOX, „Ehrlich währt am längsten“ soll heißen, jede Lüge oder Verschleierung über deine finanziellen Verhältnisse machen dich erpreßbar und du musst unter Umständen immer neue Lügen erfinden. Also:

  1. ehrlich bleiben aber
  2. nicht mehr sagen, als unbedingt nötig.

Konkret: Deine Schulden bilden im Prinzip noch eine Größenordnung, die überschaubar ist, also auch normalerweise abgetragen werden kann ohne große „Trickserei“.

Mein Vorschlag: wenn Du in Berlin oder in der Nähe Berlins wohnst, kannst Du dich wegen einer „Schuldnerberatung“ gern an mich wenden. Oder an das Diakonische Werk oder die Caritas.

Wenn Du weiter weg wohnst, such dir in deiner Nähe eine entsprechende Einrichtung. Es macht auf die Inkassounternehmen immer Eindruck, wenn du nicht mehr „allein“ bist sondern von einer Schuldnerberatung begleitet oder unterstützt wirst.

Ich würde Dir gern konkret helfen, das geht jedoch erfahrungsgemäß nicht per Internet oder Telefon, da muss ich die Unterlagen einsehen und auch entsprechende Fragen mit dir klären. Das müssten andere Schuldnerberater auch.

Ach, und noch etwas: auch, wenns weh tut: Informiere deine Frau über deine Situation. Das wäre ihr gegenüber ein wichtiger Beweis des Vertrauens.

Ich hoffe, ich konnte helfen? Gruß, Klaus

Wenn die sehen, dass Du immer brav 150 Euro jeden Monat bezahlst seit 5 Jahren ist ja klar, dass sie die Schuld nicht aufgeben, wenn Du 2 Monatsraten auf einmal bezahlst…
Nicht kompliziert machen:
Nix ausfüllen, einfach zurückschreiben und fragen, wieviel sie haben wollen und dann weiterschauen.

Nu mal der Reihe nach…

erst einmal ist ein Inkasso nur Bbeauftragter des Gläubigers und kann gar keine Entscheidungen treffen ohne das mit dem Gläubiger abzusprechen.Es sei denn die haben die Forderung gekauft.Das dürfte in deinem Fall aber nicht so sein.Also lass den Unfug die mit Informationen zu fütter.

1300 und 1200 zinsen hört sich nach ehemaliger citibank an …na egal !

Verhandel also nur mit dem Gläubiger direkt also mit der Bank und lass dich nicht abwimmeln.

Vergleichsvorschlag gibt es nur auf die hauptsumme…vergiss erst mal die Zinsen. Die stehten sowieso erst mal nur auf dem Papier.

Wenn du einen Vergleich erreichen möchtest,dann musst du wissen, dass die sich darauf nicht so einfach einlassen werden ohne deine Vermögensverhältnisse geprüft zu haben.Vorweg schon mal soviel,dass das Inkasso gar nix bekommt und eine Selbstauskunft oder Ratenzahlungsvereinbarung auch nicht.

Es gibt für Vergleiche übrigens keinerlei Vorschriften über die Höhe. Reine Verhandlungs -und Nervensache.

Aber zurück zu der Gläubigerbank…die werden sich erst mal sträuben wenn du da aufkreuzt und denen einen Geldbetrag auf den Tisch legst und dich an das Inkasso verweisen weil die keinen Bock haben sich mit dir noch arbeit zu machen.Aber das soll dich nicht weiter stören.Hartnäckig bleiben und notfalls bis zum Geschäftsführer gehen.

Das Problem das die Banken haben ist, dass sie alle eine Kreditausfallversicherung haben die aber nur bei ausgeklagten Forderungen zahlt ( Also wenn du die Finger gehoben hast und ofiziell klar ist das du nix mehr hast)

Das ist auch der Grund ,warum die sich vorher nicht auf Vergleiche einlassen.Die wollen erst einmal alles über deine Vermögenswerte wissen weil die davon ausgehen dass da noch Geld zu holen ist. Erst wenn du die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast lassen die eventuell mit sich reden ( mit DIE meine ich die bank und keinesfalls das Inkasso ).
Aber so weit sind wir ja noch nicht!

Jetzt erst einmal eine gute Nachricht…deine Frau braucht für deine Schulden nicht zahlen und kann auch nicht dazu verdonnert werden.( es sei denn sie hat den Kreditvertrag mit unterschrieben)

Um das ganze Theater abzukürzen würde ich der Bank einen Einmalbetrag auf den Tisch lege womit die ganze Forderung erledigt ist. Wenn du das nicht hast, dann versuche es dir privat zu leihen. Ich denke mal so bei 700 euro sollten die zufrieden sein. Wenn nicht, Geld wieder einstecken und gehen.
Die werden nicht so blöd sein und dich ziehen lassen( reine Nervensache).

