Hallo Leute
Um es kurz zu machen. Kredit vor 5 Jahren, 7.500 €.
Rückzahlung nur 150 / Monat. Bank kündigt meinen
Kredit
nach 1 Jahr. Rückzahlung ab dann an Inkasso Büro,
ebenfalls 150.
Aktuell bleiben noch 1.300 € Restforderung, und 1.250
€
an Zinsen.
Habe dem Inkasso nun ein Vergleichsangebot gemacht.
Hatte 350 € vorgeschlagen. Ist zwar nicht viel, aber
ich
habe ihnen Kopien beigefügt über meinen Kontostand,
der
im Minus ist, und einem BAFÖG Bescheid, aus dem
hervorgeht, dass ich bald dem Staat 10.000 €
zurückzahlen muss.
Das Inkasso hat leider abgelehnt.
Textauszug:
„… Ihr Vergleichsangebot stellt keine Basis für einen
Vergleich dar. Sollten Sie dennoch interessiert sein,
unterbreiten Sie uns einen neuen, verbesserten
Vorschlag.“
Dazu soll ich eine Selbstauskunft mit entsprechenden
Belegen zurücksenden. Dazu soll ich die Richtigkeit
meiner Angaben an Eides statt versichern, und ein
Steuerbescheid beifügen. WAS SOLL ICH TUN?
Fragen:
- Wie hoch sollte denn mein Vergleichsangebot
erfahrungsgemäß sein?
- Ich will nicht die Selbstauskunft wahrheitsgemäß
ausfüllen, da ich nicht meinen Arbeitgeber eintragen
will, und auch nicht Gehalts-Angaben zu der Ehefrau.
Ich
will diese nicht belasten, das muss ich selbst
ausbaden.
Ohne diese Selbstauskunft werden die mir wohl auch
nicht
zu einem besseren Vergleichsangebot meinerseits
zustimmen. Ich spiele schon (leider!!) mit dem
Gedanken,
Angaben zu meinem Arbeitgeber wegzulassen (Sprich: Ich
wäre arbeitslos), und auch keine Einnahmen der Ehefrau
anzugeben.
Frage:
- Können die das herausfinden, dass ich nicht ehrlich
war? Wie? Ich stelle mir das vor, dass die sich dann
die
Selbstauskunft anschauen, und dann einfach
entscheiden,
ob sie mein neues Vergleichsangebot annehmen, oder
nicht.
- Was könnte denn Schlimmstenfalls passieren, und wie
könnte es dazu kommen (z.B. Inkasso geht zum Gericht
und
zeigt mich an?!?)
Ich hoffe ihr versteht mich nicht falsch. Ich will
diese
Last einfach loswerden, habe ohnehin schon viel mehr
zurückgezahlt, als ich aufgenommen hatte, und kann die
Last nicht mehr ertragen.
Besten Gruß
hallo.
weshalb sollte das inkasso den geringen vergleich denn
annehmen? sie haben doch bisher schon viel gezahlt?
aus meiner erfahrung heraus funktionieren vergleiche
erst, wenn Sie gezwungen worden sind die eidestattliche
versicherung abzugeben (das ist das schlimmste was
passieren kann), dadurch klar ist, ob es eine
lohnpfändung geben kann, evtl wird auch eine
kontopfändung versucht werden.
wären Sie ein 86jähriger rentner, ja dann VIELLEICHT
wäre dies ein akzeptables angebot, aber Sie sind jung,
die titulierung läuft 30 jahre, von jemandem, der
bafög-schulden abzuzahlen hat (dies mitzuteilen war ein
fehler! und bei arbeitslosigkeit ist der nachweis
natürlich der alg-bescheid - den Sie nicht haben!)(bei
mir waren es 32.ooo mark - die abzahlung ist bei gutem
verdienst ein klacks gewesen!) ist zukünftig etwas zu
erwarten…
verstehen Sie? weshalb soll das inkasso den geringen
vergleich annehmen?
übrigens befürchte ich, dass Ihre rechnung auch
ansonsten nicht aufgeht - zwar haben Sie zinsen mit in
Ihre berechnung aufgenommen, aber was ist mit den
inkassokosten, die Ihnen das inkasso gewiss in rechnung
stellen wird, welche Sie evtl durch die erste rate
bereits anerkannt haben? ich an Ihrer stelle würde mir
eine auflistung zukommen lassen - dazu ist das inkasso
verpflichtet!
auf keinen fall eine selbstauskunft ausfüllen! nie und
never, gleich wegwerfen, bitte!
übrigens wird die forderung ja an das inkasso verkauft
worden sein - ab diesem moment dürfen natürlich nur
noch (derzeitiger stand, seit 2008 oder 2009) nur noch
6% zinsen auf die hauptforderung genommen werden.
ernsthaft (nicht böse sein!) - aber ich boxe nicht
gegen die klitschkos, da bekäme ich auf die nase, Sie
hätten nicht mit inkassos verhandeln sollen, vermutlich
haben Sie auf die nase bekommen! also: angucken, was
die Ihnen zuschicken wegen der restforderung, dann,
sollten Sie EINE SCHULDNERBERATUNG aufsuchen. dafür
sind die nämlich da! aber vorsicht - auch hier tummeln
sich viele schwarze schafe! bitte zu einer gehen, die
kein geld von Ihnen nimmt, also zum DRK, der AWO oder
sonst einem öffentlichen träger. zur not in einen
rechtsanwalt investieren, dessen schwerpunkt
VERBRAUCHERRECHT ist.
viel glück.
und über Ihre antwort, wenn der fall klarer ist, würde
ich mich freuen,
udo meyer