Vergleich mit Gutachten vom MDK?

Hallo! Wenn man nach Aufklärungs- und Behandlungsfehler bei einer Operation, seine KK und die dann den MDK einschaltet um das zu prüfen…Weiss jemand, wie lange es dauert, bis man das Gutachten dann bekommt? Und hat schonmal hier jemand, mit solch einem Gutachten, einen Vergleich mit der Klinik angestrebt? Und was erreicht? Oder muss man immer den langwierigen/gerichtlichen Weg gehen?

MDK-Gutachten werden in aller Regel relativ schnell erstellt. Soweit ich weiß, lautet die interne Vorgabe: Fertigstellung innerhalb von 3 Monaten. Allerdings wird die Zeit erst ab dem Vorliegen aller Unterlagen gezählt. Bis dies der Fall ist, können nocheinmal einige Monate vergehen. Man muss, wenn man sich für den MDK-Weg entscheidet, bedenken, dass der MDK ein Dienst der Krankenversicherungen ist. Auch wenn der MDK mit seiner Neutralität wirbt, findet man nicht selten ein gewisses Wohlwollen gegenüber dem Versicherer. Ich würde (als Klinik) eher keinen Vergleich aufgrund eines MDK-Gutachtens eingehen, es sei denn, die Sache ist völlig klar (dann brauche ich aber auch kein MDK-Gutachten). Ich weise noch auf die Möglichkeit hin, die jeweilige Schlichtungsstelle der Landesärztekammer einzuschalten. Die dortigen Gutachter sind freiberuflich tätig. Das Verfahren ist ebenfalls kostenlos. Ein solches Gutachten würde ich eher für Vergleichsverhandlungen akzeptieren - aber letztlich muss man immer den zur Diskussion stehenden Betrag mit dem Prozessrisiko aufrechnen. Der sicherste Weg ist natürlich der über eine Zivilklage, weil man dann ggf. auch ein vollstreckbares Urteil bekommt. Wer hier aber nicht rechtschutzversichert ist, muss das Kostenrisiko einkalkulieren, wenn man verliert. Auch bei einem gerichtlichen Vergleich fallen für die Klägerseite in aller Regel anteilige Kosten an.

Wie der Verlauf ist kann man so pauschal nicht beantworten.
Das hängt vom Eizelfall ab, wie grawierend der Behandlungsfehler gewertet wird.
Es gibt leider auch einige Fälle, die durch geschickte Dokumentationen der Ärzte nicht als Behandlungsfehler gewertet werden.
Der Patient wird dann mit den Folgen im Stich gelassen.
Auch Gutachter sind oft nicht so neutral wie sie sein sollten, da sie oft genug Aufträge von den Versicherungen bekommen. Und die Hand die einen füttert, die beißt man bekanntlich nicht.
Bei der UPD kann man sich auch noch beraten lassen:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startse…
Viel Glück und Erfolg.