Mach denen aber unmissverständlich klar, dass Freunde und Verwandte alles zusammengekratzt haben und es mehr nicht geben wird.Sag denen ruhig, dass du dann die EV abgeben wirst und es dann gar nix mehr gibt.
Wenn die mit deinem Angebot nicht einverstahnden sind und noch einen Hunderter drauf haben wollen,dann nicht sofort zuschlagen sondern du musst dann ja erst mal wieder bei Freunden und Verwandten betteln gehen und weil die nix mehr geben lässt du dich schwerden Herzens darauf ein unter der Bedingung, dass du die ausgehandelte Vergleichszahlung unter diesen Umständen nur in 2-3 Raten zahlen kannst…-))))

Natürlich alles schriftlich vereinbaren.

Warum das so ist und wie man sich weiter helfen kann steht hier

www.schuldenfrust.de

Ich teile Deine Wertvorstellungen nicht und berate Dich nicht.

Hallo Parlox,

einem Vergleich stimmen die Gläubiger bei 45-55% zu. Haben Sie den Kredit alleine aufgenommen oder hat Ihre Frau mit unterschrieben?
Bei beiden Angaben ein -Nein-, haben Sie ein pfändbares Einkommen-ZPO §850 Pfändungstabelle, haben Sie unterhaltspflichtige Kinder, diese Angaben sind wichtig für das Angebot an die Gläubiger.
Wenn eine oder mehrere Unterhaltspflichten bestehen, haben Sie eine höhere Pfändungsfreigrenze, das ist alles wichtig, so das die Gläibiger sehen, das bei Ihnen eventuell nichts zu holen ist.

Wenn Sie den Kredit alleine aufgenommen haben, würde ich auch zu meinem Partner keine Angaben machen.

In den Vergleichen die wir mit Gläubigern schließen, machen wir zum Partner auch keine Angaben, ausser er hat mit unterschrieben, aber die Einkommen müssen belegt werden, mit aktueller Gehaltsaberechnung. Je nach unterhaltspflicht lassen die Gläubiger sich auch auf einen Vergleich ein, dann kommt das Geld immer aus der Familie.

Wenn Sie an Eidesstatt erklären, also bei der EV, falsche Angaben machen, ist das eine Straftat und kann Gerichtlich verfolgt werden, da verstehen die Staatsanwälte keinen Spass.

Ich hoffen Ihnen mit diesen Antwort geholfen zu haben.

Sollten noch Fragen sein, können Sie mich auch über [email protected] erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Expertin

Hallo,

in der Regel akzeptieren Gläubiger Vergleiche zwischen 50 % und 75 % der Gesamtforderung (nicht der Hauptforderung).

Bgzl. einer Falschangabe in der Selbstauskunft habe ich leider keine Ahnung. Könnte mir aber vorstellen, dass der Vergleich dann hinfällig ist, weil ja nur aufgrund Deiner schlechten finanziellen Situation dem Vergleich von Seiten des Gläubigers zugestimmt wurde.

Sofern Du zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme übrigens noch nicht verheiratet warst und keinen anderslautenden Ehevertrag hast, muß Deine Frau auch nicht für diese Schulden aufkommen.

Das man mehr zurückzahlt als man bekommen hat - genau das ist ein Kredit im übrigen :wink:

LG

Hallo parlox!

Zunächst:
Die Auskunft, die das Inkasso-Unternehmen von Ihnen möchte könnte ein notarielles Schuldanerkenntnis sein. Füllen Sie dieses leiber gar nicht aus! Das Inkasso-Unternehmen benötigt diese Angaben über Sie überhaupt nicht! Also bitte lieber die Finger davon lassen (insbesondere, wenn die Angaben über Arbeitgeber und Partner usw haben wollen.)

Im Allgemeinen:
Ist man verschuldet, besteht diese Schuldverpflichtung beispielsweise bei der Bank (wie auch bei Ihnen). Die Schuldverpflichtung ist somit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dies besagt, dass eine Zahlungsverpflichtung, welcher nicht nachgekommen werden kann, angemahnt werden muss. Erst nach mehrmaliger Mahnung kann der Kredit gekündigt werden. Danach hat die Bank die Möglichkeit, Ihnen Mahnungen zu schicken, sie anzurufen und zur Zahlung aufzufordern - aber mehr auch nicht! Wenn die Bank (die nun mittlerweile das Inkasso-Unternehmen beauftragt hat) nun ernsthaft etwas unternehmen möchte, muss sie einen VOLLSTRECKBAREN TITEL erwirken! Dafür muss die Bank ans Amtsgericht und einen Mahnbescheid und danach Vollstreckungsbescheid erlassen. Ist der Vollstreckungsbescheid dann rechtskräftig, kann die Bank auf Antrag Ihr Konto pfänden, den Lohn pfänden, den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Und dies für die nächsten 30 Jahre. Ein vollstreckbarer Titel sind ebenfalls: Notarielles Schuldanerkenntnis (!!! Das, was das Inkasso-Unternehmen wahrscheinlich gerade von Ihnen will!!!), Gerichtliches Urteil.

