Vergleich gebrochen - und nun?!

Hallo zusammen,

angenommen vor Gericht wird zwischen zwei streitenden Parteien ein Vergleich getroffen.
Partei A macht eine Zusage, die sich nach der Verhandlung als Lüge herausstellt.
Beispiel: „Ich habe die Miete bereits überwiesen und werden sie weiterhin überweisen.“

Ist der Vergleich damit komplett hinfällig!?

Gruß
Sandamarin

Hallo,

ein Vergleich wird nicht von selbst „hinfällig“.

Zuerst einmal ist ein Vergleich ein Vertrag der einzuhalten ist. Wird er nicht eingehalten, so ist dies Einklagbar (vgl. Pfändung oder auch §887/888 ZPO).

Hat die andere Partei einen Vergleich geschlossen, den sie gar nicht einhalten konnte (z.B. Zahlungen versprochen und total Pleite), dann kann man erwägen den Vergleich wg. Täuschung und Irrtum vor Gericht anzufechten. Allerdings würde ein Aufheben des Vergleiches automatisch das weiterlaufen des Verfahrens bedeuten. Wenn bei den anderen sowieso schon nix zu holen war… vermutlich ein witzloses unterfangen.

Viele Grüße
Lumpi