Hallo liebe Wissensgemeinde,
Ich habe nunmehr ein kleines Problem wo ich gern die Hilfe des Forums in Anspruch genommen hätte.
Ein Freiberufler und ein Rechtsanwalt Sitten sich vor dem Landgericht zu Höhe der Anwaltskosten. Das Verfahren endet im Vergleich, wobei der Freiberufler zur Zahlung eines Festbeitrages in Höhe von 6000,00 € zuzüglich der Gerichtskosten sich bereiterklärt.
Wie ist es hier mit den Rechnungen seitens des Rechtsanwaltes in Höhe von 44000,00€ .ist hier zusätzlich eine Gutschrift zu erteilen und ist u. U. eine Korrektur des Vorsteuerabzuges vorzunehmen.
Zusätzlich ist die Frage interessant, ob der Vergleichswert in Höhe von 6000,00 € sich mit Mehrwertsteuer versteht oder ober das als Netto gilt. Gleiches trifft für die Gerichtskosten zu.
Verständlicherweise beabsichtigt der Freiberufler sich gegenüber dem Finanzamt nach Rechtslage in Deutschland sauber und korrekt darzustellen. Die Kosten für den Vergleich sollen in jedem Fall im Betriebsergebnis nachweislich dargestellt werden.
Für fachkundige Hinweise bin ich sehr dankbar.
Mfg
MircoLO
Hallo liebe Wissensgemeinde,
Ich habe nunmehr ein kleines Problem wo ich gern die
Hilfe des
Forums in Anspruch genommen hätte.
Ein Freiberufler und ein Rechtsanwalt Sitten sich vor
dem
Landgericht zu Höhe der Anwaltskosten. Das Verfahren
endet im
Vergleich, wobei der Freiberufler zur Zahlung eines
Festbeitrages in Höhe von 6000,00 € zuzüglich der
Gerichtskosten sich bereiterklärt.
Wie ist es hier mit den Rechnungen seitens des
Rechtsanwaltes
in Höhe von 44000,00€ .ist hier zusätzlich eine
Gutschrift zu
erteilen und ist u. U. eine Korrektur des
Vorsteuerabzuges
vorzunehmen.
Zusätzlich ist die Frage interessant, ob der
Vergleichswert in
Höhe von 6000,00 € sich mit Mehrwertsteuer versteht
oder ober
das als Netto gilt. Gleiches trifft für die
Gerichtskosten zu.
Verständlicherweise beabsichtigt der Freiberufler sich
gegenüber dem Finanzamt nach Rechtslage in Deutschland
sauber
und korrekt darzustellen. Die Kosten für den Vergleich
sollen
in jedem Fall im Betriebsergebnis nachweislich
dargestellt
werden.
Für fachkundige Hinweise bin ich sehr dankbar.
Mfg
MircoLO
Hi, ist die Klage gegen das gewerbe des selbstständigen
oder gegen die privatperrson gerichtet gewesen?
Die Klage ist gegen den Selbständigen Freiberufler gerichtet.
Dank im voraus.
Guten Tag Mircolo,
deine Frage ist bei mir an die falsche stelle gerichtet.
Ich bin Fachmann für private Krankenversicherungen, könnte
also bei Empfehlung zur richtigen PKV helfen. Zu Deinem Thema
bin ich leider nicht fachkundig.
Liebe Grüße
Hans-Günter