Zu Ihrem Fall: Schauen Sie im Kreditvertrag nach, ob Sie dort Sicherheiten angegeben haben (z.B. Lohnabtretung). Hat Ihre Frau mit unterschrieben?

Zum Vergleich: Ein Gläubiger geht aus zwei Gründen auf einen Vergleich ein: 1. die Wahrscheinlichkeit, die ganze Summe zu bekommen ist gleich null, 2. der Aufwand das Geld einzutreiben ist zu hoch.
Wie lange zahlen Sie denn schon nicht mehr an das Inkasso-Unternehmen? Zahlen Sie erst seit Kurzem nicht, denkt sich das Inkasso-Unternehmen „da ist doch noch mehr zu holen“. Weiterhin sind Sie scheinbar noch jung haben studiert. Wenn das Inkassobüro einen Vollstreckungsbescheid erlässt oder das notarielle Schuldanerkenntnis bekommt, hat es 30 Jahre Zeit! Die denken sich: Der wird mal Geld verdienen, früher oder später kriegen wir die Summe (Und sogar noch mehr - die bis dahin angelaufenen Kosten und Zinsen!).
Eine Vergleichssumme, die Sinn macht, sind in Ihrem Fall wahrscheinlich 30% der Gesamtforderung.

Ich empfehle Ihnen:

  • Probieren Sie es nach Möglichkeit mit 30%-Vergelichssumme
  • Unterschreiben Sie nur nach reiflicher Überlegung die Auskunftsanfrage, denn das kann nach hinten losgehen!
  • Bieten Sie lieber einen kleineren monatlichen Betrag als Rate an. Das Inkasso-Unternehmen wird lieber eine kleinere Rate nehmen, als gar keine!

Die Last werden Sie allerdings leider nicht so einfach loswerden können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, ansonsten einfach fragen :smile:

Antje

Hallo Parlox,
leider fragst Du beim falschen Spezialisten an.
Wir sind für die PKV Spezialist (private Krankenversicherung).

Zu Deinem Problem kann ich Dir leider keine Hilfe bieten.

Liebe Grüße
Hans-Günter und
Michael Rischer
Home: www.pkv-netz.com

Hallo,

die Vergleichszahlungen liegen normalerweise bei ca. 10% - 30%, also liegen Sie mit Ihrem Angebot schon im Soll.

Leider gibt es keine Verpflichtung, dass der Gläubiger das Angebot annehmen muss.

Es geht hier meistens darum, wie lange die Forderung schon besteht und wie die Chancen für den Gläubiger stehen, langfristig gesehen, die komplette Summe zu bekommen.

Alternativ können Sie ein höhere Angebot machen, oder lassen sich vom Inkassobüro ein Angebot unterbreiten, so, dass Sie sich dann irgendwo in der Mitte treffen.

Für die weitere Vorgehensweise ist es auch von Ihrem Ziel abhängig, welche Strategie Sie verfolgen.

Mit der Angebotsanfrage und diversen Ablehnungen und Gegenangeboten können Sie auf jeden Fall erst einmal Zeit gewinnen.

Die Selbstauskunft würde ich an Ihrer Stelle bis zum letzten hinausziehen.

Sie sollten aber hier immer bei der Wahrheit bleiben, müssen aber auf der anderen Seite acu nicht alles erzählen, was wahr ist, wenn Sie nicht danach gefragt werden.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung!

Ihnen einen schönen Tag und viel Erfolg!

Mit freundlichem Gruß

Ralf Wacker

Hallo,

die Vergleichszahlungen liegen normalerweise bei ca. 10% - 30%, also liegen Sie mit Ihrem Angebot schon im Soll.

Leider gibt es keine Verpflichtung, dass der Gläubiger das Angebot annehmen muss.

Es geht hier meistens darum, wie lange die Forderung schon besteht und wie die Chancen für den Gläubiger stehen, langfristig gesehen, die komplette Summe zu bekommen.

Alternativ können Sie ein höhere Angebot machen, oder lassen sich vom Inkassobüro ein Angebot unterbreiten, so, dass Sie sich dann irgendwo in der Mitte treffen.

Für die weitere Vorgehensweise ist es auch von Ihrem Ziel abhängig, welche Strategie Sie verfolgen.

Mit der Angebotsanfrage und diversen Ablehnungen und Gegenangeboten können Sie auf jeden Fall erst einmal Zeit gewinnen.

Die Selbstauskunft würde ich an Ihrer Stelle bis zum letzten hinausziehen.

Sie sollten aber hier immer bei der Wahrheit bleiben, müssen aber auf der anderen Seite acu nicht alles erzählen, was wahr ist, wenn Sie nicht danach gefragt werden.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung!

Ihnen einen schönen Tag und viel Erfolg!

Mit freundlichem Gruß

Ralf Wacker.

Hallo,

Sie sollten das Angebot etwas (!) verbessern (auf 400 €).
Die Selbstauskunft ist natürlich freiwillig, Sie können dazu nicht gezwungen werden. Von falschen Angaben würde ich abraten, da ggf. der abgeschlossene Vergleich später angefochten werden kann wegen offensichtlicher Täuschung.
Sie werden nicht drumherum kommen, einen Einblick in Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewähren, weil das Inkassounternehmen ihre finanziellen Möglichkeiten und die eigenen Realisierungschancen für den fall der Zwangsvollstreckung / Pfändung einschätzen muss. Das Inkassounternehmen ist ja gegenüber dem Ursprungsgläubiger rechenschaftspflichtig. (es sei denn, es hat die Forderung aufgekauft).
Was Sie einreichen sollten ist also eine aktuelle Gehaltsabrechnung, natürlich ohne Nennung des Arbeitgebers und Ihrer Kontoverbindung (bitte rausschneiden !).
Das Einkommen Ihrer Ehefrau würde ich nicht erwähnen, auch nicht, dass Ihre Frau arbeitet. Das würde nämlich bedeuten, dass ggf. der Zugriff bei Zwangsvollstreckung (Pfändung) höher ist wg. Ihrer nicht vorhandenen Unterhaltspflicht (eigenes Einkommen der Ehefrau ab 400,00 € ).
Also lassen sie die beigefügte „Selbstauskunft“ einfach unbeachtet, dann ergeben sich auch Ihre Schlussfragen nicht.
Gruß + schönen Sonntag
Klaus Helke

Hallo Leute

Um es kurz zu machen. Kredit vor 5 Jahren, 7.500 €.
Rückzahlung nur 150 / Monat. Bank kündigt meinen Kredit
nach 1 Jahr. Rückzahlung ab dann an Inkasso Büro,
ebenfalls 150.

Aktuell bleiben noch 1.300 € Restforderung, und 1.250 €
an Zinsen.

Habe dem Inkasso nun ein Vergleichsangebot gemacht.
Hatte 350 € vorgeschlagen. Ist zwar nicht viel, aber ich
habe ihnen Kopien beigefügt über meinen Kontostand, der
im Minus ist, und einem BAFÖG Bescheid, aus dem
hervorgeht, dass ich bald dem Staat 10.000 €
zurückzahlen muss.

Das Inkasso hat leider abgelehnt.

Textauszug:
„… Ihr Vergleichsangebot stellt keine Basis für einen
Vergleich dar. Sollten Sie dennoch interessiert sein,
unterbreiten Sie uns einen neuen, verbesserten
Vorschlag.“

Dazu soll ich eine Selbstauskunft mit entsprechenden
Belegen zurücksenden. Dazu soll ich die Richtigkeit
meiner Angaben an Eides statt versichern, und ein
Steuerbescheid beifügen. WAS SOLL ICH TUN?

Fragen:

  • Wie hoch sollte denn mein Vergleichsangebot
    erfahrungsgemäß sein?
  • Ich will nicht die Selbstauskunft wahrheitsgemäß
    ausfüllen, da ich nicht meinen Arbeitgeber eintragen
    will, und auch nicht Gehalts-Angaben zu der Ehefrau. Ich
    will diese nicht belasten, das muss ich selbst ausbaden.

Ohne diese Selbstauskunft werden die mir wohl auch nicht
zu einem besseren Vergleichsangebot meinerseits
zustimmen. Ich spiele schon (leider!!) mit dem Gedanken,
Angaben zu meinem Arbeitgeber wegzulassen (Sprich: Ich
wäre arbeitslos), und auch keine Einnahmen der Ehefrau
anzugeben.

Frage:

  • Können die das herausfinden, dass ich nicht ehrlich
    war? Wie? Ich stelle mir das vor, dass die sich dann die
    Selbstauskunft anschauen, und dann einfach entscheiden,
    ob sie mein neues Vergleichsangebot annehmen, oder
    nicht.
  • Was könnte denn Schlimmstenfalls passieren, und wie
    könnte es dazu kommen (z.B. Inkasso geht zum Gericht und
    zeigt mich an?!?)

Ich hoffe ihr versteht mich nicht falsch. Ich will diese
Last einfach loswerden, habe ohnehin schon viel mehr
zurückgezahlt, als ich aufgenommen hatte, und kann die
Last nicht mehr ertragen.

Besten Gruß

Hallo,
also zum einen haben Inkassobüros natürlich Möglichkeiten, Deine Angaben zur Vermögenssitutation zu überprüfen - und sie werden das auch tun.

Das einfachste ist, die Angaben zum Arbeitgeber zu prüfen: Sie fragen bei der gesetzlichen Renten-/Sozialversicherung nach, ob Du irgendwo gemeldet bist. Und schon haben Sie Deinen Arbeitgeber.
Gleiches gilt für die Angaben zur Beschäftigung Deiner Ehefrau. Über § 1357 BGB können Inkassobüros auch Auskünfte über Deine Ehefrau einholen lassen.

Wenn Du im Vermögensverzeichnis falsche Angaben machst, und eidesstattlich versicherst, dass diese Angaben richtig sind, hast Du eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben - Folge wäre nach § 156 StGB 3 Jahre Gefängnis.

Da das Inkassobüro mit der monatlichen Begleichung zufrieden ist, haben sie keinen Grund, einem Vergleich überhaupt zuzustimmen. Anders wäre es, wenn Du mit den Ratenzahlunge aufhören würdest. Aber dann wären genug Pfändungsmöglichkeiten gegeben, z. B. Arbeitgeber oder Ehefrau, so dass das Inkassobüro immer an sein Geld kommt.

Ein annehmbarer Vergleich wäre allenfalls, dass Du die gesamte Hauptforderung anbietest und die Hälfte der Zinsen, also gut 2000 €. Ich könnte mir vorstellen, dass sich das Inkassobüro darauf einlässt. Aber sonst auf nix.

Auch die Geschichte mit dem Bafög wird nicht helfen. Wenn Du bisher während Deiner Ausbildung/Studierzeit in der Lage warst, den Kredit zu bedienen, warum solltest Du es dann jetzt, wo Du arbeitest, nicht mehr sein? So denken Inkassobüros.

Mit der Übersendung des Steuerbescheides überprüfen sie ebenfalls Deine Einkommensverhältnisse. Man kann aufgrund der Angaben darin leicht hochrechnen, was Du an Einkünften hast. Außerdem gibt der Steuerbescheide herrliche Pfändungsmöglichkeiten preis.
Auch aus den übersandten Kontoauszügen lassen sich schon sehr schöne Pfändungsmöglichkeiten ersehen.

Ich würde raten, zahl die Raten weiter ab, dann hast Du am wenigsten Ärger. Und leg Dir sofort ein P-Konto zu!

Viele Grüße
Anna

der fehler war überhaupt mit dem inkasso einen ratenvertrag gemacht zu haben somit sind auch deren kosten zu tragen…griosser fehler! so sind die am langen hebel und würden notfalls verstrecken…sonst kommt die eidesstattliche versicherung…notfalls anwalt beraten lassen geradwe was die meinermeinung nach horrenden ztinsen angeht…auch nicht genanntw urde die tatsächlich schonb geahlte leistung
lg plappermaul

Also, das ist ehrlich gesagt ein schwieriger Fall.

Als erstes gebe ich dir den Tipp, dass du nie, wenn es um Schulden und ähnliches geht, eine Selbstauskunft zurückschickst.
Mit Falschangaben (und das wäre auch, wenn du Dinge weglässt) machst du dich strafbar. Es gibt aber keine Pflicht, diese Selbstauskunft zurückzuschicken.

Und die Höhe deines Vergleichsangebotes kann ich dir nicht sagen. Du musst wissen, was dir finanziell möglich ist und nur das kannst du anbieten.
Aber aus meiner beruflichen Erfahrung heraus würde ich sagen, dass du mindestens die Hälfte anbieten musst.
Aber die Hälfte des komplett noch offenen Betrages, nicht nur von der Restforderung.

Vielleicht kannst du mal bei dem Inkassounternehmen anrufen. Wenn bei mir jemand anruft, der zeigt, dass er die Forderung begleichen will, dann findet man schon eine Lösung.

Falls du noch Fragen hast, dann schreib mir nochmal.

MfG sweety86